Firmenwagen mit 1% Regelung - Geldwerter Vorteil nicht aufs Gehalt gerechnet?

FuXxMiTdOpPeLX

Commander
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Mai 2007
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Hallo,

ich habe von meinem Chef einen Firmenwagen mit 1% Regelung auch zur privaten Nutzung angeboten bekommen.
Normalerweise wird das Bruttogehalt dann ja um 1% des Bruttoneupreises des PKWs als geldwerter Vorteil erhöht und am Ende werden die 1% wieder netto abgezogen.

Bei mir wurde nun aber das Bruttogehalt um 1% des Bruttoneupreises gekürzt, damit das zu versteuernde Brutto dem vorherigem Bruttoehalt entspricht, was ich schon etwas merkwürdig finde. Somit habe ich ja nun die kompletten 1% des Bruttoneupreises weniger netto auf dem Konto.

Daraufhin habe ich meinen Chef angesprochen aber der ist der Meinung, dass das alles so seine Richtigkeit hat. (Wobei ich glaube, dass er sich damit nicht wirklich auskennt.)

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das so nicht richtig ist und bei meinen Kollegen auch nicht so läuft. Es kann ja nicht einfach ohne Absprache das Bruttogehalt gekürzt werden, nur weil ich nun einen Firmenwagen auf 1% Regelung bekomme, oder?

Danke.

Gruß
FuXx
 
Die 1% sind zusätzlich zu versteuern d.h. dein Steuerbrutto wird steigen und deiner Lohnsteuerabzüge damit etwas höher.
 
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Ich habe hier mal die Definition von geldwerten Vorteilen:
brutto-netto-rechner.info schrieb:
Eine Sachleistung des Arbeitgebers z.B. in Form eines Firmenfahrzeuges ist ein finanzieller Vorteil, den Sie in der Bundesrepublik Deutschland versteuern müssen. Der Geldwerte Vorteil aus der jeweiligen Sachleistung wird dabei zum Bruttogehalt hinzugerechnet und erhöht somit, das zu versteuernde Einkommen. Dadurch reduziert sich Ihr Nettogehalt um die ensprechende steuerliche Belastung.

Die 1% werden bei mir ja auch auf mein Bruttogehalt hinzugerechnet, allerdings wurde mein Bruttogehalt gleichzeitig um die 1% gekürzt, so dass sich das zu versteuernde Einkommen gar nicht erhöht hat und ich im Endeffekt ca. doppelt soviel Abzüge für das Auto habe, als es normalerweise sein dürfte.
 
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Hallo,
das kann ja nur so funktionieren:
Du bekommst ein Auto für 30.000 Euro also hast du einen Geldwerten Vorteil von 300 Euro.
Das heißt deinem Lohn - zum Beispiel 3000 Euro wird 300 hinzugerechnet.
3300 <- das wird versteuert

Also ohne Geldwerten Vorteil:
3000 Brutto = 1.868,84 €
mit Geldwerten Vorteil
3300 Brutto - 300 Netto = 1.714,03 €

also du bekommst 300 Brutto auf dein monatliches Gehalt welches dir dann wieder Netto abgezogen wird.
So wie ich dich verstehe würdest du 3300 bekommen und das wird versteuert.
Dann hättest du am Ende 2000€ Euro+ :D
 
Ja, richtig. Ich greife mal dein Beispiel auf.

So sollte es sein:
Bruttogehalt bisher 3.000€
Auto 30.000€
300€ Brutto müsste hinzugerechnet werden.
= zu versteuerndes Brutto 3.300€
= 3.300 Brutto - 300 Netto = 1.714,03 €

Nun hat mein AG aber folgendes gemacht:
Bruttogehalt jetzt 2.700€
300€ werden hinzugerechnet.
= zu versteuerndes Brutto 3.000€
= 3.000 Brutto - 300€ Netto = ca. 1.560€ (oder so)

Mir wurde also einfach mein Bruttogehalt um die 1% gekürzt.
 
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Wenn auf deinem Lohnzettel auf einmal 300€ weniger Bruttogehalt steht als in den Monaten zuvor, dann ist das nicht Rechtens.

Außerdem könntest du einen Firmenwagen auch ohne 1% Regelung bekommen - Fahrtenbuch als Voraussetzung, dann wird nach tatsächlichen Kosten abgerechnet - was bei berufstätigen Vielfahrern die bessere Alternative ist. Grundsätzlich sollte man das aber nur in Erwägung ziehen, wenn die Arbeitsfahrten größer sind als die Wohn/Arbeitsstätte Fahrten + Privatfahrten. Ansonsten rentiert sich das als Arbeitnehmer nicht, denn der Aufwand für ein Fahrtenbuch ist die Hölle, sofern man es ehrlich betreibt - und das muss man, da man Tankzettel aufheben muss und Werkstattbesuche mit den km Beständen bei einer Steuerprüfung genauestens überprüft werden.
 
