dominic.e
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2013
- Beiträge
- 5.593
Guten Tag an alle 👋
Und zwar folgende Situation:
Aktuell bekommen wir unser Internet noch per Richtfunk (von einem anderen Anbieter), also spielt das bei der Frage jetzt eigentlich gar keine Rolle.
Jedoch haben wir unser Telefon (ISDN) bei der Telekom.
Aufgrund des Glasfaserausbaus in Nordhessen (https://www.breitband-nordhessen.de/) gibt es ab sofort in unserem Ort VDSL (Profil 17a). Wir haben natürlich direkt beim neuen Provider (Netcom Kassel) einen Tarif bestellt mit Rufnummermitnahme. Dadurch übernimmt die Netcom Kassel auch die Kündigung des Telefon-Anschlusses bei der Telekom.
Auch die Kündigungsbestätigung der Telekom haben wir bereits erhalten (vor ~2 Wochen).
Jetzt meine eigentliche Frage.
Wie sieht es mit der Freigabe seitens der Telekom aus? Müssen wir jetzt tatsächlich die ~drei Monate Kündigungsfrist einhalten, bevor die Telekom die Leitung freigibt und die Netcom Kassel somit übernehmen kann/darf? Oder erhält die Netcom Kassel mit der Kündigungsbestätigung die Freigabe und kann/könnte aufschalten, wir aber trotzdem noch für drei Monate die Grundgebühr zahlen müssen? Wenn es von Bedeutung ist, kann ich die Telefonnummer/Adresse gerne auch per PN durchgeben.
Vielen Dank für eure Antwort(en)
Viele Grüße,
Dominic
Und zwar folgende Situation:
Aktuell bekommen wir unser Internet noch per Richtfunk (von einem anderen Anbieter), also spielt das bei der Frage jetzt eigentlich gar keine Rolle.
Jedoch haben wir unser Telefon (ISDN) bei der Telekom.
Aufgrund des Glasfaserausbaus in Nordhessen (https://www.breitband-nordhessen.de/) gibt es ab sofort in unserem Ort VDSL (Profil 17a). Wir haben natürlich direkt beim neuen Provider (Netcom Kassel) einen Tarif bestellt mit Rufnummermitnahme. Dadurch übernimmt die Netcom Kassel auch die Kündigung des Telefon-Anschlusses bei der Telekom.
Auch die Kündigungsbestätigung der Telekom haben wir bereits erhalten (vor ~2 Wochen).
Jetzt meine eigentliche Frage.
Wie sieht es mit der Freigabe seitens der Telekom aus? Müssen wir jetzt tatsächlich die ~drei Monate Kündigungsfrist einhalten, bevor die Telekom die Leitung freigibt und die Netcom Kassel somit übernehmen kann/darf? Oder erhält die Netcom Kassel mit der Kündigungsbestätigung die Freigabe und kann/könnte aufschalten, wir aber trotzdem noch für drei Monate die Grundgebühr zahlen müssen? Wenn es von Bedeutung ist, kann ich die Telefonnummer/Adresse gerne auch per PN durchgeben.
Vielen Dank für eure Antwort(en)
Viele Grüße,
Dominic