Frage bzgl. Kündigung eines Vertrages aufgrund Umzug

M

Mustis

Gast
Guten Tag,

ich werde demnächst zu meiner Lebensgefährtin ziehen. Dort besteht ein Internet-Vertrag mit einem Kabelanbieter. Ich selber habe in meiner jetzigen Wohnung einen Telekomanschluss. Diesen möchte ich aufgrund des Umzugs nun kündigen, was meines Wissens nach trotz der bestehenden Restlaufzeit möglich sein sollte. Was ist hierbei zu beachten und welche Fristen sind zu berücksichtigen?

Grüße Mustis
 
Wenn Dein Vertrag eine MVLZ hat und die Telekom am neuen Wohnort auch liefern kann, dann gibts erstmal keinen Grund zu kündigen.

Die Telekom kann Dir da entgegen kommen. idR läuft das dann so, dass man drei weitere Monate nach dem Auszug den Vertrag weiterzahlen muss. Nicht nach der Kündigung. Die solltest Du sofort beantragen.
 
Rein technisch kann sie liefern, es besteht aber ein länger existierender Vertrag bei einem Kabelanbieter in der Wohnung und ich bin nicht Mieter dieser Wohnung. Ich wüsste nicht, auf welchem Rechtsanspruch, den Vertrag weiterzuführen, die Telekom sich hier stellen will. Aber genau deshalb frage ich ja nach und möchte eine Antwort der Telekom...
 
Naja, da kann ja die Telekom nichts dafür, dass ihr das dort mögliche Produkt von ihr nicht nutzen wollt. Natürlich ist es ärgerlich, aber rechtlich ist die Telekom auf der sicheren Seite (TKG §46, Absatz 8, dort ist geregelt wann man als Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat).
 
Die Wohnung wird nicht neu bezogen, sie ist bereits bezogen, sie ist Mieterin und hat einen Vertrag. Könntet ihr euch bitte zurückhalten? Von Halbwissen hab ich nix. TKG §46, Absatz 8 regelt zunächst mal die Pflicht, der Telekom mich am neuen Wohnort weiter zu beliefern sofern technisch möglich und nicht andersherum...
Da ich am neuen Wohnort aber kein Mieter mehr bin, kann mich die Telekom meines Verständnisses nach auch nicht mehr beliefern. Sie kann dem Mieter dort ja schlecht meinen Vertrag aufzwingen...
 
Hallo zusammen.

@Mustis: Das Sonderkündigungsrecht im Umzugsfall ist bei uns sehr klar geregelt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn wir die bisher erbracht Leitung am neuen Standort nicht erbringen können, oder wenn am neuen gemeinsamen Wohnsitz bereits ein Telekomanschluss existiert.
In allen anderen Fällen muss der Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erfüllt werden.

Für Rückfragen bin ich gerne wieder zur Stelle.

Es grüßt herzlich Nadine B. von Telekom hilft
 
Und das heißt in meinem individuellen Fall nun was? Wie will die Telekom mir bitte eine Leistung in einer Wohnung erbringen, deren Mieter ich nicht bin? Das würde ich hier gern erläutert haben.

Es ist vertragsrechtlich eben KEIN gemeinsamer Wohnsitz. Ich stehe nicht im Mietvertrag. Die Telekom kann mir also vertragsrechtlich die Leistung nicht erbringen. Ich würde ja auch gerne bleiben, aber es besteht nun mal bereits ein Vertrag der läuft und den möchte meine Lebensgefährtin nicht ändern und Sie ist die alleinige Mieterin der Wohnung. Möchte die Telekom sich hier wirklich darauf versteifen, dass sie einen Vertrag aufrecht erhalten will, den sie nicht erfüllen kann?
 
Es muss "vertragsrechtlich" auch kein gemeinsamer Wohnsitz sein, wenn du dort einziehst und dich dort meldest, reicht uns die Meldebescheinigung als Nachweis - der gemeinsame Mietvertrag ist nur eine Alternative. So steht es ja auch auf der Seite, die ich verlinkt habe.
Wenn der Vertrag dort technisch realisiert werden kann, was in deinem Fall noch geprüft werden müsste und ich gerne übernehme, bestehen wir auf die Einhaltung der Vertragslaufzeit, ja.

Es grüßt herzlich Nadine B. von Telekom hilft
 
Hallo Mustis,

wenn der Vertrag nicht geschaltet werden kann, weil uns kein Einlass gewährt wird, ist das nicht unser verschulden. Da du dort dann ja auch wohnst, muss du eigentlich deiner Mitwirkungspflicht als Kunde nachkommen und uns reinlassen.

Diese Diskussion lohnt sich nicht, auch wenn ich verstehen kann, dass du das Geld sparen möchten, wir sind diesbezüglich rechtlich abgesichert.

Es grüßt herzlich Nadine B. von Telekom hilft
 
stimmt. Eine diskussion ist überflüssig. Einmal mehr zeigt die telekom, wie kundenunfreundlich sie ist. Ich verstehe zunehmend, warum meine lebensgefährtin sich derart gegen einen vertrag bei der telekom ausspricht.
 
Würde das bei anderen Anbietern denn anders gehandhabt werden, wenn der Kunde sagt "ich habe jetzt keine Lust mehr die volle Vertragslaufzeit abzusitzen"?

Das bezweifle ich doch sehr, sogar Branchen-übergreifend.

Du hast genau gar kein Argument außer deine übliche egozentrische Starrsinnigkeit.
 
