Frage zu geringfügiger Beschäftigung

vengeance_1984

Lt. Commander
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Juli 2007
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Hallo,

ich habe eine Frage zur geringfügigen Beschäftigung.

Wenn ich einen entsprechenden Arbeitsvertrag habe (~200€/Monat) sowie einen Vertrag als studentische Hilfskraft (<400€/Monat) habe, darf ich dann noch familienversichert sein, oder nicht?
Es ist ja an sich so, dass man nicht mehr familienversichert sein darf, sobald man mehr als 400€/Monat verdient - gilt das dann auch für eine gerinfgügige Beschäftigung, oder wird das dort anders geregelt?

Ahja, bei der Firma, bei der ich die geringfügige Beschäftigung ausführe, musste ich auch keine Lohnsteuerkarte abgeben, falls das eine Rolle spielt.


Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
 
So ganz verstehe ich deinen Beitrag nicht: Auch wenn du für nur 400€ arbeitest zahlt dein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge. Du bist in diesem Fall nicht mehr bei deinen Eltern mitversichert.

In Österreich verlierst du zusätzlich auch noch sämtliche Boni. (Lohnsteuerpflichtig, Wohnbeihilfe,...)
Wohnbeihilfe wird aber über Durchschnittswerte errechnet.
 
fakt ist, dass du dann zwei geringfügige beschäftigungen hast. wenn das der fall ist, werden diese addiert. bekommst du bei der einen 300€ und bei der anderen 200€, so kommst du auf 500€ und das überschreitet die grenze von 400€. somit wäre eine familienversicherung nicht möglich.
 
Hi

Es ist möglich, mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern auszuüben. Allerdings wird der Lohn zusammengerechnet, wenn du über 400€ im Monat verdienst, dann gilt das nicht mehr als geringfügige Beschäftigung. Sozialversicherungspflicht (Renten- Kranken- Pflege- Arbeitslosenversicherungspflicht) ist die Folge.

Eigentlich musst du deswegen bei der Einstellung einen Fragebogen über deine Beschäftigungen / Einkünfte abgeben, damit dein Arbeitgeber weiß, wie er den Lohn auszuzahlen hat. Falsche Angaben sind da nicht erlaubt.
Bis 800€ im Monat befindet man sich btw dann in der sogenannten Gleitzone, in der man nur ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.

Lohnsteuerkarten werden btw seit 2011 nicht mehr ausgegeben, d.h. sind jetzt überflüssig.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Lohnsteuerkarten werden btw seit 2011 nicht mehr ausgegeben, d.h. sind jetzt überflüssig.

Das ist so nicht korrekt.
2011 gilt die Lohnsteuerkarte von 2010 weiter :)
 
http://www.minijob-zentrale.de/nn_1...g/2__mehrere__minijobs/mehrere__minijobs.html

Wie iRNMAN schon sagte, diese werden zusammengerechnet und dann quasi als ein Job gewertet und du zahlst dann Sozialabgaben. Für die Arbeitgeber muss es gar kein Nachteil sein, denn diese zahlen zur Zeit zirca 30% Pauschalabgaben an die Minijobzentrale. (Ohne das du dafür eine Leistung erhälst)

Dann wärst du durch die Tätigkeiten selbst versichert und würdest aus der Familienversicherung herausfallen. Wenn du noch unter 23 Jahren alt bis hast du dadurch keinen großen Vorteil. Allerdings werden dir die Zeiten dann in der Arbeitslosenversicherung & der Rentenkasse angerechnet. Daher du hättest nach einem Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld.
 
Nicht angerechnet werden Beschäftigungsverhältnisse, die von vornherein auf eine Dauer von höchstens zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen pro Kalenderjahr beschränkt sind. Diese so genannte kurzfristige Beschäftigung ist von allen Abgaben befreit und wird auch nicht auf andere Arbeitslöhne angerechnet.

Dies trifft bei mir zu. Das heißt doch dann, dass dieser Lohn (ca. 200€/Monat) nicht angerechnet wird, ich also insgesamt auch über 400€ haben darf, sofern eben ca. 200€ davon von der geringfüfigen Beschäftigung (also max. 50 Tage pro Jahr) stammen?
 
