Förderung auf Wärmepumpe & Co. - Auch ohne Energieberater möglich?

Mondgesang

Lieutenant
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An meinem Einfamilienhaus Bj. 1964, unterkellert, Bungalow, Flachdach, müssen einige wichtige energetische Dinge ausgetauscht werden.

1. Alte Zink/Stahl-Wasserleitungen raus, Kunststoff rein.
2. Alte Ölheizung von 1992 raus, Monoblock-Luft/wasser-Wärmepumpe rein.
2.1 Alle alten Heizkörper durch neue, großflächigere tauschen.
3. 15cm Luftspalz zwischen Fassadenziegel und Klinker mit Styroporkugeln befüllen (kann auch später erfolgen, nicht dringend).
4. Alle Fenster und Glasfronten durch Kunststofffenster mit Dreifachverglasung tauschen.
5. 277cm hohe Decken um 25cm abhängen und mit 25cm Dämmwolle verkleiden.
6. Auf lange Sicht PV-Anlage aufs Dach.

Natürlich kommen da noch viele andere Maßnahmen hinzu, aber das sind diejenigen, die energetische Auswirkungen haben.

Natürlich möchte ich die staatliche Förderung mitnehmen. Im Falle einer Wärmepumpe sind hier ja bis zu 70% drin. Nun bin ich aber ein absoluter Laie und man sagte mir, dass ein Antrag von einer Privatperson so nicht durchgeht. Es muss ein Energieberater her, der einen "Sanierungsfahrplan" erstellt, anhand dessen die passende Heizlast berechnet, mit der man die passende Anlage beim Sanitärfachmann bestellt, etc.

Und ebendieser Energieberater würde dann auch den bürokratischen Akt auf sich nehmen und entsprechende Anträge stellen. Jetzt sind ab dem 01.01.2024 sofort alle losgerannt, und egal welchen Energieberater ich angerufen habe, die sind maßlos ausgebucht und das Monate im Voraus.

Frage 1:
Stimmt das überhaupt, dass einem Förderantrag nur zugestimmt wird, wenn ein Energieberater den stellt und dass Privatpersonen keine Chance haben, da Gelder zurückzuerhalten?

Frage 2:
Wenn Frage 1 nein heißt, wo kann ich mich dann schlaulesen, wie genau es mit dem Prozess abläuft? Wenn ich google, dann sind die ersten tausend Treffer alles private Firmen mit eigenen Interessen "wir wickeln gerne den...". Gibt es eine neutrale Stelle, wo ich nüchtern und faktisch korrekt alles erfahren kann, was ich brauche um das zu realisieren was ich vorhabe?

Meine Handwerker stehen Gewehr bei Fuß, ich will am liebsten jetzt schon anfangen. Aber ich habe riesen Bammel jetzt schon Aufträge für fünfstellige Summen zu vergeben nur um am Ende zu lesen "tja Pech, hätten Sie mal erstmal... So ist der Zug jetzt leider abgefahren, sorry".
 
1. ja
2. entfällt
 
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Zudem vermute ich, dass Baumaßnahmen, die vor Bewilligung eines Förderantrags begonnen würden, nicht gefördert werden. Also da evtl. auch aufpassen.
Ist aber nur Spekulation meinerseits.
 
Ja, das war mein ich so. Wobei die noch nicht mal begonnen sein müssen. Es reicht in der Regel bei so Förderungen wenn beauftragt wurde, das man keine Förderung mehr bekommt.
 
Ich muss mich revidieren:
Bei der Einzelmaßnahme Heizungsmodernisierung ist für die Antragstellung keine Energieexperte notwendig.
Daher jetzt:
1. nein
2. gibt viele Varianten

Ich hatte letztes Jahr vor Förderstopp noch 2x erfolgreich Anträge gestellt.
An den Kriterien für die Heizung hat sich nichts geändert.
Experte für Antragstellung ist nur optional.
Ich hatte mir für beide Objekte 3x Pelletheizungen mit Solarunterstützung selber herausgesucht, bin aber auch etwas kundig in der Sache. Normalerweise stellen die Heizungsbaubetriebe für ihre Kunden gegen Entgelt den Förderantrag. Dann bekommt man halt das, was die gerne verkaufen wollen.
Ansonsten Fachplaner Heizung einbinden. Wollen viele aber nicht bezahlen. Dann halt warten, bis der Energieberater mal Zeit hat.
Ach ja, letztes Jahr war es auch so, dass man nach Antragstellung sogar einfach so loslegen konnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also um die Förderung bis 70% zu erhalten, ist meines Wissens ein Energieberater notwendig. Wir hatten auch darüber nachgedacht, aber den Einbau einer Wärmepumpe erstmal verschoben, da mit Erdwärme unter 50.000 EUR nichts zu bekommen war und sich es dann auch mit KfW-Kredit nur wenig rentiert.
Allerdings haben wir auch ein Haus von vor 1800.

Es gibt noch die Einzelmaßnahmen über die BAFA (die wollen wir jetzt nutzen) da ist zumindest bei Fenstern und Dämmung ein Energieberater notwendig da bestimmte U-Werte eingehalten werden müssen - wurde mir auf Nachfrage gesagt.

