3faltigkeit
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2017
- Beiträge
- 863
Moin,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Thema hier korrekt angesiedelt ist.
Letztens hatte ich ein Raspberry Pi 4 über Amazon bei einem Händler erstanden.
Meines erachtens war das Raspberry DoA (Dead on Arrival).
Raspberry OS von der SD-Karte startete nicht. In meinem anderen Pi, mit gleichem Netzteil und besagter SD-Karte lief es.
Bei dem neuen defekten Pi leuchteten beide LEDs dauerhaft. Bei meinem anderen Pi, auch ohne SD-Karte, blinkte nach dem Einschalten eine LED ein paar Mal. Sicherlich der Versuch von einer SD-Karte zu lesen. Wie gesagt das defekte machte anscheinend gar nichts.
Da es an dem Tag Eins von mehreren Paketen war und für die Arbeit, hatte ich das Schächtelchen mit der Anleitungskarte gleich mit in den Papiermüll geschmissen. Wenige Tage danach hatte ich die Retour angestoßen und den Einplatinen Rechner zurück gesendet.
Der Verkäufer hat es bekommen, aber will es nicht Retournieren, da Zubehör und Packung fehlen. Ich hatte nachgefragt, was er damit meine. Ich sollte nun das Schächtelchen und die Anleitung nachsenden.
Kurze Recherche dazu ergab, dass das mit der Packung rechtlich nicht verpflichtend ist. Damit konfrontiert, beharrt der Händler auf der Anleitung, da diese Zubehör sei und er das Raspberry wieder verkaufen möchte.
Auf die Frage, ob er das Raspberry getestet hat, da es defekt ist, kam zurück: Nö funktioniert einwandfrei, ob er es mir zurück senden soll.
Mir kommt das alles gerade sehr suspekt vor und eventuell erklärt das, warum ich bei dem Händler ein deektes Gerät erhalten habe :-D
Ich schaue nochmal im Müll ob ich die Anleitung finde. Wobei ich das nachsenden schon bekloppt finde.
Die Farge wäre hier, ob das vorgehen des Händlers rechtens ist. Also, ob ich wirklich verpflichtet bin diese mini-Anleitung mit zuliefern.
Ich hatte so einen Fall noch nie. Normal wurde bisher immer alles Zurück genommen, solange das "Hardware-Zubehör" vollständig war. Was meint ihr dazu?
ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Thema hier korrekt angesiedelt ist.
Letztens hatte ich ein Raspberry Pi 4 über Amazon bei einem Händler erstanden.
Meines erachtens war das Raspberry DoA (Dead on Arrival).
Raspberry OS von der SD-Karte startete nicht. In meinem anderen Pi, mit gleichem Netzteil und besagter SD-Karte lief es.
Bei dem neuen defekten Pi leuchteten beide LEDs dauerhaft. Bei meinem anderen Pi, auch ohne SD-Karte, blinkte nach dem Einschalten eine LED ein paar Mal. Sicherlich der Versuch von einer SD-Karte zu lesen. Wie gesagt das defekte machte anscheinend gar nichts.
Da es an dem Tag Eins von mehreren Paketen war und für die Arbeit, hatte ich das Schächtelchen mit der Anleitungskarte gleich mit in den Papiermüll geschmissen. Wenige Tage danach hatte ich die Retour angestoßen und den Einplatinen Rechner zurück gesendet.
Der Verkäufer hat es bekommen, aber will es nicht Retournieren, da Zubehör und Packung fehlen. Ich hatte nachgefragt, was er damit meine. Ich sollte nun das Schächtelchen und die Anleitung nachsenden.
Kurze Recherche dazu ergab, dass das mit der Packung rechtlich nicht verpflichtend ist. Damit konfrontiert, beharrt der Händler auf der Anleitung, da diese Zubehör sei und er das Raspberry wieder verkaufen möchte.
Auf die Frage, ob er das Raspberry getestet hat, da es defekt ist, kam zurück: Nö funktioniert einwandfrei, ob er es mir zurück senden soll.
Mir kommt das alles gerade sehr suspekt vor und eventuell erklärt das, warum ich bei dem Händler ein deektes Gerät erhalten habe :-D
Ich schaue nochmal im Müll ob ich die Anleitung finde. Wobei ich das nachsenden schon bekloppt finde.
Die Farge wäre hier, ob das vorgehen des Händlers rechtens ist. Also, ob ich wirklich verpflichtet bin diese mini-Anleitung mit zuliefern.
Ich hatte so einen Fall noch nie. Normal wurde bisher immer alles Zurück genommen, solange das "Hardware-Zubehör" vollständig war. Was meint ihr dazu?