Fernabsatzgesetz, nicht Einhaltung der gesetzlichen Fristen

picxar

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Hallo,
ich erläutere Mal kurz um was es geht, im habe im online shop von MM etwas gekauft, die Ware wurde von mir aufgrund von nichtgefallen wieder zurückgesendet, erhalten haben sie die Ware am 11.4 nächste Woche Mittwoch sind es 4 Wochen, Gutschrift habe ich bis heute keine erhalten und langsam werde ich sauer. Wenn ich dort Anrufe werde ich am laufenden Band vertröstet, erst hieß es 10-14 Tage wäre normal, dann hieß es 3 Wochen wären normal und das letzte Mal sagte mir es kann schonmal solange dauern, was soll ich machen wenn es bis nächste Woche nicht gutgeschrieben ist?1
lg picxar
 
Höflich bleiben und eine Frist setzen. Schreiben dass du dir vorbehälst einen Anwalt zu konsultieren, sollte die Frist verstreichen.

Habe ebenfalls mit einem KFZ-Teilehändler Probleme gehabt bei einer Rückgabe...da stellt mir der Typ 15% Einlagerungskosten in Rechnung. bzw schlägt Diese vom Kaufpreis ab. Noch dazu hat er mir die Versandkosten nicht zurücküberwiesen trotz des Kaufpreises der über 40 Euro lag (stand auch in seinen AGB's), ich solle einen Nachweis erbringen, dass ich die Ware zurückgesendet habe o.O (das stand nicht in seinen AGB's) Hatte die Quittung zum Glück noch. Waren gute 10 Euro Verlust, hab ich als Lehrgeld gesehen und seinen Shop entsprechend bewertet.

Gruß Killa
 
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Naja es geht ja nicht um irgendeinen kleinen shop, wir reden hier von MM, da kotzt es mich noch mehr an...
 
Nein, MM hat es wohl kaum nötig sowas zutun, dass ein kleiner Händler sowas eher rauszögert da dieser seine Mitarbeiter bezahlen muss und es auch mal einen Monat geben kann der nicht so gut läuft ist verständlich. Aber lassen wir das.
 
abwarten ist gut..Bin mal gespannt ob da noch was von denen kommt oder ob das gerade so weiter geht, ich meine für was gibt es diese gesetzliche Fristen, da muss es doch irgendwelche Sanktionen geben für diejenigen die das nicht einhalten, für was gibt es das Gesetz.
 
Laut Fernabsatzgesetz, habe ich 14Tage Zeit eine Ware zu testen, gefällt mir diese nicht kann ich diese ohne Weiteres an den Händler zurückschicken, daraufhin ist der Händler ab Erhalt der Ware verpflichtet den Kaufpreis innerhalb von 30Tagen zurückzuerstatten
 
Wie ich schon sagte, die Fristen sind nicht da um diese auszureizen...Und ich habe diesen thread eröffnet weil ich Wissen wollte welche Sanktionen dem Händler drohen wenn er sich nicht an die gesetzlichen Fristen hält.
 
Sanktionen? Klar gibts die MM ist dann verpflichtet dir 5 % ihres Jahresumsatzes als Entschädigung zu zahlen. Meinst du sowas? Falls ja, nein gibts nicht.

Wieso darf der Händler die Frist nicht ausreizen, kannst du mir das mal erklären? Wenn die 30 Tage vorbei sind, kannst du dem Händler eine Nachfrist setzen, sollte diese verstreichen bleiben dir der Weg über einen Mahnbescheid oder einen Anwalt übrig. Du kannst natürlich auch alles früher machen (wobei du dann höchswahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleibst).
 
Nach meiner Auffassung kann der Widerrufende bereits nach Zugang seines Widerrufes beim Unternehmer die Rückzahlung des Kaufpreises (wenigstens Zug um Zug gegen Rücksendung der Kaufsache) verlangen.

Das würde bedeuten, dass der Widerrufende spätestens bei Eingang der Kaufsache beim Verkäufer diesen durch Mahnung in Verzug setzen kann, mit den üblichen Rechtsfolgen.
 
picxar schrieb:
Wie ich schon sagte, die Fristen sind nicht da um diese auszureizen...
ja? in welchem universum?

wenn du was auf rechnung kaufst und 14 tage zahlungsziel hast, nutzt du das auch (sofern du keinen vorteil bei früherer zahlung hast, zb skonto). dein arbeitgeber (sofern du arbeitest...) zahlt auch so, dass das geld spätestmöglich innerhalb der frist (zum monatsletzten zb) weggeht.

was meinst du, was das für zinsgewinne sind - gerade bei großen unternehmen. nimm mal einen arbeitgeber mit 10000 beschäftigten, die im schnitt 3000€ kosten (inkl. ag-anteile etc.). das macht 30.000.000 euro, die zum monatsletzten gezahlt werden müssen. bei 5% verzinsung p.a. sind das 4167€ zinsen pro tag. da macht das schon was aus, ob das geld am 29. oder 28. angewiesen wird.

fristen sind definitiv dazu da, um sie auszureizen. oder machst du das nicht, wenn du 14 tage zeit hast um ware zu "testen", bevor du widerrufst? meine güte... wie hier immer mit zweierlei maß gemessen und mit der rechtskeule gedroht wird, obwohl man selbst nicht anders handelt und ebenfalls nur auf den eigenen vorteil bedacht ist. schlecht, wenn man dann allerdings nur sturheit vorweisen kann und sinst keinen plan hat ;)

ich meine, ne frist zu setzen ist nun nicht wirklich schwierig. da hätte man sich sogar die 123425 anrufe sparen können. wäre aber wohl zu einfach gewesen und man hätte nichts zum aufregen gehabt -.-

@doc foster
sehe ich auch so, ist hier allerdings nicht geschehen. man hätte auch ein schreiben beilegen können, in welchem man gleich eine frist setzt. dürfte das einfachste gewesen sein.
 
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