Frage zu: Kündigung in der Probezeit und die bestehenden Überstunden

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Lt. Commander
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Jan. 2006
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@ Admins Sorry, hatte das versehentlich ins falsche Forum geschrieben.

Hallo Community, gestern um 21 Uhr habe ich ein Anruf von meinem Chef erhalten, das ich heute oder morgen eine Kündigung erhalte zum 15.12.13 da er mich leider aus finanziellen Gründen nicht weiter beschäftigen kann. Ich habe ein unbefristeten Vertrag jedoch mit 6 Monaten Probezeit. Die Probe Zeit läuft am 31.12.13 ab. Somit haben wir beide eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Meine Fragen:
- Die Frist von 2 Wochen wird hier doch nicht eingehalten wenn die Kündigung erst heute oder morgen bei mir eintrifft oder? Wenn diese zb. erst morgen eintrifft, müsste die Frist bis zum 17.12.13 sein richtig?

- Wie sieht es mit meinen Überstunden aus? Kann alles belegen von wann bis wann ich gearbeitet habe und vor allem was ich gemacht habe. Mache mir täglich eine Notiz.


Bevor ich das vergesse, Mitte November hatten wir drüber gesprochen das es für uns relativ schlecht aussieht und er evtl. Kündigen muss. Jedoch haben wir mündlich vereinbart, das ich dort bis mindesten 31.12.13 bleiben kann.

Danke für die Hilfe.
 
Zur Frist: afaik dann wann diese bei dir eingeht + 14 Tage

Deine Überstunden sind zu bezahlen. Der Arbeitgeber hat diese zugelassen und muss diese somit auch vergüten.
 
Die Kündigung ist ja zum 15.12 wie mir gesagt wurden ist. Also müsstete ich diese ja am 01.12 erhalten. Aber der 01.12 war ein Sonntag. Spielt das eine Rolle?

Er hat mich für morgen freigestellt, damit ich zum Amt gehen kann. Ist dies eine bezahlte Freistellung und brauche ich das schriftlich?
 
Ich habe einen unbefristet Vertrag. Das ist mir schon klar, jedoch wie schon beschrieben haben wir uns drauf geeinigt, dass wir es mind. bis zum 31.12 den Vertrag aufrecht halten. Und jetzt kommt das doch anders! Finde ich einfach nicht fair wenn man eine mündliche Absprache hatte. Daraufhin möchte ich jetzt auch meine Überstunden bezahlt bekommen oder eben abfeiern.

Es ist irgendwie kompliziert. Geht ja hin und her das ganze
 
Ich denke du solltest ich von einem Anwalt beraten lassen. Erstberatungen gibt es schon für 40€.
 
Die Kündigungsfrist ist 14 Tage und zu jedem Tage auflösbar. Da der Arbeitgeber überhaupt keinen Grund angeben muss, es aber getan hat, ist er dir "quasi" schon etwas entgegen gekommen und dir gesagt das es nicht an dir liegt.

Machen kannst du dagegen nichts, außer dir ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen - wenns geht ein Ausführliches. Und ob du jetzt zum 15 oder zum 17 gehen musst ist doch eig. egal. 2 Tage werden den Braten wohl nicht "fett" machen.

Zu den Überstunden:

Je nachdem wie viele Kohle bei rum kommt kommt, würde ich dementsprechend reagieren. Wenn wir hier von unter 100€ reden, sprich den Chef drauf an. Meistens geben sie das Geld problemlos raus, wenn nicht musste dich halt fragen ob ein "Einklagen" lohnt. Bei einer niedrigen Summe nicht - kostet zuviel Kraft und Zeit, die du besser in die neue Arbeit stecken solltest.
 
Da Du immer noch in der (vereinbarten) Probezeit bist, gilt für Dich §622, Abs. 3 BGB. Ist keine Probezeit vereinbart worden und Du verwechselst wie viele andere auch die "Wartezeit" entsprechend §1,Abs1,Satz1 KSchG mit der Probezeit, so würde entsprechend §622, Abs. 1, Satz 1 BGB gelten.

Ein Zeugnis steht Dir in jedem Falle zu (vgl. §109 GewO). Lasse Dir auf jeden Fall eines ausstellen und evtl. auch vom Betriebsrat oder einem Externen mal durchgehen. Ausstellungsdatum ist der Tag der Entlassung. Es kann auf Verlangen sowohl vor- als auch rückdatiert werden.

Für die Arbeitslosmeldung in Folge der Kündigung hat Dich der Arbeitgeber freizustellen. Eine Pflicht auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes besteht nicht, jedoch kann es sein, daß der Branchenübliche Tarifvertrag etwas anderes sagt. In der Regel allerdings wird die Arbeitslosmeldung als Sonderurlaub gewährt und auch bezahlt.

Geleistete Überstunden, die Du nicht abgleiten konntest, sowie auch noch verbliebener Jahresurlaub, der bis zum letzten Arbeitstag nicht gewährt wurde, wird i.d.R. vergütet. Es sei denn, das Arbeitsverhältnis bestand länger als sechs Monate und der Arbeitnehmer erhielt die Kündigung in der zweiten Jahreshälfte. Hier wird dann nicht der volle Urlaubsanspruch vergütet, sondern auch wieder nur der anteilige. Sollte der Arbeitnehmer aber schon seinen Jahresurlaub verbraucht haben oder über die anteiligen Urlaubsansprüche bereits Urlaubstage gewährt bekommen haben, ist das Glück für den Arbeitnehmer.

Ansonsten kann ich nur sagen: Mein Beileid und viel Erfolg bei der Arbeitssuche.
 
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