Frage zu Steuererklärung und Werbungskosten

estre

Commander
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Einkommenssteuererklärung und hoffe ihr könnt mir weiterhlen.
Und zwar fahre ich täglich 40km (einfach) mit Bus und Bahn zur Arbeit und zahle pro Monat 75€ für meine Fahrkarte, nach Adam Riese sind das also 900€ im Jahr.
Würde ich mit dem Auto fahren, wären die anzurechnenden Kosten ungleich höher (40 km x 0,30 € x 220 Tage = 2.640 €).
Nun habe ich mehrfach gelesen, dass ich in dem Fall statt der Fahrkarte, die 30Cent je Kilometer absetzen kann, da der Betrag höher ist.

Nun bin ich mir aber unsicher, da ich ja faktisch nur Ausgaben von 900€ hatte (da ich das ganze Jahr mit Bus und Bahn gefahren bin) und folglich auch nur diese Aufwände geltend machen kann, oder etwa nicht?!

Was ist nun richtig?


Grüße
 
Es ist ja eine Entfernungspauschale.
Diese Pauschale kann jeder in Anspruch nehmen, egal wie er die Strecke zurückgelegt hat.

Da muss man zwischen Pauschalen und tatsächlichen Kosten unterscheiden.

Dir steht ja auch der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1000€ zu, auch wenn gar keine Werbungskosten in dieser Höhe tatsächlich entstanden sind.
 
Aber auf der Steuererklärung wird explizit zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Auto unterschieden. Warum macht man dann diese Unterscheidung, wenn es egal ist?
 
Wenn die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel die Entfernungspauschale übersteigen, dann kannst du natürlich diese anstelle der Entfernungspauschale ansetzen.
Das wird, denke ich mal, der Grund für die Unterscheidung sein.

Ich hoffe, ich bin gerade nicht total auf dem Holzweg. Aber so müsste es normalerweise sein.
 
estre schrieb:
Aber auf der Steuererklärung wird explizit zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Auto unterschieden. Warum macht man dann diese Unterscheidung, wenn es egal ist?

Öffentliche sind auf 4500€ begrenzt, mit dem PKW unbegrenzt.
Also kannst du die 2640€ absetzen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

zunächst noch Mal danke für eure Antworten.
Ich werde jetzt die 900€ angeben und dann einfach davon ausgehen, dass sie mir die 2640€ anrechnen.

Grüße
 
Junge gebe die 2.640 € an und fertig! Die Entfernungspauschale kann man sogar absetzen wenn man die Strecke mit dem Fahrrad zurücklegt! Das Finanzamt wird dir sicher nicht den Gefallen tun, deinen Fehler zu ihren Ungunsten zu korrigieren. Zumal du nicht einen Cent erstattet bekommst wenn du nur 900 € absetzt, da unterhalb der Werbungskostenpauschale.
 
Das geht bestimmt schief
1. kannst du das so eigentlich gar nicht ins Formular eintragen
2. liest sich das evtl niemand beim Finanzamt überhaupt durch und du bekommst einfach einen Bescheid

mal ganz davon abgesehen, dass dir die 2000 euro zustehen
 
@Melvin
Das Formular sieht ja folgendermaßen aus (siehe Anhang). Entweder ich trage etwas bei Nr 31 ein (was ich nicht kann, da ich kein Auto besitze), oder eben bei 36 dort wo steht "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln". Aber einfach beides freilassen und nur die Kilometer angeben, so wie es im anhängenden Screenshot zu sehen ist, geht ja auch nicht.


Werbungskosten.PNG
 
aus den 230 Tagen mit 40 km sollten automatisch die kosten errechnet werden.
wenn du die 900 da auch noch einträgst, beantragst du die zusätzlich
 
So wie im Screenshot ist es richtig!
 
Ich würde dir im übrigen den Tipp geben und die Steuererklärung nicht mit Elster, sondern lieber mit Wiso etc. machen. Den Tipp gab mir mein Dozent der ein 50+ er ist und beim Finanzamt arbeitet. In Elster wird nur berücksichtigt was du einträgst. In so einer Steuersoftware dagegen bekommst du jede Menge Tipps und da gibts so einige die es sich zu beachten lohnt.

Wenn du natürlich nur die Fahrkosten absetzen kannst, dann geht das auch mit Elster aber in der Regel gibts da zig Sachen die viele nicht beachten:

Bewerbungen, Seminare und Weiterbildungen, Arbeitsmaterial, privates Büro, Laptop + Software, Arbeitskleidung usw.
 
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