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So sehr ich deinen Ärger verstehe, Mustis, aber letztendlich hat das mit "Kundenunfreundlichkeit" der Telekom wenig zu tun.
Zum einen ist es so wie Krafty sagt - das machen alle Telekommunikationsanbieter so und nicht nur die Telekom, d.h. bei einem anderen Anbieter würde es dir vermutlich genauso ergehen.
Zum anderen ist es in gewisser Weise auch wirtschaftlich verständlich , dass die Telekommunikationsanbieter so handeln. Irgendwie müssen die ja auch kalkulieren und warum sollten die jemand freiwillig aus dem Vertrag rauslassen, nur weil er umzieht, wenn dort die vertraglich geschuldete Leistung genauso erbracht werden kann? Wenn du diese nicht mehr in Anspruch nehmen willst, ist es deine Sache.

Eventuell besteht noch die Möglichkeit, dass dein Nachmieter deinen Vertrag übernimmt und du dadurch rauskommst, aber da müsstest du nochmal explizit nachfragen.
 
Ob Mieter oder nicht spielt ja keine Rolle. Du musst Dich ummelden und den neuen Wohnsitz angeben. Und das wirft dann weitere Fragen auf. Was sagt der Vermieter Deiner Freundin dazu? Da wird Ihr Mietvertrag auch eindeutige Dinge zu sagen. Besucher darf sie empfangen, keine Frage. Ohne den Vermieter zu informieren. Aber eine zweite Person dauerhaft einziehen, da wird der Vermieter und auch die anderen Mieter der Immobilie ein Interesse dran haben, dass das geregelt wird. Stichwort Nebenkosten.
 
Danke. Das ist längst geklärt und hier nicht im geringsten thema. Was auch immer du implizieren willst, es gibt in de keine rechtsgrundlage, die ein zusammenziehen verbieten könnte oder die zustimmung des vermieters vorraussetzt. Es geht hier schliesslich nicht um Untervermietung. Die nebenkosten werden abgerechnet und ggf gibts nachzahlung plus anpassung für die zukunft. Ich habe nicht nach einer rechtlichen beratung dazu gefragt.

Ps: in der versicherungsbranche hat grundsätzlich der jüngere vertrag das nachsehen, wenn es zu überschneidungen bei verträgen kommt. Da gibt es nicht mal 3 monate Karenz. Auch beim strom ist dies ähnlich geregelt. Eigentlich nimmt sich nur die tk branche diesen luxus heraus. Die 3 monate dienen bereits der kompensation. Und hier geht es nicht ums wollen. Wer bitte plant sowas ein oder will tatsächlich 2 verträge fortführen?
 
Ich habe das nur angebracht weil Du ja als Argument nutzen willst, ich bin da kein Mieter. Doch, das bist Du in irgendeiner Form. Wenn Du dort dauerhaft einziehst. Also ist das auch kein Argument. Für was auch immer.

Und bei den Versicherungen. Kommt wohl auf den Vertrag und der Art der Versicherung an. Hingt auch der Vergleich. Dein Handyvertrag ist auch nicht kündbar mit dem Hinweis, ich brauch keins mehr, meine Partnerin hat einen.

MVLZ Verträge haben eine MVLZ. Wenn man das nicht will, kann man auch Verträge abschließen, die jederzeit kündbar sind. Die sind dann aber eben teurer im direkten Vergleich. Eine Änderung Deiner Lebensumstände kann und geht eben nicht zu Lasten Deines Vertragspartners.
 
Mustis schrieb:
Und hier geht es nicht ums wollen. Wer bitte plant sowas ein oder will tatsächlich 2 verträge fortführen?
Ein Arbeitskollege tut genau dies damit er auf alle Fälle immer Internet zur Verfügung hat.
Und bei Kabel und DSL bietet sich das ja auch an, da unterschiedliche Medien und problemlos parallel zu betreiben und zu nutzen.
Kann man also kaum mit Strom und Versicherungen vergleichen.
 
Mustis schrieb:
es gibt in de keine rechtsgrundlage, die ein zusammenziehen verbieten könnte oder die zustimmung des vermieters vorraussetzt.
du vergißt allerdings, daß du, allein du, mit der telekom einen rechtsgültigen vertrag abgeschlossen hast, dessen laufzeit dir bei abschluß bekannt war. daß du jetzt umziehst, ist doch freiwillig, oder? es hat dich doch sicher niemand, erst recht nicht die telekom, zu diesem umzug gezwungen? und da die telekom den vertrag erfüllen möchte, und die gesetzeslage zum thema umzug eindeutig ist, wirst du wohl in den sauren apfel beißen müssen. das hat nichts mit kundenunfreundlichkeit u tun, das würde dir auch mit jedem anderen anbieter so gehen, keiner würde dir den vertrag erlassen.
 
Das Rechtsverständnis einiger hier ist wirklich merkwürdig.

Krafty schrieb:
Du hast genau gar kein Argument außer deine übliche egozentrische Starrsinnigkeit.
Ich hatte soviele Argumente, dass die Telekom jetzt doch recht zügig eingeknickt ist, nachdem ich mich telefonisch direkt an die Fachabteilung gewandt habe. Freundlich aber bestimmt diese vorgetragen, vermerkt, dass entsprechender Gesetzestext eindeutig die Pflicht beim Anbieter, nicht beim Kunden sieht und schon wurde direkt am Telefon das Sonderkündigungsrecht im Vertrag vermerkt und dieser gekündigt.

Den Herren hier Wünsche ich bei passender Gelegenheit dann viel Spass, 500-600€ an die Telekom zu spenden!
 
hiro schrieb:
Eventuell besteht noch die Möglichkeit, dass dein Nachmieter deinen Vertrag übernimmt und du dadurch rauskommst, aber da müsstest du nochmal explizit nachfragen.
Das würde auf eine Kündigung und Neubereitstellung hinauslaufen (aber auch hier müsste die MVLZ eingehalten werden). Nahtlose Übernahme des gesamten Vertrages geht nur im Sterbefall (Erbe) oder bei Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnerschaften.
 
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