Hallo,
ich erkläre mal an einem Beispiel die Situation:
Der Arbeitnehmer hat von einem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag bekommen (per Post) in dem 42 Stunden pro Woche als Arbeitszeit eingetragen ist. Davor haben sich aber Arbeitnehmer und -geber auf 40 Stunden geeinigt (per E-Mail) weshalb der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber diesen Fehler per E-Mail mitgeteilt hat.
Daraufhin hat der Arbeitgeber den Fehler auch bemerkt und bat den Arbeitnehmer diesen Fehler im Vertrag direkt zu korrigieren (auch per E-Mail).
Jetzt die Frage: Darf der Arbeitnehmer diesen Vertrag handschriftlich abändern (z.B. durchstreichen und die Korrektur daneben schreiben)? Wäre das nicht Urkundenfälschung?
Mir ist auch klar, dass der Arbeitnehmer einen korrigierten Vertrag anfordern kann, aber was ist wenn die Zeit rennt und der Arbeitnehmer diesen Vertrag schnellstmöglich unterschreiben und zurücksenden muss?
ich erkläre mal an einem Beispiel die Situation:
Der Arbeitnehmer hat von einem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag bekommen (per Post) in dem 42 Stunden pro Woche als Arbeitszeit eingetragen ist. Davor haben sich aber Arbeitnehmer und -geber auf 40 Stunden geeinigt (per E-Mail) weshalb der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber diesen Fehler per E-Mail mitgeteilt hat.
Daraufhin hat der Arbeitgeber den Fehler auch bemerkt und bat den Arbeitnehmer diesen Fehler im Vertrag direkt zu korrigieren (auch per E-Mail).
Jetzt die Frage: Darf der Arbeitnehmer diesen Vertrag handschriftlich abändern (z.B. durchstreichen und die Korrektur daneben schreiben)? Wäre das nicht Urkundenfälschung?
Mir ist auch klar, dass der Arbeitnehmer einen korrigierten Vertrag anfordern kann, aber was ist wenn die Zeit rennt und der Arbeitnehmer diesen Vertrag schnellstmöglich unterschreiben und zurücksenden muss?