Aber ich gebe dir recht, das ist alles so undurchsichtig und kompliziert, dass es echt schwer ist durchzublicken.

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html
 
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Ich würde definitiv ein Berater zu Rate ziehen, weil einfach Fenster gegen dreifachverglasung tauschen wird nicht funktionieren. Ob die Styroporkügelchen für die Dämmung reichen, kann ich nicht beurteilen. Vermute vermutlich nicht.
 
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simpsonsfan schrieb:
Zudem vermute ich, dass Baumaßnahmen, die vor Bewilligung eines Förderantrags begonnen würden, nicht gefördert werden. Also da evtl. auch aufpassen.
Ist aber nur Spekulation meinerseits.

Nein, seit dem 29.12.2023 kann die Maßnahme bereits umgesetzt werden und der Förderantrag kann im Nachgang erfolgen. Steht alles im neuen GEG und auf der KfW Website zur Heizungsförderung.
Ergänzung ()

Scythe1988 schrieb:
Ich würde definitiv ein Berater zu Rate ziehen, weil einfach Fenster gegen dreifachverglasung tauschen wird nicht funktionieren.

Sofern diese Maßnahmen gefördert werden sollen (15% ohne iSFP und 20% mit durch das BAFA) muss, wenn 2/3 der Fenster getauscht werden, oder ein Großteil der Fassade gedämmt wird, ein Lüftungskonzept vorliegen.
Aber das macht ja ohnehin sinn, wenn man sein Gebäude massiv dämmt bzw. den "natürlichen" Luftaustausch massiv einschränkt.




Sowohl das BAFA als auch die KfW haben aber extra Hotlines. Förderanträge für die WP können ohnehin erst frühstens ab dem 27.02 gestellt werden. Für Förderungen der BAFA muss wie gesagt ein Lüftungskonzept vorliegen, was aber dann mit einem iSFP und den zusätzlichen 5% nur noch mehr Sinn macht.
Darüberhinaus müssen deine Wände nach der Dämmung einen U-Wert von unter 0.2W/(m²K) erreichen. Das gesezliche Minimum bei Sanierungen der Fassade, denn auch beim neuen Putz ist die Dämmung (Ja ich weiß du hast eine Vorhangfassade) ja seit Jahren bereits pflicht, ist "lediglich" 0.24W/(m²K).
15cm Polystyrol Einblasdämmung würden ausreichend sein um unter 0.2W/(m²K) zu kommen, aber das sollte wie gesagt eh ein Energieberater errechnen.
 
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Ich beschäftige mich auch gerade mit der Thematik und wundere mich über die Bedingung der KfW, dass die alte Heizung mindestens 20 Jahre alt sein soll.
Unsere ist "erst" 17 Jahre alt.
Bin ich dann noch nicht förderfähig für Nr. 458 zum Einbau einer Wärmepumpe?
 
Was hast du denn zurzeit für eine Heizung?
In was für einem Gebäude lebst du zur Zeit (Ein- Zweifamilienhaus)?
Was für eine Heizung willst du einbauen, Hybrid oder nur Wärmepumpe?

Sofern ich mich nun aber nicht vollkommen irre, gelten die 20 Jahre nur bei Gas- und Biomasseheizungen und beziehen sich nur auf den Klimageschwindigkeitsbonus (20%).
Die generelle Förderung der Wärmepumpe steht also meines Wissens nach für jeden offen.

Aber gerne Montag die 0800/5399010 anrufen, die haben wirklich sehr kompetentes Personal.
Gerne verweise ich dich im Falle einer möglichen Finanzierung auch an das Programm 358 & 359. :)

Generell sollen halt Fördermittel, sprich Steuergelder, so effizient wie möglich eingesetzt werden und dabei macht es eben am meisten Sinn primär die ineffizientesten, schlechtesten und ältesten Heizungen zu erneuern. Es ist halt leider so, dass selbst eine 17 Jahre alte Gasheizung umweltfreundlicher ist als eine 5 Jahre alte Ölheizung.
 
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Bei uns sagt leider das Denkmalschutzamt nope. Die Gasheizung ist bald 30 Jahre alt und muss erneuert werden. Uns bleibt ergo nur erneut eine Gastherme einzubauen.
 
Wie kann denn das Denkmalschutzamt den Einbau einer Wärmepumpe verhindern?
Dabei geht es wahrscheinlich um das Aufstellen draußen, oder?