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Hier liegt wohl ein Missverständnis zwischen Arbeitgeber (AN) und Arbeitnehmer (AG) vor.
Die Lohnabrechnung als solche ist korrekt.

Das Missverständnis zwischen AG und AN besteht darin, dass der AG wohl eine steuerbegünstigte Gehaltsumwandlung von Geld- in Sachbezug (Dienstwagen) vorgeschlagen hat, der AN aber von einer Gehaltserhöhung in Höhe des geldwerten Vorteils des Dienstwagens ausgegangen ist.

Das Problem lässt sich nur durch ein Gespräch mit dem AG lösen.
Vorher sollte sich der TE aber unbedingt bei seinen Kollegen erkundigen. Ich tippe ja darauf, dass diese auch keine Gehaltserhöhung durch den Dienstwagen bekommen haben.
 
Ich habe meinen Chef extra vorher gefragt, ob die 1% dann auf das Brutto hinzugerechnet werden, was er bejahte.

Nun kann er sich nicht mehr daran erinnern. Bei meinen Kollegen wurde das Bruttogehalt nicht verringert.
 
Du kannst eine Korrektur der Gehaltsabrechnung verlangen, wenn Du denn alten Zustand wieder hergestellt haben möchtest. Außer nochmals Lohnabrechnungskosten fallen für den AG keine Mehrkosten an und eine Korrektur für vergangene Monate ist möglich. Die Frist zum Einspruch ist aber zeitlich beschränkt.
 
Habt ihr keine Personal/Lohnabteilung? Da könntest du mal nachfragen.

Aus meiner Sicht ist die Lohnabrechnung falsch.
Wie schon geschrieben wurde, wird 1 % vom Bruttolistenpreis dem Bruttogehalt draufgerechnet (welches dann die Bemessungsgrundlage für Steuern und Sozialversicherung darstellt), und unten wieder voll abgezogen.

@ThomasK_7
Das Missverständnis zwischen AG und AN besteht darin, dass der AG wohl eine steuerbegünstigte Gehaltsumwandlung von Geld- in Sachbezug (Dienstwagen) vorgeschlagen hat, der AN aber von einer Gehaltserhöhung in Höhe des geldwerten Vorteils des Dienstwagens ausgegangen ist.
Inwiefern steuerbegünstigt?
Der AG kürzt das Bruttogehalt um 300€. Die werden als geldwerter Vorteil draufgerechnet, sodass er (der AN) dort ist, wo er vorher schon war. Und unten werden trotzdem 300€ abgezogen.
Natürlich zahlt er weniger Steuern und Sozialversicherung. Hat aber auch weniger Netto (als bei 3300€ Brutto) am Ende, wovon trotzdem 300€, wie gesagt, abgezogen werden.

Der AG hat sehr wohl Mehrkosten, wenn 300€ auf 3000€ Brutto draufgerechnet würden, weil die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung steigen.
 
@Tambay

Steuerbegünstigung durch Firmenwagen link1 , link2

Im übrigen schrieb ich von Mehrkosten zum Wiederherstellen des alten Zustandes.
Auf mehr hat der AN kein Anrecht, wenn Meinungsverschiedenheit zum Angebot des AG besteht.
 
Normalerweise bekommt man einen Vertrag in welchem das ganze noch einmal schriftlich niedergelegt ist.
Am besten noch einmal nachschauen und schriftlich bei der Personalabteilung nachfragen.

Danach dann ggf. die Rechtsschutzverischerung bemühen :)
 
Ich habe noch nichts schriftliches dazu bekommen und habe das bisher nur mündlich mit meinem Chef besprochen. Die Personalabteilung/Buchhaltung besteht bei uns nur aus einer Person (ist kein großes Unternehmen), die einfach nur das macht, was der Chef vorgibt.
 
Da kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, kann er dir nicht einfach dein Grundgehalt kürzen, nur weil er dir einen Firmenwagen anbietet.
Wieso brauchst du eigentlich einen Firmenwagen?
 
Verzichte doch sonst auf die private Nutzung?
 
Firmenwagen ist gleichzusetzten mit einer Gehaltserhöhung. ( ca. 800 € Netto wenn mit Tankkarte )

ich würde noch mal mit dem Chef sprechen und ihm sagen, dass das ja eine normale gesetzliche Regelung ist und das nicht einmal so und einmal so gemacht werden kann und da es genug online rechner gibt, welche alle das gleiche Ergebnis liefern.

Ansonsten Hallo Anwalt
 
Was machst du beruflich?
Sprich mit deinem Chef!
Und was für ein Auto hast du als Firmenwagen? :)
 
War dann nicht auch noch was mit 0,01% des Listenpreises für jeden gefahrenen Kilometer Arbeitsweg?
 
0,03% des LP pro gefahrenen kilometer zur Arbeit, einfacher Weg.
Alternativ die Führung eines Fahrtenbuchs.
 
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