@pitu Immer dieses "Laut Habeck", "Habeck sagt", "Habeck macht".
Dieses Ministerium heißt nicht Habeck, sonder BMWK!
Aber kurzum: Ja es gibt bis zu 70% Förderung, die Förderkonditionen können unter
www.kfw.de/458 eingesehen werden. Folgendes jedoch vorweg:
- Auszahlung der Förderanträge für EFH (Einfamilienhaus) ab September - Maximale Fördersumme 30.000
- Auszahlung der Förderanträge für MFH (Mehrfamilienhaus) ab November - Maximale Fördersumme 30.000 für die selbstgenutzte und 15.000€ für jede weitere Wohneinheit (Bis 6. WE, dann 8.000)
- Einfaches und schnelles Verfahren bei Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024
- Ist dies der Fall kann der Antrag sogar rückwirkend bis 30.11.2024 gestellt werden
- Anträge werden, sofern noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen automatisch angenommen und erst zur Auszahlung bzw. Einreichung der Rechnungen & Unterlagen kontrolliert. Bis Ende des Jahres können Anträge auch ohne 6 Monatsfrist per Mail storniert und neugestellt werden.
Förderhöhe:
Grundförderung = 30%
-> Bekommt man bei der gesamten Liste die auf der Website zu finden ist
Effizienzbonus (Nur WP) = 5%
-> Wird nur bei dem Einbau von Wärmepumpen gewährt
Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.
Voraussetzung ist, dass Sie als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
Stichwort Propan bzw. R290!
Klimageschwindigkeitsbonus = 20%
-> Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie
- Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre
- alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen und
- die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt wird.
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage, einer Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
Einkommensbonus = 30%
Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Einkommensbonus, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.
Wenn man jetzt bspw. eine 24 Jahre alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit Propan als Kältemittel ersetzen würde und lediglich 40.000 zu versteuerndes Einkommen hätte, dann könnte man demnach meinen, dass man auf 85% Förderung kommen könnte, dem ist aber nicht so. Der maximale Förderbetrag ist auf 70% gedeckelt. Bei der maximalen Fördersumme von 70% wären das stolze 21.000€.
Zur Auszahlung kann noch niemand was sagen, da wie gesagt die Förderung erst ab September gezahlt wird, die Gelder sind jedoch im Klima- und Transformationsfond reserviert, wüsste also nicht was dagegen spricht. Bis dato ist mir auch kein Fall bekannt wo die letzten Jahre keine Förderung gezahlt wurden ist.
Die Bundesregierung hat ja auch mit 500.000 WP dieses Jahr kalkuliert, doch die Zahlen im ersten Halbjahr (90.000) und die Prognose des Wärmepumpenverbands (200.000 in 2024) sind die traurige Realität. Dementsprechend dürfte wohl definitiv ausreichend Geld da sein.
