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- Sep. 2006
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Hallo!
Ich habe eine allgemeine Frage zu der Haftung im folgenden exemplarischen Fall:
Mitarbeiter bekommt für den Außendienst einen Firmenwagen gestellt, der nicht privat genutzt werden darf. Während der Arbeitszeit verschuldet der Arbeitnehmer mit dem Fahrzeug auf einer Dienstfahrt einen Unfall. Der Arbeitgeber hat das Fahrzeug nur HF mit Teilkasko versichern lassen statt Vollkasko. Die Versicherung bezahlt den gegnerischen Schaden...
Wer haftet für den der Firma entstandenen Schaden an dem Firmenwagen, wenn dieser Schaden mangels VK nicht von der Versicherung abgedeckt ist? Die Prämien für die Haftpflicht steigen - wer muss diese übernehmen?
Gehen wir mal davon aus, der Arbeitgeber möchte sich bei dem Arbeitnehmer den Schaden "zurückholen".
Ich habe eine allgemeine Frage zu der Haftung im folgenden exemplarischen Fall:
Mitarbeiter bekommt für den Außendienst einen Firmenwagen gestellt, der nicht privat genutzt werden darf. Während der Arbeitszeit verschuldet der Arbeitnehmer mit dem Fahrzeug auf einer Dienstfahrt einen Unfall. Der Arbeitgeber hat das Fahrzeug nur HF mit Teilkasko versichern lassen statt Vollkasko. Die Versicherung bezahlt den gegnerischen Schaden...
Wer haftet für den der Firma entstandenen Schaden an dem Firmenwagen, wenn dieser Schaden mangels VK nicht von der Versicherung abgedeckt ist? Die Prämien für die Haftpflicht steigen - wer muss diese übernehmen?
Gehen wir mal davon aus, der Arbeitgeber möchte sich bei dem Arbeitnehmer den Schaden "zurückholen".