Wenn dein Geburtsjahr stimmt dürfte es doch eh bald mit der Familienversicherung vorbei sein?
 
mm ok ;) Übrigens musste ich vor 2 Jahren für 1,5 Jahre studentische KV nachzahlen, weil ich 385 (!) Euro im Monat auf Sozialversicherungspflichtiger Basis verdient habe ;)

Schon krass unfaire Regelungen ^^
 
Hast du damals was nicht angegeben, oder wurde ein Fehler von seiten der Verwaltung gemacht, der erst nach einer Weile bemerkt wurde?
 
Ne das ist normal bei SV pflichtiger Beschäftigung. Die Freigrenze bei 400€ Jobs ist 400€ bei SV Jobs 365€. Hatte damals auch überlegt dagegen zu klagen es dann aber mangels Zeit und gelassen. Kannte die Regelung damals nicht, dachte dass ich unter 400€ Safe bin.
 
vengeance_1984 schrieb:
Dies trifft bei mir zu. Das heißt doch dann, dass dieser Lohn (ca. 200€/Monat) nicht angerechnet wird, ich also insgesamt auch über 400€ haben darf, sofern eben ca. 200€ davon von der geringfüfigen Beschäftigung (also max. 50 Tage pro Jahr) stammen?

das ist auch richtig. dafür muss der arbeitgeber dich aber auch als kurzfristig beschäftigten einstellen, dann entfällt die addition zur anderen geringfügigen beschäftigung. und du bleibst unter den 400€.
 
Also ich bin bei einer Stelle als kurzfristig Beschäftigter angestellt (max. 50 Tage/Jahr), und bei der anderen werde ich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen (nicht unbedingt max 50Tage/Jahr, glaube ich zumindest).
Wenn ich den Eintrag auf der Seite richtig verstanden habe, dann zählt der Lohn aus der kurzfristigen Beschäftigung (also der mit max. 50 Tagen/Jahr) nicht zum anderen Lohn dazu, wobei der andere Lohn nicht notwendigerweise ebenfalls aus einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis stammen muss?

Ahja, muss ich meine kurzfristige Beschäftigung bei meinem anderen Arbeitgeber angeben?
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry, habe jetzt erst zeit, reinzuschauen.
richtig. wenn tatsächlich eine kurzfristige beschäftigung vorliegt (max 50 tage sind nicht das einzige kriterium, siehe seite der minijob-zentrale), dann wird der lohn aus dieser beschäftigung nicht zum lohn der geringfügigen beschäftigung addiert. somit ist eine weitere familienversicherung möglich. ob eine kurzfristige beschäftigung vorliegt, prüft der arbeitgeber der entsprechenden beschäftigung.

eine gesetzliche pflicht über die mitteilung der kurzfristigen beschäftigung beim arbeitgeber der geringfügigen beschäftigung besteht meiner meinung nach nicht, weil es diesen zumindest melde- und abrechnungstechnisch nicht tangiert. 100% sicher bin ich mir da allerdings nicht. es mitzuteilen wäre meiner meinung nach ohnehin in jedem fall besser.
 
Man kann auch über 800 verdienen und Familienversichert sein - so war es nämlich bei mir.
Das hängt einfach von deiner Krankenkasse ab! Da hilft nur Nachfragen, obs ne Einkommensgrenze gibt.
 
Danke für die Antwort, ich war bei der AOK, und es hat sich herausgestellt, dass ich als Student neben der geringfügigen Beschäftigung auch eine kurzfristige Beschäftigung ausführen kann, ohne dass beide Löhne addiert werden.

Wäre ich nicht Student, müsste ich aufpassen, dass die Lohn der beiden zusammen übers Jahr einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet.
 
kuddlmuddl schrieb:
Man kann auch über 800 verdienen und Familienversichert sein - so war es nämlich bei mir.
Das hängt einfach von deiner Krankenkasse ab! Da hilft nur Nachfragen, obs ne Einkommensgrenze gibt.

nein, das hängt nicht von der krankenkasse ab.
die gesetzlichen grundlagen sind festgelegt und die kassen haben sich nach diesen zu richten. und das tun sie auch. in der tat, man kann in ausnahmefällen, unregelmäßig, über 800€ verdienen und familienversichert sein. z.b. bei vorliegen einer geringfügigen und einer kurzfristigen beschäftigung. wie bereits erwähnt...
 
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