scsgamer1337
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2011
- Beiträge
- 634
Moin Leute,
habe folgende Frage:
3 Leute wohnen zusammen in einer Wg.
Hauptmieter + 2 Untermieter. Nach 2 Jahren ziehen beide Untermieter aus und bekommen nach ihrer jeweiligen Ummeldung ein Nachzahlungsbescheid für Gez über 2 Jahre. Der Hauptmieter räumt ein, dass er die Zahlungen nicht getätigt hat und will die fälligen Gebühren alleine übernehmen.
Können die beiden Untermieter einfach da anrufen und den Namen des Hauptmieters als zuständigen Schuldner nennen und sind dann raus?
Das Amt kennt ja nur die Anschrift, aber weiss ja nicht, ob die 3 Personen sich eine Wohnung geteilt haben oder ob jeder alleine gewohnt hat.
Bei beiden ist es ein Festsetzungsbescheid der zur Zwangsvollstreckung führen kann.
habe folgende Frage:
3 Leute wohnen zusammen in einer Wg.
Hauptmieter + 2 Untermieter. Nach 2 Jahren ziehen beide Untermieter aus und bekommen nach ihrer jeweiligen Ummeldung ein Nachzahlungsbescheid für Gez über 2 Jahre. Der Hauptmieter räumt ein, dass er die Zahlungen nicht getätigt hat und will die fälligen Gebühren alleine übernehmen.
Können die beiden Untermieter einfach da anrufen und den Namen des Hauptmieters als zuständigen Schuldner nennen und sind dann raus?
Das Amt kennt ja nur die Anschrift, aber weiss ja nicht, ob die 3 Personen sich eine Wohnung geteilt haben oder ob jeder alleine gewohnt hat.
Bei beiden ist es ein Festsetzungsbescheid der zur Zwangsvollstreckung führen kann.