Frage zum 14 tägigen Rückgaberecht bei Onlinebestellungen

ehrge!z

Cadet 2nd Year
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Aug. 2004
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Hallo,
ich habe mir einen Zalman Reserator 1, einen GPU Kühler und passende 1/4" sowie passende Schläuche im Internet gekauft.
Mit Porto belief sich der Gesamtbetrag auf 300€.
Doch nun bin ich mit der Leistung der passiven Wasserkühlung unzufrieden und möchte - zum ersten Mal überhaupt - von meinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.
Die zerschnittenen Schläuche (die beim Reserator mitgelieferten sind noch unbenutzt) sowie das Rostschutzmittel behalte ich natürlich... .

Doch wie sieht es mit den andern Sachen aus? Es ist natürlich alles eingebaut und nun schon ein paar Tage in Betrieb. Gebrauchsspuren entdecke ich auf den ersten Blick keine.
Wie läuft das mit der Rückgabe ab? Original Kartons etc. hab ich schon noch, aber die ganzen Folien etc. in denen das Zeug eingeschweißt war musste ich halt aufreißen.
Kann ich alles was ich zurück geben möchte einfach so gut es geht verpacken, dem Shop schicken und hoffen, dass ich das gesamte Geld wieder bekomme, ohne Wertminderung durch Gebrauch?

Wie gesagt, ich hab von dem Recht noch nie Gebrauch gemacht, deswegen bin ich nun etwas ratlos.
Kann mir gar nicht vorstellen, dass die Shops benutzte Sachen einfach zurücknehmen und das Geld -erstatten müssen.

Schildert mir bitte eure Erfahrungen und wie ich am Besten vorgehen sollte.


In den AGBs des Shops steht folgendes:
Im Rahmen des Widerrufsrechts haben Sie die Möglichkeit bestellte Artikel zu prüfen und in Augenschein zu nehmen - so, wie dies auch in einem Ladengeschäft möglich wäre. Dieses Recht beinhaltet nicht die Verwendung der gelieferten Artikel. Waren mit sichtbaren Gebrauchsspuren, die einen erneuten Verkauf des Produktes unmöglich machen, nehmen wir nicht zurück. Dies betriftt z.B. montierte CPU Kühler, PC-Gehäuse, in die bereits ein System verbaut war, Artikel ohne Originalverpackung, etc.

Bedeutet dies, dass ich kein Rückgaberecht habe?
 
Ich würde mich mit dem Laden in Verbindung setzen, wie es sich speziell in diesem Fall (Wasserkühlung) verhält!
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Fernabsatz (was ja der I-Net Shop ist) gibt es dafür meist Rückgabeformulare.
Aus Erfahrung musste aber bisher immer alles Originalgetreu eingepackt/vorhanden sein.
Klar, dass jetzt die ein oder andere Tüte aufgerissen war, aber dennoch musste der
Rest komplett sein, sprich es musste Restlos, alles zurück geschickt werden. Du darfst
nichts bahalten, sonst ist es ja keine Rückgabe ;)

Aber wie der Chef schon sagt - dafür solltest du dich mit dem Shop in Verbindung setzen
 
Ok, erstmal danke.
Dann werde ich mich wohl schriftlich an den Shop wenden.

Doch auch hier die Frage, wie soll ich vorgehen?
Soll ich einen Grund für die Rückgabe angeben?
Wie würdet ihr so eine Mail (grob, schreiben kann ich schon selber ;) ) formulieren?
Was würdet ihr angeben?
 
Nun ja, in dem von dir Zitierten Part der Shop AGBs, ist die WaKü, denke ich mit
eingeschlossen, was das 14 tägige Rückgaberecht zunichte macht. Schließlich ist
nicht nur die offene Sichtung, wie sie im Ladengeschäft erfolgt, vorgenommen worden,
sondern auch der explizite Gebrauch und Einsatz. Damit folgernd ist diese WäKü
gebraucht und kann vom Shop nicht wiederverkauft werden.

Es sei denn du bekommst sie wieder so eingepackt, dass es wie der Urzustand aussieht.
Evtl. kannst du dann Glück haben - aber ob das dann so richtig ist... :rolleyes:
 
Wie siehts aus bei einzelnen (Wasser-)Kühlern, von denen nur die Schutzfolie abgezogen worde, ansonsten keine weiteren Gebrauchsspuren sichtbar sind?
 
