hi ihr,
folgendes szenario:
wie handelt Z nun richtig beim impressum? urheberrecht von Y ausführlich darlegen, d.h. layout und welche grafiken etc.?
Z holt sich von Y ein nutzungsrecht? oder hat dies der ursprüngliche endkunde bereits erhalten und kann es weitergeben?
vielleicht weiß einer von euch rat. natürlich nicht als rechtsberatung, da das ja hier nicht erlaubt ist, aber als grobe hinweise.
vielen dank!
folgendes szenario:
- eine agentur Y erstellt für gewerblichen kunden X eine website
- der kunde möchte keine weitere zusammenarbeit mit der agentur Y und übergibt die administration sowie die domain an agentur Z
- der kunde möchte ein redesign von Z was sich aber eng an das ursprungsdesign anlehnt (Z nutzt einfach andere software als Y)
wie handelt Z nun richtig beim impressum? urheberrecht von Y ausführlich darlegen, d.h. layout und welche grafiken etc.?
Z holt sich von Y ein nutzungsrecht? oder hat dies der ursprüngliche endkunde bereits erhalten und kann es weitergeben?
vielleicht weiß einer von euch rat. natürlich nicht als rechtsberatung, da das ja hier nicht erlaubt ist, aber als grobe hinweise.
vielen dank!