Prinzipiell würde aber auch eine Pelletheizung infrage kommen, sofern ausreichend Platz für den Bunker ist. Ich kenne natürlich nicht dein Gebäude, aber gerade Fachwerkhäuser die unter Denkmalschutz stehen sind oftmals nicht so luftdicht, als dass man die problemlos mit einer Wärmepumpe beheizen könnte (Oder natürlich mit einer Hochtemperaturwärmepumpe).
Vor- und Nachteile: Lohnt sich eine Pelletheizung statt Wärmepumpe, Öl und Gas?
Heizsysteme im Vergleich: Gasheizung vs. Pelletheizung
 
DrPinguin schrieb:
Was hast du denn zurzeit für eine Heizung?
In was für einem Gebäude lebst du zur Zeit (Ein- Zweifamilienhaus)?
Was für eine Heizung willst du einbauen, Hybrid oder nur Wärmepumpe?
Eine Gasheizung von 2007 in einem Gebäude aus dem Jahr 1976.
Dachte an eine reine Wärmepumpe, da ich nicht so positive Berichte über Hybridvarianten gehört habe.
 
Bei Deinem bislang gezeigten Unkenntnisstand über Bauliches allgemein, rate ich dringend zu einem Energieberater, egal ob die jeweiligen Förderungsbedingungen einen verlangen oder nicht!
Der kann Dir auch solche Fragen wie die jetzt gestellte fachlich kompetent beantworten.
 
Für den Austausch der Heizung bedarf es keinesfalls eines Energieberaters. Fachlich kompetente Heizungsbauer können ebenfalls zuverlässig eine Heizlastberechnung durchführen.

Plant man allerdings noch weitere Maßnahmen, innerhalb der nächsten 10 Jahre, bietet es sich natürlich an einen iSFP durch einen Energieberater erstellen zu lassen.

Wurde denn an deinem Gebäude schonmal etwas saniert bzw. thermisch verbessert @Peleke? Ansonsten dürfte sich die Einsparung bei einem Gebäude aus 76 durchaus in Grenzen halten.
 
Nein, aber es ist eine Fußbodenheizung vorhanden und Zwischensparrendämmung sowie Austausch der Fenster geplant + Installation einer Solaranlage
 
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Eine Fußbodenheizung ist natürlich fantastisch. Mit deinen Verbrauchsdaten der Gasheizung der letzten 10 Jahre, der VL & RL Temperatur und deiner Heizkurve dürfte es für jeden Heizungsbauer ein Leichtes sein die Heizlast zu berechnnen bzw. eine geeignete Wärmepumpe vorzuschlagen.

Beim Austausch der Fenster aber ein Lüftungskonzept erstellen lassen (Ist auch vorgeschrieben!), andernfalls könnte dich eine böse Überraschung erwarten. Wenn man sich den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ersparen möchte gibt es auch Fensterfalzlüfter, das wird dir dann aber vorgerechnet ob das ausreichend ist oder eben nicht.
Ich würde auch zu erst eine Solaranlage und dann die Wärmepumpe bauen lassen, oder eben beides zeitgleich.
 
Ich kenne leider weder das Haus, noch leben noch die Vorbesitzer. Insofern wird es schwierig mit Verbrauchsdaten.
Mit dem Energieberater versuche ich morgen zu sprechen.
Die Solaranlage kommt so oder so.
 
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Oh, das ist natürlich schlecht. Aber wenn du dir einen iSFP erstellen lässt, kann der Energieberater auch recht mühelos mit den Daten eine Heizlastberechnung, auch mit den neuen Fenstern, erstellen. Das hatte der bei mir auch gemacht. Wenn du dir den Fenstertausch fördern lassen möchtest brauchst du wie gesagt eh ein Lüftungskonzept, aber auch das macht der Energieberater für dich.

Der iSFP ist 10 Jahre gültig, da kannst du dir dann Einzelmaßnahmen aussuchen und die vom BAFA fördern lassen. Es gibt 20% mit iSFP und 15% ohne iSFP. Die Energieberatung an sich wird ebenfalls gefördert (80%), auch kannst du dir den Energieberater für die Baubegleitung (Förderung 50%) beauftragen (Der stellt dann für dich die Anträge und sorgt anschließend für die Nachweise), denn auch die wird über das BAFA gefördert. Zur Baubegleitung zählen dann idR. das Lüftungskonzept und die raumweise Heizlastberechnung.

Den Antrag auf die Wärmepumpenförderung stellt idR. dein Heizungsbauer selbst bei der KfW. Sowohl bei der BAFA als auch bei der KfW musst du dann nur noch selbst die Anträge bestätigen (Daten eingeben etc.). Wenn du die Förderbescheide hast kannst du dann bei deiner Bank einen Kredit bspw. über das 358 (Haushaltseinkommen bis 90.000€) oder das 359 holen. Gerade bei dem 358 sind die zu zahlenden Zinsen einfach der Wahnsinn.

Maximale Fördersumme für 1. Wohneinheit sind 30.000€ ohne iSFP bzw. 60.000€ mit iSFP + 2000€ Baubegleitung bei der BAFA (Die Beträge bei der BAFA gelten pro Jahr!). 30.000€ sind es bei der Wärmepumpenförderung der KfW. Alles was im Zweifel darüber hinaus geht kannst du ggf. über die Steuer 3 Jahre lang absetzen. Das Programm 358 hat die Grenze von 120.000€ als maximale Kreditsumme.
Bei zwei Wohneinheiten verdoppeln sich alle Beträge, außer bei der Wärmepumpenförderung da gibt es dann "nur" 45.000€.
 
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