Frage, Newsletter Abonnenten erinnern?

Domi83

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Moin Leute, ich habe da mal wieder eine kleine Datenschutz Frage...
Chef wollte einen Newsletter haben, wir haben für die Anmeldung das Opt-In Verfahren eingerichtet und das funktioniert auch. Da wir nun auch diverse User haben die angemeldet aber nicht bestätigt sind, hat Chef gefragt warum wir diese nicht einfach mal erinnern, mit einem Satz / Text "Sie hatten sich angemeldet, möchten Sie unseren NL erhalten?"

Aber jetzt ist die Frage, weiß jemand ob man dieses tun darf?
Als normaler Verkäufer könnte ich ja rein Theoretisch noch einmal freundlich nachfragen beim potentiellen Kunden "hey, möchtest Du das Produkt noch haben??" aber bei solchen Dingen ist es ja immer etwas spezieller und frage vorher hier, bevor ich etwas falsches tu.

Ich hatte schon schon mal solche Dinge wie "datenschutz newsletter noch einmal erinnern" gesucht, aber keine erfolgreichen Treffer gehabt...

Gruß, Domi
 
Wenn die User sich selber bereiterklärt haben, diesen Newsletter zu abonnieren, müssen die logischerweise mit Nachrichten rechnen. Da wird es kein Problem sein, jemand auf die Aktivierung aufmerlsam zu machen um sein Abonnement vollständig abzuschließen.
 
Domi83 schrieb:
Chef wollte einen Newsletter haben, wir haben für die Anmeldung das Opt-In Verfahren eingerichtet
Opt-In oder Double Opt-In?
Das erste ist ein Todesurteil, das 2. nach einem Urteil des OLG München ebenfalls extrem problematisch. Hier muss der erstmalige Opt-In komplett (inkl. IP) protokolliert werden, um Abmahnungen zu umgehen. Nur wird man dann wieder wegen der IP-Speicherung abgemahnt..

hat Chef gefragt warum wir diese nicht einfach mal erinnern, mit einem Satz / Text "Sie hatten sich angemeldet, möchten Sie unseren NL erhalten?"
Unzulässig, da Verstoß gegen §7 UWG.

Als normaler Verkäufer könnte ich ja rein Theoretisch noch einmal freundlich nachfragen beim potentiellen Kunden "hey, möchtest Du das Produkt noch haben??" aber bei solchen Dingen ist es ja immer etwas spezieller und frage vorher hier, bevor ich etwas falsches tu.
Was definierst du als "normaler Verkäufer". Verkäufer in einem Ladengeschäft? Der darf einiges mehr an persönlicher Interaktion mit dem Gast/Besucher/Kunden vornehmen.
Als Online-Dienstleister hingegen hast du viel strengere Regeln. Da darfst du nur mit einem Kunden in Kontakt treten, wenn er es ausdrücklich wünscht bzw. du berechtigtes Interesse an deinen Informationen annehmen musst.
Ergänzung ()

Physically schrieb:
Wenn die User sich selber bereiterklärt haben, diesen Newsletter zu abonnieren, müssen die logischerweise mit Nachrichten rechnen. Da wird es kein Problem sein, jemand auf die Aktivierung aufmerlsam zu machen um sein Abonnement vollständig abzuschließen.

Ok. Gib mir mal bitte deine Mail-Adresse. Ich melde dich dann bei 50 Seiten mit Double Opt-In an. Du wirst den 2. Opt-In nie bestätigen, du willst bei den 50 Seiten ja nicht angemeldet werden... aber das hindert diese 50 Seiten deiner Meinung nach nicht daran, dich 1000x daran zu erinnern, dass du doch bitte zustimmst.

Problem erkannt? Wie fühlst du dich jetzt als "Kunde"?
 
@Daaron: Problematik falsch erkannt, aber wenn Du Dir schon die Mühe machen willst: b430783@drdrb.com ;)
 
Also wenn ich mich jetzt nicht irre, ist es ein Double Opt-In, aber erkläre mir bitte kurz den kleinen Unterschied im Detail zum Opt-In / Double Opt-In :) Gespeichert wird auf jeden Fall die Email, die Uhrzeit + Datum und IP Adresse! Die IP Adresse habe ich aber im ersten Zuge gespeichert, um zu verhindern dass eine und die selbe IP Adresse ganz viele Einträge hintereinander macht.

Und was die Gültigkeit des Double Opt-In angeht,
-> http://www.gruenderszene.de/recht/double-opt-in-gueltig

da steht zumindest das es weiterhin gültig ist. Auch wenn es vom Dezember 2012 ist.

Und "normale Verkäufer" ist doof ausgedrückt, aber ja, ich meine den PC Verkäufer bei Media Markt dem ich meine Nummer gebe, wegen Angeboten im PC / IT Bereich :D

Gruß, Domi
 
Opt-In: irgend jemand trägt ne Mail-Adresse in ein Formular ein. Die Mailadresse ist sofort im Verteiler aktiv <- vollkommen unzureichend
Double Opt-In: irgend jemand trägt ne Adresse ein. Jetzt geht ne Bestätigungsmail an diese Adresse um nachzufragen, ob wirklich aktiviert werden soll

Es ist korrekt, dass du bei Double Opt-In die IP beim ersten Schritt (Adresse ins Formular eintragen) speicherst. Diese Daten darfst du auch nie löschen, denn du benötigst im Falle einer Abmahnung (Danke, ihr Arschgeigen vom OLG München) eine lückenlose Dokumentation des Vorgangs für diese Mailadresse.

Der Verkäufer vom PC-Shop um die Ecke wird dich nicht anrufen (oder dir ne E-Mail schicken), außer es geht um den zuletzt abgeschlossenen Handel (z.B. Rückrufaktion, Probleme bei der Zahlung,...). Wenn er dich auf eine neue Produkt-Serie hinweisen will, die dich vielleicht interessiert, dann schickt er einen Serienbrief per Post. Hier greift das UWG nicht (oder nicht so schnell).
 
Ah.. Ne, ich verwende schon das "Double Opt-In" Verfahren... dass das Opt-In ohne eine Bestätigungsmail ist, und das es so etwas gibt, war mir nicht bewusst. Es wird immer erst eine Mail versandt.

Und da würde ich gerne einhaken (Double Opt-In). Und zwar, ob man eingetragene Emails noch einmal eine Aktivierungsmail als Erinnerung zusenden kann / darf. Mehr nicht.
 
Nö. Du schickst doch eine Bitte um Aktivierung, nachdem die Leute ihre Mailadresse eingegeben haben. Sollte jemand nicht auf diese Mail reagieren, dann musst du davon ausgehen, dass diese Person deinen Newsletter nicht haben will, eben den 2. Schritt im Double Opt-In nicht durchführen will.
 
Daaron schrieb:
...dann musst du davon ausgehen, dass diese Person deinen Newsletter nicht haben will...
Gut, dann muss ich schauen, dass ich das Chef so begreiflich machen kann...
 
Das Problem ist, das die USer sich ja nochnicht ganzangemeldet haben, es fehlt ja noch ein schritt!

Andererseits kenne ich es, das wenn man seinen autoresponder wechselt, und seine existierenden Kontakte impotiert, wird im grunde genau das gemacht!

Am besten villeicht mal bei deinem Anbieter nachfragen, der sollte da eigentlich bescheid wissen! Getresponse hat glaube ich dafür sogar eine vrgeschriebene email parat, bin ich aber nicht sicher!
 

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