Cpt.H4rl0ck
Ensign
- Registriert
- Apr. 2010
- Beiträge
- 163
Hallo Forum,
das Netz ist voll von Artikeln über das Löschen des FB-Benutzerkontos, jedoch ohne den Hinweis wie Verbraucher dies überprüfen können -also den tatsächlichen Vollzug der Löschung.
Könnte man über eine Schnittstelle eine Prüfung bzw. Abfrage anstoßen? Sollte man einfach an den Datenschutzbeauftragten eine Email schreiben und eine Auskunft nach §34 BDSG verlangen?
Mir ist bewusst, dass eine Löschung eines Accounts nicht die Lösung der aktuellen Diskussion ist – Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten, also müssen wir einen Weg finden damit „richtig“ umzugehen. Mich interessiert viel mehr die technischen bzw. die rechtliche Seite…
Grüße
das Netz ist voll von Artikeln über das Löschen des FB-Benutzerkontos, jedoch ohne den Hinweis wie Verbraucher dies überprüfen können -also den tatsächlichen Vollzug der Löschung.
Könnte man über eine Schnittstelle eine Prüfung bzw. Abfrage anstoßen? Sollte man einfach an den Datenschutzbeauftragten eine Email schreiben und eine Auskunft nach §34 BDSG verlangen?
Mir ist bewusst, dass eine Löschung eines Accounts nicht die Lösung der aktuellen Diskussion ist – Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten, also müssen wir einen Weg finden damit „richtig“ umzugehen. Mich interessiert viel mehr die technischen bzw. die rechtliche Seite…
Grüße