Streng gesehen würde der Shop wohl sagen "Folie ab = Gebraucht" - da kannst es nur
noch Gebrauchsspurenfrei und so gut wie neu bei egay verkaufen. Persönlich würde
ich sagen: Schutzfolie warmfönen und wieder draufkleben - zur Not ne andere Schutz-
folie (Bsp. vom Handydisplay, was man meist noch im Originalkarton rumfliegen hat)
dafür nehmen, weil der Shopmensch auch nicht alles 100%ig kennt.

Du glaubst nicht, was mir damals für Sachen "Neu und Ungebraucht" wieder auf den
Tisch gelget worden sind ... Aber so ein Lüfter z.B. staubt anders zu, wenn er einfach
nur rumliegt, als wenn er gebraucht wird ;)
 
@ehrge!z
Der Shop kann den gebrauchten Kram ja nicht wieder als neu verkaufen, also wird er die Rücknahme verweigern oder etwa 20 - 30% Wertminderung :eek: geltend machen.

wop
 
Ich habe auch ein paar Fragen zum Rückgaberecht:

Ich möchte mir in einem Onlineshop eine Maus kaufen. Diese wird originalverpackt geliefert und durch das Öffnen der Verpackung "zerstöre" ich diese. Ich möchte das Gerät schließlich ausprobieren.

1.
Wenn ich mich z.B. 3 Tage nach Eintreffen des Pakets (also innerhalb der 14-tägigen Frist) dazu entscheide das Gerät zurückzuschicken, dann brauche ich es nur zu verpacken (am einfachsten im Liefer-Karton), zurückschicken und der Händler ist verpflichtet wenn das Gerät keine deutlichen Gebrauchsspuren aufweist, mir den Kaufpreis zurückzuerstatten?
(Klarerweise würde ich vorher per Mail mit dem Händler in Kontakt treten und meine Rücktrittsabsicht erklären.)

2.
Der Betrag der rückerstattet werden soll, ist der bezahlte (Preis des Produkts+Versandkosten des Händlers) oder nur der Produktpreis?

3.
Welche Art von Versand verwendet man üblicherweise (versichert)?

4.
Wenn die Maus selbst 45€ (>40€) kostet, muss der Händler die Kosten übernehmen die "mein" Rücksenden ausmacht?
 
fallout33 schrieb:
Ich habe auch ein paar Fragen zum Rückgaberecht:

Ich möchte mir in einem Onlineshop eine Maus kaufen. Diese wird originalverpackt geliefert und durch das Öffnen der Verpackung "zerstöre" ich diese. Ich möchte das Gerät schließlich ausprobieren.
Dazu ist das Fernabsatzgesetz aber nicht gedacht.

fallout33 schrieb:
1.
Wenn ich mich z.B. 3 Tage nach Eintreffen des Pakets (also innerhalb der 14-tägigen Frist) dazu entscheide das Gerät zurückzuschicken, dann brauche ich es nur zu verpacken (am einfachsten im Liefer-Karton), zurückschicken und der Händler ist verpflichtet wenn das Gerät keine deutlichen Gebrauchsspuren aufweist, mir den Kaufpreis zurückzuerstatten?
(Klarerweise würde ich vorher per Mail mit dem Händler in Kontakt treten und meine Rücktrittsabsicht erklären.)

Das liegt im Ermessen des Haendlers. Wenn er sagt, dass das Geraet Gebrauchsspuren aufweist wird er dir nicht den vollen Kaufpreis zurueckerstatten.

fallout33 schrieb:
2.
Der Betrag der rückerstattet werden soll, ist der bezahlte (Preis des Produkts+Versandkosten des Händlers) oder nur der Produktpreis?

Nur der Produktpreis oder wie willst du vom Versand zuruecktreten?

fallout33 schrieb:
3.
Welche Art von Versand verwendet man üblicherweise (versichert)?

Sollte versicherter Versand sein.

fallout33 schrieb:
4.
Wenn die Maus selbst 45€ (>40€) kostet, muss der Händler die Kosten übernehmen die "mein" Rücksenden ausmacht?


Nein, muss er nicht (mehr).

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/54009
 
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