Finanziertes Gerät kaufen von privat ?

babyarnold

Lt. Commander
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Hallo,


Ich habe die Möglichkeit ein neues Apple macbook Retina 15" ungeöffnet mit Rechnung und verschweißt für 1499€ zu bekommen.

Der haken an der Sache , der Verkäufer verkauft das Gerät von privat und hat es bei Media Markt für 36 Monate Finanziert. Er braucht jetzt aber dringend das Geld.

Wie sieht das rechtlich aus ? Darf ich so ein Gerät kaufen oder lieber Finger davon lassen ? Möchte mir keinen ärger einhandeln.


LG
 
Er kann es nicht verkaufen. Es gehört ihm nicht. (@Doc Foster, Ja, ich weiß, man kann auch Dinge verkaufen, die man nicht besitzt...)

Man sollte sich schon durchlesen, was man so den lieben langen Tag unterschreibt.
 
Was er darf und was nicht, kann mir ja egal sein, so lange ich keine Strafe riskiere ?
 
Besitz und Eigentum ist klar definiert. Er ist zwar im Besitz des Notebooks, er ist aber nicht der Eigentümer. Eigentümer ist so lange die Raten noch gezahlt werden (müssen) der Kreditgeber.

Sollte er das Notebook dennoch wider besseren Wissens während der Laufzeit des Kredits verkaufen, ist das sein Problem und nicht deines. Du riskierst deswegen keine Strafe, denn du bist ja auch nicht der Kreditnehmer.
 
Dann steht dem Kauf ja nichts im Wege. Was für eine Strafe sollte da kommen. Setze eine Kaufvertrag auf und kauf das Ding. Und hoffe, der Mann in Geldnöten kommt seine Verpflichtungen gegenüber MM aus dem Kreditvertrag nach.
 
Das Problem ist nicht die Strafbarkeit. Das Problem ist: am Ende sitzt du ohne 1499,- (die hat der Verkäufer) und ohne MBP (das hat der Mediamarkt wieder) da. Wenn du 1499,- zu verlieren plus die Scherereien nicht fürchtest: nur zu!

Warum sollte der Verkäufer das MBP noch 3 Jahre lang abzahlen?
 
Moin,

wobei ich an der Stelle noch nicht einmal sagen könnte, ob er das Gerät defakto auch behalten darf wenn der Ursprungskäufer seine Finanzierung platzen liesse. Vermutlich wird auch das vertraglich festgehalten sein.
Wobei auch hier entscheidend sein dürfte, ob der Zweitkäufer von dem eventuell "verbotenen" Verkauf Kenntnis hatte.
Ich denke die Lage ist rechtlich sehr speziell.

Über den Fakt ein Gerät über 3 Jahre zu finanzieren und dann zu merken, dass das Geld knapp ist gehe ich mal nicht näher ein :freak:. Ich vermute, dass nach Deiner Frage das Geld auch nicht 1zu1 wieder in die Tilgung des Darlehens gesteckt wird, denn sonst wäre die Sachlage ja klar.

in diesem Sinne
Grüße blueGod
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Schuh würde ich mir nicht anziehen, nichtmal für meinen besten Kumpel. Wer weiß, was der im Schilde führt, homini und blue deuten es schon an. Seine Geldsorgen = seine Geldsorgen, da braucht keiner Samariter spielen und sich schon gar nicht in eine Grauzone begeben.

Rechtlich gesehen darf er es auch nur an dich weiterverkaufen, wenn der Eigentümer, als MediaMarkt, dem zustimmt.

Und wenn es noch verschweißt ist, kann es noch nicht so alt sein, dann soll er es einfach zurück geben, man kann selbst von Finanzierungsverträgen innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.
 
Angenommen er nimmt das Gerät und es gibt darüber keinerlei Schriftstück oder ähnliches, dass er es für 1500€ demjenigen abgekauft hat: Woher will denn irgendwer irgendwie wissen wo das Gerät ist? Der jetzige Verkäufer könnte sagen, dass er es an ihn verkauft hat, aber wenn er sagt, dass das nicht stimmt, was dann? Oder angenommen er hat es "verloren", es ging irreparabel kaputt oder es wurde geklaut und er hat nichts gemeldet, was dann? Bleibt nicht einfach nur derjenige der den Vertrag unterschrieben hat den Betrag schuldig?
 
