Frage zum 14-tägigen Rückgaberecht nach Umtausch von Hardware

CaS1no

Lt. Junior Grade
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Mai 2007
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Hi,

hab mal eine kurze Frage zum 14-tägigem Rückgaberecht. Ich hatte einem Shop eine defekte Grafikkarte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgeschickt weil ich das Geld dafür zurück haben wollte.

Der Shop hat mir diese Karte aber nun ausgetauscht, d.h. ich habe ca. 10 Tage später eine (wahrscheinlich) funktionierende zurückbekommen.

Ich nehme mal an auf das neu zugeschickte Produkt habe ich dann wieder 14 Tage Rückgaberecht oder?
 
Die meisten Händler etc. haben es klar in ihren AGB definiert und meistens steht es sinnlich etwa so:

Innerhalb von 14 Tagen haben Sie Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form

Nach meinem Verständnis reicht es also am 14. Tag eine E-Mail hinzuschreiben und zu sagen, dass du vom Widerrufsrecht Gebrauch machst. Dann hast du den Anspruch geltend gemacht und kannst dir noch 1-2 Tage mit dem Zurückschicken Zeit lassen - aber auch nicht zu lange.
 
Auf die neu zugeschickte Ware hast du kein erneutes Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit Erhalt der bestellten Ware, dabei spielt es (erstaunlicherweise) keine Rolle, ob die Sache mangelhaft ist.

Du hast die Ware nun vor einigen Wochen bestellt und sie wurde (defekt) geliefert. Innerhalb von 14 Tagen hattest du nun Zeit zu widerrufen. Wenn du also die Ware schlicht zurückgeschickt hast ohne eine weitere Erklärung dazu abzugeben, so ist darin ein Widerruf zu sehen und der Verkäufer muss dir das Geld erstatten. Für die erneute Lieferung fehlt jetzt der Rechtsgrund, daher bist du zur Rücksendung verpflichtet.
Hast du die Sache hingegen mit dem Hinweis zurück geschickt, dass sie defekt ist und du gerne Ersatz hättest, so hast du nicht innerhalb der Frist widerrufen und kannst die Ware daher nicht mehr zurückschicken.

Das Ergebnis ist - wie ich finde - tatsächlich etwas unbefriedigend und im Hinblick auf Sinn und Zweck der Regelungen zum Fernabsatz nicht ganz logisch, aber dennoch wohl ganz herrschende Meinung.
 
Auch der neue Palandt äußert sich dazu nur in dem Sinne, dass die Ablieferung wie in § 438 II BGB zu verstehen ist.
 
Hab mir gerade nochmal das Onlinerückgabetool von Mindfactory angeschaut. Anscheinend war ich tatsächlich so selten dämlich und hab angegeben, dass ich einen Umtausch wünsche.

Die Sache ist, dass ich mir 2 Tage später die gleiche Karte bei Mindfactory geholt habe damit der Rechner funktioniert, nun hab ich 2 von den Teilen...

Naja hoffe mal dass Mindfactory so kulant ist und eine von den Karten zurück nimmt.

Danke auf jeden Fall für Eure Antworten!
 
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