Frage zu Lohnsteuerkarte

Zanza

Commander
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Aug. 2008
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Hallo,

ich habe da ein Problem mit einer Zeitarbeitsfirma die mir meine Lohnsteuerkarte nicht rausgeben möchte.

Ich habe als Übergang über eine Zeitarbeitsfirma neuen Job gefunden und hatte schon einen Tag gearbeitet aber die neue Stelle war nix für mich. Und ich habe dann am Nächsten Tag die Zeitarbeitsfirma angerufen und mein Problem geschildert.

Der Punkt ist der das ich dann Gekündigt habe und die haben mir gesagt dass ich meine Unterlagen und vor allem meine Lohnsteuerkarte erst Ende August abholen kann. Aber ich kann solange nicht warten denn mir habe nächste Woche bei einer anderen Firma einen Termin und wenn da alles passt wahrscheinlich auch neue Stelle.

Welches Recht habe ich in so einem Fall?
 
Glaube das geht nicht
 
Dann wirste glaube ich in ne andere Steuerklasse eingestuft, war bei mir auch so. Aber ich würde einfach mal sagen, dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Karte rauszurücken. Ist ja praktisch dein Eigentum.
 
Die Lohnsteuerkarte gehört zu den Arbeitspapieren; der Arbeitgeber ist zu ihrer Herausgabe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet.
Frist setzen, danach (oder davor, falls du Rechtsschutzversichert bist, z. B. über eine Gewerkschaft) Anwalt einschalten. Lass dir vorübergehend eine Zweitkarte mit Steuerklasse VI ausstellen.

Edit:
Muss natürlich Steuerklasse VI sein, nicht V.
 
Zuletzt bearbeitet:
1 Lohnsteuerkarte = dein Eigentum

2 Sollen die Lohnabrechnung vorziehen

3 Frist setzen maximal 5 Arbeitstage

4 Sonst auf dem Rathaus neue Steuerkarte beantragen (vorsicht i.d.R Steuerklasse 5) und Kosten von mindestens 5 Euro
 
Joa, wie schon einige richtig gesagt haben:
es ist DEINE Lohnsteuerkarte, die müssen Sie dir aushändigen!
 
Bei Zeitarbeitsfirmen dauert es immer länger . Kenne das aus eigner erfahrung . Weil die schicken die Steuerkarte zu ihrer Zentrale ! Hat mir mal eine Zeitarbeitsfirma gesagt. Habe darauf 6 wochen warten müssen.

Am besten soll sich die Firma an die Zeitarbeit wenden. Vielleicht geht es dann schneller .
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsicht: Eine Ersatz-Lohnsteuerkarte darf nicht neben einer Existierenden Lohnsteuerkarte benutzt werden! Das ist Strafbar nach dem Strafgesetzbuch und der Abgabenordnung.

Also lasst solche Tipps wie Ersatzsteuerkarte holen gefälligst!

Im übrigen kommt es bei der Rückgabe auf das Verfahren der Firma an. Die Firma muss in der Lage sein, die relevanten Steuerdaten zu bescheinigen. Das dauert halt.

Aber die müssen ihn ggf. eine Zwischenbescheinigung über die relevanten Daten der Steuerkarte aushändigen. Es reicht auch eine Kopie der Lohnsteuerkarte. Damit muss der neue Arbeitgeber erstmal zufrieden sein und wird es in der Regel auch sein.

So machen wir es (über 8000 Beschäftigte), bin Personalbetreuer. ;)
 
die Sitzen grad nicht in meiner Nähe, die können doch auch die Sachen per Post schicken oder
 
Darklordx schrieb:
Vorsicht: Eine Ersatz-Lohnsteuerkarte darf nicht neben einer Existierenden Lohnsteuerkarte benutzt werden! Das ist Strafbar nach dem Strafgesetzbuch und der Abgabenordnung.
[...]
Im übrigen kommt es bei der Rückgabe auf das Verfahren der Firma an. Die Firma muss in der Lage sein, die relevanten Steuerdaten zu bescheinigen. Das dauert halt.
[...]
Es ist erschreckend, wie wenig du über deinen eigenen Job zu wissen scheinst!
Es geht hier nicht um eine _Ersatzkarte_, sondern um eine _Zweitkarte_, die er sich ausstellen lassen soll.
Und es kommt eben _nicht_ auf die "Praxis" der Firma an, sondern:
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet ist der Arbeitgeber, verpflichtet, dem Arbeitnehmer die vorhandenen und die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellenden Arbeitspapiere herauszugeben.

Zu den Arbeitspapieren zählt regelmäßig auch die Lohnsteuerkarte.
Allerdings muss der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere im Betrieb abholen.

Zur Zusendung der Arbeitspapiere ist Arbeitgeber hingegen nicht verpflichtet.

Der Betrieb wird schadenersatzpflichtig, wenn er mit der Herausgabe der Arbeitspapiere in Verzug gerät. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb dem am letzten Arbeitstag abholbereiten Arbeitnehmer die Arbeitspapiere nicht aushändigt.

Der Schadenersatzpflicht umfasst den Verdienstausfall, den der Arbeitnehmer erleidet, weil er wegen fehlender Papiere nicht eingestellt wird oder eine begonnene Tätigkeit wieder verliert.

Gerät der Betrieb mit der Herausgabe in Verzug, ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Betriebskosten die Papiere zusenden.
Nötigenfalls kann der Arbeitnehmer die Herausgabe der Papiere per einstweiliger Verfügung oder auch Herausgabeklage gerichtlich erzwingen. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 01.06.2005 (2 Ta 87/05)
 
Ich habe jetzt einen Brief an die Firma geschickt mit der Bitte über die rausgäbe meiner Lohnsteuerkarte und habe eine Frist gesetzt danach macht mein Anwalt weiter.
 
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