Frage zu Gewährleistungsanspruch und Verpackung bei defektem Fernseher

LOSTBOYS

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Halo
Ich würde gerne den Riesen Karton meines neuen LCDs wegschmeißen, allerdings frage ich mich ob das nicht doch evt. unklug wäre. Frage: Muss grundsätzlich der Käufer dafür Sorge leisten, defekte Ware bei Reparatur bzw. Umtauschanspruch sie in original verpacktem Zustand (Karton) wieder an den Händler zu schicken ?
 
Ist grundsätzlich unklug, da er maßgeschneidert ist. Wie würdest du ihn denn sonst verschicken?
 
Die Frage ist für mich etwas tricky zu beantworten. Zum einen brauchst du den Karton Nicht wenn du den TV wieder zurück geben willst. Ab und an gibt es ja bei MM diesen Restposten verkauf, diese Einzelstücke sind dann meist zurückgegangene TVs ohne Kartons dann.

Allerdings würde ich den Karton, wenn du den Platz hast aufbewahren. Falls du widererwartent den TV reparieren lassen musst, ist es für den Transport einfacher.
 
Noch ne Frage; ist es überhaupt möglich ohne passendes Karton direkt abholen zu lassen (Hermes z.B.) ?
 
In der Regel nicht.

Manche Hersteller regeln es zwar so, dass das Gerät abgeholt wird und der Lieferdienst eine passende Verpackung mitbringt, bei etwas so großem dürfte das aber kaum der Fall sein.
 
aso dann wäre es natürlich unklug ! ;)
Naja war nur ne "Was ist wenn Frage" gewesen, dankt
 
Du solltest auch mal schauen was der Hersteller für nen Service hat. Bei meinem Samsung Plasma (50") gibt es den Sonder-Service, dass bei einem DEfekt in den ersten 3 Jahren der Mitarbeiter zu mir nach Hause kommt und schaut ob ers reparieren kann. Ansonsten wird der Fachgerecht abgeholt.
 
Das ist auch n Samsung. Also kann ich bei Samsungware davon ausgehen das sie ihn auch ohne Verpackung innerhalb der nächsten 24 abholen würden ? Dies sollte man aber beim Händler und nicht Hersteller machen steht im Samsung-AGB
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du einen Abhol-Service musst du den karton nicht aufheben, weil in diesem Fall Samsung sich um den ordnungsgemäßen Transport kümmern muss.

Anders herum kann ein Hersteller auch nicht darauf bestehen, dass du den Originalkatron aufhebst, allerdings ist es aus folgendem Grund immer klüger:
Sollte das gerät defekt sein und verpackst es "anders" (also nicht original) und während des Transport passiert was, kann immer behauptet werden, es sei nicht ordnungsgemäß verpackt gewesen. Eine OVP gilt quasi perse als ordnungsgemäß verpackt und man ist fein raus :)
 
wobei dieser abholservice/vor ort austausch eine garantieleistung ist und mit gewährleistung nichts zu tun hat ;)
 
Die Gewährleistung ist nicht an die Verpackung gebunden.
....gilt für die Originalverpackung erst recht. Sie dient cleveren Verkäufern als Joker, um sich vor berechtigten Ansprüchen ihrer Kunden zu drücken. Das Gesetz zwingt niemanden, zwei Jahre lang Berge von Kartons zu stapeln, um sie eventuell im Fall einer Reklamation vorlegen zu können.
Schliesslich gilt die Gewährleistung ja auch für das Gerät und nicht den Karton. AGB's enthalten nämlich häufig diese Klausel, das Gewährleistung nur mit OVP in Anspruch genommen werden kann. Diese Klausel ist schlicht ungültig.

Nur im Versandhandel ist es für die 14 Tage Rückgaberrecht nötig, die Verpackung aufzuheben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe gestern auch mal für genau solche Fragen einen Thread erstellt
 
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