Fernabsatzgesetz in Österreich?

florian.

Fleet Admiral
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Hallo Allerseits,

Ich (Deutschland) habe etwas aus Österreich bestellt.
wie es ausschaut ist der Shop recht unfähig und es ist fraglich ob ich das Paket jemals erhalte.
Daher werde ich die Artikel wohl demnächst anderweitig bestellen.

wenn ich in Deutschland etwas über 40€ bestelle und es dann zurück schicke, dann bekomme ich ja die Versandkosten zurück erstattet.

was passiert, wenn ich das Paket "Ohne Angabe von Gründen" nach Österreich zurück schicke?
muss mir der Shop die Versandkosten erstatten oder wie läuft das?
 
Die Entscheidung bezüglich der Rückerstattung zu Gunsten des Kunden ist EU-Recht und höchst-EU-richterlich entschieden und gilt daher auch für die Alpenrepublik !

Wenn der Händler in Österreich aber dennoch nicht bezahlt, wird eine Klage wohl nicht sinnvoll sein - genusowenig übrigens wie auch bei gegen einen deutschen Händler nicht !
 
Zuletzt bearbeitet:
@ matamoras
Die 40 Euro Regelung ist eine rein deutsche Kostenübernahmeregelung. Deine sonstigen Ausführungen zeigen auch keine besondere Fachkenntnis. Nur weil man technisch im Internet posten kann, bedeutet das noch lange nicht, überall seinen Senf dazugeben zu müssen.

österreichische Rechtslage link 1 link 2
link 3
eigene Kurzfassung: kürzeres Rücktrittsrecht (7 Tage) und keine Kostenerstattung
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum ersten gibt es ein "Fernabsatzgesetz" nicht; in Österreich gabe es das noch nie und in Deutschland gibt es dieses bereits seit 2002 nicht mehr !

Zum zweiten muss auch nach östereichsichem Recht der Kunde die Rücksendekosten nicht tragen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich vereinbart !

Und drittens: gilt meine Aussgae, dass man sich über das Problem übehaupt keine Gedanken machen muss, denn wenn der Händler die Forderung auf Erstattng der Kosten ablehnt oder ihr nicht nachkommt, ist weiteres Vorgehen gegen ih nunsinnig, weil die Kosten siesbezüglich in keinem uch nur irgendwie sinnvoll gearteten Verhältnis zum Aufeand stünden !
 
1. Ob es Fernabsatzgesetz oder sonst wie heißt ist mir relativ egal, alle wissen was gemeint ist.
2. Kennst du den Betrag nicht, ob es sich lohnt kannst du also auch nur schwer einschätzen...

die frage ist nun eben wer die Rücksendekosten nach Österreich bezahlen muss?
matamoras sagt ja, thomasK_7 mehr oder weniger nein?
 
Wénn der Shop bei dem Du bestellt hast, für grenzüberschreitenden Handel nach Deutschland geworben hat, dann hast Du als Verbraucher mit Sitz in Deutschland Anrecht (Urteil1) auf die Verwendung von deutschen Recht (=Gerichtsstand). Anderenfalls gilt österreichisches Recht.
Für März 2012 wird ein neue EU-Richtlinie erwartet.
 
Zuletzt bearbeitet: (Datum neue Richtlinie auf 2012 geändert)
gut, in dem Fall kommt wohl deutsches recht zum Tragen.
(Shop bietet ausdrücklich Versand nach Deutschland an)

Dann weiß ich woran ich bin, Danke!
 
Thomas hat recht und zwar in beiden Fragen.

Es kommt nach der Schilderung deutsches Recht zur Anwendung (siehe Rom I VO).

Höchstrichterlich wurde nur entschieden, dass die Hinsendekosten immer zu erstatten sind, das würde in allen Mitgliedsstaaten gelten, also nicht nur wenn deutsches Recht angewendet würde.

Die Rücksendekosten dürfen dem Verbraucher ausdrücklich auferlegt werden, es käme hier also darauf an, wie Österreich umgesetzt hat und ob diese gesetzlichen Bedingungen erfüllt wären.

Das zu recherchieren ist aber hinfällig, da, wie bereits festgestellt, deutsches Recht zur Anwendung kommt.
 
Doc Foster schrieb:
Die Rücksendekosten dürfen dem Verbraucher ausdrücklich auferlegt werden, es käme hier also darauf an, wie Österreich umgesetzt hat und ob diese gesetzlichen Bedingungen erfüllt wären.

Österreich hat dies so umgesetzt, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Kunden und Händler bedürfte, damit dieser jenem die Kosten der Rücksendung auferlegen könnte !
 
Spielt hier ja keine Rolle, da der deutsche Käufer bei einem Warenwert von über 40,- ohnehin keine Rücksendekosten tragen muss.
 
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