Fernabsatzgestz! Allerdings kein Geld bekommen!

Shiro <Kamui>

Lieutenant
Registriert
Aug. 2004
Beiträge
705
Hi Jungs,
ich habe ne wichtige Frage und kenne mich dabei wirklich überhaupt nicht aus,weil ich noch nie auf soviel Ignoranz gestossen bin!

Also kurz zum Problem:

Ich habe bei ebay nen DSl-Router bestellt,bezahlt,bekommen und nach 13 Tagen nach meinem recht zurück geschickt ( brauchte ihn nicht wirklich...^^).Der Verkäufer erklärte mir per Mail nachdem der Router bei ihm ankam das es pro benutzten Tag nen % Abschlag nimmt,d.h. ich bekomme quasi 87% vom Wert zuück ( wurde von mir auch akzeptiert^^).

Das war alles vor ca. 6 Monaten :) Geld habe ich bis heute nicht. Ich habe in der Zwischenzeit immer wieder bei ihm angerufen und es mit ihm abgeklärt...er sagte immer blabla...jaja...echt wirklich man darf keinem glauben!

Nun habe ich vor ca. 2 1/2 Wochen per Einschreiben nochmals ne Zahlungsaufforderung geschickt mit 2 Wochen Frist!...Ergebnis? Nichts!

Nun bin ich mit dem Latein am Ende,weil es bisher noch keiner so weit kommen ließ und man mit mir wirklich reden kann und es geht ja auch nur um 70€.

Aber ich fühle mich total verarscht und verarschen lasse ich mich grundsätzlich nicht,daher würde ich nun gerne wissen wie ich weiter vorgehen muss...Polizei?,Pfändung?


Wäre für Hilfen sehr Dankbar

Edit.Hätte ich das gewusst hätte ich einfach den Router bei ebayx weiter verkloppt...echt dumme Leute gibts!
 
Du wirst wohl auch nicht rechtsschutzversichert sein? Wenn schon, dann zum Anwalt und ein offizielles Schreiben vom Anwalt, kann oft Wunder wirken.
 
Bei ebay hatte man bis vor wenigen wochen nicht das recht etwas zurückzugeben! (seit dem gerichtsbeschluss auch nur bei händlern)

Fordere am besten das Modem zurück, des muss er dir wieder geben
 
du hattest auch schon vorher das recht was zurückzugeben erst recht bei händlern.
Jetzt geht die sache sogar noch weiter. Alles sachen die seit anfang 2002 gekauft wurden und bei denen man nicht über sein Wiederrufsrecht belehrt wurde kann man zurückgegen. Die 2 Wochen Frist beginnt erst mit der Belehrung und keinen Tag vorher.
Und eine Abnutzungsgebühr is soweit ich weiß auch nicht rechtens.
Ich würde zum Anwalt gehn und ihn abmahnen.
cu all
lufkin
 
werde das heute Abend mal mit meinem Vater klären,da der sehr gut rechtsschutzversichert ist.Ich gehe doch sehr davon aus,dass ich auch darüber versichert bin,schließlich stehe ich ja noch in der Ausbildung und sone Versicherung ist für mich schlicht unmöglich.

Ich werde auf jedenfall hier weiterschreiben wies gelaufen ist^^...
 
Zurück
Oben