p4z1f1st
Commander
- Registriert
- Apr. 2017
- Beiträge
- 2.344
Hallo liebe Community,
Ich pflege einen Angehörigen und nutze für den Urlaub häufig die Option der Verhinderungspflege.
Ab kommendem Jahr soll dieser ja erhöht werden. Jedoch ab dem 2. Halbjahr bzw. dem 1. Juli 2025.
Ich muss gestehen, dass ich das nicht "komplett" verstehe.
Kann ich bis dahin auf einen Teil des verfügbaren Topfes greifen und ab dem 1. Juli dann auf den zusammengelegten Topf?
Oder gilt der erhöhte Betrag / Topf erst ab dann und davor ist alles noch beim alten (sowohl Topf-Summe)?
Bin etwas verwirrt, daher hoffe ich, dass hier auch jemand pflegendes mehr Durchblick hat und es mir ggf. erklären kann.
Gruß
p4z1
Ich pflege einen Angehörigen und nutze für den Urlaub häufig die Option der Verhinderungspflege.
Ab kommendem Jahr soll dieser ja erhöht werden. Jedoch ab dem 2. Halbjahr bzw. dem 1. Juli 2025.
Ich muss gestehen, dass ich das nicht "komplett" verstehe.
Kann ich bis dahin auf einen Teil des verfügbaren Topfes greifen und ab dem 1. Juli dann auf den zusammengelegten Topf?
Oder gilt der erhöhte Betrag / Topf erst ab dann und davor ist alles noch beim alten (sowohl Topf-Summe)?
Bin etwas verwirrt, daher hoffe ich, dass hier auch jemand pflegendes mehr Durchblick hat und es mir ggf. erklären kann.
Gruß
p4z1