Fehltage mit Atest im Zeugnis festhalten erlaubt

S

Sascha8777

Gast
Hallo

Mal eine Frage ist es rechtens von der Schule ab einer Fehltage anzahl von 10 das im zeugnis festzuhalten obwohl dies in einem Fall in meiner Bekanntschaft durch eine hoch ansteckende Krankheit mit ausgestelltem Arztatest veruhrsacht wurde?

Es handelt sich um eine berufsschule!

LG

Sascha
 
Gegenfrage: Warum sollte es nicht rechtens sein? ;)

Du warst nicht da, der Grund dafür ist unerheblich...




cya
cr@zy
 
Weil es z.B. idioten gibt die andauernd fehlen weil sie denken sie haben kein bock oder was weiß ich die bekommen dann z.B. 15 Fehltage eingetragen und jemand der wirklich ernsthaft 15 Tage krank war bekommt das ebenfalls.
 
Ich weiss nicht wie heutzutage das ist, dehalb die Frage: Steht im Zeugnis sowas wie "x Fehltage, davon x unentschuldigt"? Oder einfach nur "Der Schüler hat x Fehltage"?

Es ist "eigentlich" irrelevant wieso/weshalb/warum... in nem Bewerbungsgespräch wird sich dein zukünftiger Arbeitgeber nur für die Anzahl deiner Fehltage interessieren. Das sieht zwar nicht gut aus, aber du kannst ja dann immernoch erklären weshalb es dazu gekommen ist.

Rechtlich gesehen wirst du gegen deine "unberechtigte Eintragung" der Fehltage nichts machen können, denn ist diese ja rechtens - ob dir das gefällt oder nicht - denn die Fehltage sind ja vorhanden~




cya
cr@zy
 
In Zeugnissen von 1-10 steht dass doch nur da (in Sachsen ).
Außerdem was soll daran so schlimm sein ?
Vor allem da ja nur "entschuldigte" Fehltage drin stehn.

edit:
Mhh Berufschule. Vielleicht ist es ja dort anders.

edit2:
unentschuldigte Fehltage werden aber dennoch glaube ich nicht eingetragen, da in einem Zeugnis nichts negatives stehen darf.(halt bei einer Beurteilung der Person mehr oder weniger Lob)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei meinem Berufsschulzeugnis, Abschlusszeugnis sogar, sind entschuldigte und unentschuldigte Tage aufgeführt ;-)

Und wenn man fehlt, dann fehlt man - ganz egal warum.

Wenn jemand kein Bock hat, es aber durch eine Krankschreibung begründen kann, dann hat er halt Glück.
 
Da lag ich wohl falsch.^^
Interessant das es dasteht .


Das vom edit2 ist wohl nur für Arbeitszeugnisse vorgeschrieben.
 
Bei mir aufm Gymi wars jedenfalls so
dass die unentschuldigten auf dem Abschlusszeugnissen
nicht draufstehen.. Aber auf den restlichen und Zwischenzeugnissen..
 
Ich habe auch schon Zeugnisse gesehen, wo beides draufsteht. Das Blöde ist halt, wenn nicht soetwas dabei steht wie "30 Fehltage davon keiner unentschuldigt". Denn sonst könnte man es dir durchaus negativ auslegen.
Ansonsten könntest du den Spieß in einem Vorstellungsgespräch sogar umdrehen, wenn du viele entschuldigte Tage hast, könntest du sagen, dass unter der längerfristigen Krankheit auch deine schulischen Leistungen gelitten haben, da du ein bestimmtes Einstiegsthema verpasst hast oder so.
 
na logo ist das rechtens und völlig normal
normalerweise steht dann auch drauf X Tage entschuldigt und X Tage unentschuldigt
 
@funkyfunk: Gute Idee, dann sagt der jeder Chef, das du wieder kommen sollst, wenn du das Thema aufgearbeitet hast. Für schlechte Noten gibt es nun mal keine guten Ausreden..

Zum Thema: In den normalen Schulen werden auf dem Abgangszeugnis keine Fehltage aufgeführt, im Berufsschulzeugnis schon. Du bewirbst dich aber nachher mit deinem Facharbeiterbrief, oder wie es auch immer in den jeweiligen Berufen heißt, dein BBS-zeugnis musst du von dir aus gar nicht rausrücken.
Die fehltage in der BBs sind doch eh kein Allzugroßes Thema, weil die doch durch die Betrieb entschuldigt werden müssen. Folglich hast du doch eine gute Rechtfertigung, wenn du durch deinen alten Betrieb eine Legitimation hast. Ich hatte z.B. fehltage, weil ich mit meinem Betrieb auf so einen tollen Ideenpark fahren musste..
 
Dafür soll es auch keine Entschuldigung sein, denn es müssen ja auch nicht zwangsläufig schlechte Noten sein. Ich hab es eher in die Richtung gemeint, dass man es trotz langer Krankheit geschafft hat, dennoch mitzuhalten, wo andere möglicherweise Probleme bekommen hätten. Das zeigt Einsatzwillen und eigenständiges Arbeiten.
 
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