Also er meinte er brauch das Geld um sein Konto Auszugleichen. Das Book kostet neu 1800€ Und er möchte 1500€. Dachte es wäre ein super Angebot aber jetzt bin ich unsicher. Schriftlich würde ich nichts machen. Das Ding ist ja ungeöffnet und mit Rechnung. Das passt schon. Er kommt auch von woanders
 
Das Notebook gehört dem MediaMarkt bis zur Tilgung egal wieviel du jetzt dafür ausgibst.
Die ganze Story hört sich aber sehr komisch an, wer kauft mit Geldnot ein Notebook auf Pump und packt es dann nichtmal aus um es dann mit 300€ Verlust weiterzuverkaufen?
 
-Razzer- schrieb:
Das Notebook gehört dem MediaMarkt bis zur Tilgung egal wieviel du jetzt dafür ausgibst.
Die ganze Story hört sich aber sehr komisch an, wer kauft mit Geldnot ein Notebook auf Pump und packt es dann nichtmal aus um es dann mit 300€ Verlust weiterzuverkaufen?


Jemand der schnell und einen 0% Kredit haben möchte, gerät auf kleinen Raten kaufen und zum Kaufpreis weiterverkaufen. Er hat dann 1500€ Bar und davor vielleicht gar kein Geld, da nimmt er den Verlust wohl in kauf. Anders kann ich es mir auch nicht erklären.
 
Weil dem Verkäufer möglicherweise an allen Ecken und Kanten finanziell der Schuh drückt ... und das evtl. eine der (letzten) Möglichkeiten ist/ war um über ein erneutes Finanzgeschäft und dem anschl. Verkauf noch einmal an Geld zu kommen.
 
Trotzdem gibt es Darlehen und sein Vorhaben hätte einen eff. Jahreszins von ~13% - Darlehen haben 5-8 je nach Laufzeit.
Wenn du dir sicher bist, dann tu es aber ich wäre trotzdem vorsichtig, am Ende hast du weder Geld noch Notebook.
 
Ich frage mich woher ihr alle wisst das der Verkäufer nicht der Eigentümer ist.
Im Prinzip schließt man einen Kreditvertrag mit einer Bank ab, diese zahlt an Mediamarkt den vollständigen Betrag.
Solange im Kreditvertrag kein Eigentumsvorbehalt festgelegt ist, ist der Käufer auch direkt der Eigentümer und kann es auch jederzeit weiterverkaufen.

Wenn es einen Eigentumsvorbehalt gibt, dann darf er das Gerät nicht verkaufen, das ist korrekt. Wenn jetzt der Schuldner mit seinen Raten in Verzug ist, könnte die Bank das Notebook natürlich einfordern.
Als Käufer hat man bei Kenntnis der Finanzierung auch nicht in guten Glauben gehandelt. Es könnte also passieren, das man das Gerät an den Eigentümer zurückgeben muss. Man kann dann aber vom Verkäufer sein Geld zurückfordern. Nur blöd wenn bei dem nichts zu holen ist...

Ich würde mir den Kreditvertrag zeigen lassen, um sicher zu gehen auch Eigentum zu erwerben und ansonsten die Finger davon lassen.
 
Ok, dann nochmal, da es ja ignoriert wird: Gerät ist nicht beim Vertragspartner, weil er es irgendwo hat stehen lassen. Was soll die Bank dann machen außer das Geld zurückzufordern? Das Gerät ist nicht da und kommt nicht wieder, denn er weiß nicht wo es ist, also...?
 
Wenn das Gerät nicht auffindbar ist, dann kann die Bank natürlich nur Geld fordern und ggf Pfänden lassen -> Beim Schuldner natürlich.

Aber wenn der Schuldner angibt das Notebook an Markus Mustermann verkauft zu haben, dann könnte es passieren das von Markus Mustermann das Notebook eingefordert wird.
Hat Mustermann das Gerät aber nicht mehr (bzw gibt das an), bspw wegen Defekt, oder gibt an es nie erhalten zu haben, dann geht die Bank natürlich wieder zum Schuldner.
Allerdings ist das eher unwahrscheinlich. Die Bank ist am Notebook selbst nicht interessiert, nur an dessem finanziellem Wert (zum Ausgleich der Schulden).
 
@ Babyarnold: mich würde mal interessieren wie du dich entschieden hast. Ich habe ein identisches Angebot erhalten. Ursprünglich wollte ich es kaufen, aber die AGB's von MM besagen ausdrücklich das bis zur vollständigen Bezahlung MM der Eigentümer ist.
 
Silvester schrieb:
@ Babyarnold: mich würde mal interessieren wie du dich entschieden hast. Ich habe ein identisches Angebot erhalten. Ursprünglich wollte ich es kaufen, aber die AGB's von MM besagen ausdrücklich das bis zur vollständigen Bezahlung MM der Eigentümer ist.

Ich hab es damals gekauft 😊
 
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