Frage bez. Internettarifanbieter

Windell

Fleet Admiral
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Jan. 2008
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Hallo Leute,


hab da mal paar allgemeine Fragen bez. der Smartphonetarife von Internetanbietern wie z.B. Logitel,Sparhandy etc...


1. Wenn man dort z.B. einen Vertrag eingeht und dann das Handy zugeschickt bekommt,dies aber einem nicht gefällt,kann man dann problemlos vom Vertrag zurücktreten? Zum einem vom Kaufvertrag fürs Handy und zum Anderen der Tarifvertrag.

2. Falls dann mal in den 2 Jahren etwas mit dem jeweiligen Handy sein sollte,an wen muss man sich dann wenden? Wenn man z.B. eine Allnet-Flat mit nem S4 bestellt,muss man sich dann an den Internetanbieter wie z.B. Sparhandy wenden,oder doch an Samsung direkt?
 
Für Privatkunden gilt auf jeden Fall das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Lieferung. Ohne deren AGB zu lesen, kann ich es nicht mit Sicherheit sagen, aber in aller Regel sind das verbundene Verträge. Also die Vermittlung des Mobilfunkvertrags und der Kaufvertrag. Wenn dem so wäre, könnte man nur von beiden zusammen zurücktreten.

Du kannst wählen: Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wendest dich an den Online Shop, bei dem du das Handy erwirbst. Im Rahmen der freiwilligen Herstellergarantie an Samsung. Diese beiden Rechte hast du nebeneinander und kannst auswählen, was dir lieber ist.

Für die Auswahl des richtigen Shops mach am besten folgendes: Wenn du ein günstiges Angebot bei einem Shop gefunden hast, check die Bewertungen bei Vergleichsportalen, zB idealo.de. Bei Logitel etwa gefallen mir die aktuellen Bewertungen nicht.
Als ich das letzte Mal ein Handy + Vertrag gemeinsam erwarb, kam nach einigen Recherchen nur eine recht kurze Liste von Shops in Frage. Ich habe am Ende bei Handyschotte.com bestellt, aber es gibt andere günstigere Anbieter, die ich noch als seriös anerkennen würde. Ich kann mich nur nicht erinnern wie die heißen.
 
Im Grunde ganz einfach:
Du hast zwei getrennte Verträge, den Handyvertrag und den des Smartphones.
Geht das Phone kaputt, machst du Gewährleistung über den Shop bzw. Garantie über den Hersteller geltend.
Die Kosten für den Handyvertrag laufen weiter.
 
Okay vielen Dank.

Wie sieht es dann mit dem 14tägigen Fernabsatzgesetz aus? Kann ich in diesem Fall davon ggf. Gebrauch machen und dann vom Handyvertrag UND Smartphonevertrag abtreten?
 
Ja, natürlich. Aber eben 14 Tage lang.

Denk bei dem Vertrag unbedingt daran den rechtzeitig zu kündigen. Denn nach 24 Monaten endet der Rechnungsrabatt und der spaß ürde bei selber Leistung 20€ mehr im Monat kosten.

@methadron: Es sind zwar 2 Verträge, aber wenn der eine um des anderen Willen abgeschlossen wird, gehen sie gemeinsam unter. Ähnlich wie bei einem Darlehen einer Autobank. Hängt halt davon ab, was genau in den Vertragsdetails vereinbar wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
MECD schrieb:
@methadron: Es sind zwar 2 Verträge, aber wenn der eine um des anderen Willen abgeschlossen wird, gehen sie gemeinsam unter. Ähnlich wie bei einem Darlehen einer Autobank. Hängt halt davon ab, was genau in den Vertragsdetails vereinbar wird.

Wenn ich mir ein Fahrzeug finanziere und es dann zu Schrott fahre, muss ich die Raten trotzdem zahlen. Genau verhält es sich auch mit dem Smartphone.
Bei einem unverschuldeten Defekt kann man versuchen auf Schadensersatz zu klagen. Ich kenne keinen Handyvertrag, der aussetzen, wenn dass dazu genommene Smartphone defekt ist.
 
Aber es ging doch um die Frage von Widerruf! Wenn du den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufst wird rückabgewickelt.

Der (spätere) Defekt des Geräts ist eine ganz andere Frage. Unter Umständen möchtest du auch garnicht den Vertrag lösen. Eine Reparatur kann in vielen Fällen angenehmer sein, als eine Abwicklung
 
Genau,ich hatte 2 verschiedene Fragen.Einmal wegen dem Widerruf und einmal wegen der Gewährleistung und der Garantie,falls was mit dem Handy innerhalb der 2 Jahre sein sollte!

Habe ich also folgende Sachen richtig verstanden?

1. Innerhalb von 14 Tagen kann ich den Vertrag widerrufen und somit von Allem komplett abtreten!

2. Falls etwas mit dem Gerät sein sollte (Kein Eigenverschulden) kann ich mich innerhalb der 2 Jahre entweder an Logitel oder direkt an HTC wenden
 
MECD schrieb:
Aber es ging doch um die Frage von Widerruf! Wenn du den Vertrag binnen 14 Tagen widerrufst wird rückabgewickelt.

Der (spätere) Defekt des Geräts ist eine ganz andere Frage. Unter Umständen möchtest du auch garnicht den Vertrag lösen. Eine Reparatur kann in vielen Fällen angenehmer sein, als eine Abwicklung


Ok, dann habe ich das falsch verstanden, sorry

@TE: genauso ist es.
 
Okay,dann danke ich euch für eure Hilfe! :)
 
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