Frage zum Festplatten- und Betriebssystemtausch

feuergurke

Lt. Junior Grade
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Nov. 2011
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Hallo,
ich habe mir vor kurzem einen neuen Laptop gekauft.
Den Acer V3-772g. Dort hat man die Möglichkeit, drei Festplatten einzubauen.

Eine war bereits eingebaut. Eine HDD mit Win 8.1.
Derzeit habe ich diese ausgebaut und eine SSD mit eigenem legalen Windows 8.1 System im Betrieb.

Wenn ich jetzt die eingebaute HDD formatiere und das Windows 8.1 lösche, verfällt dann auch die Garantie?
Hat da jemand schonmal was von gehört?
Ich kann mir es nicht vorstellen, dass es verboten ist.

Den Verkäufer habe ich angeschrieben und dieser teilte mir mit, dass es bei jedem Hersteller unterschiedlich sein würde.
 
Die Gewährleistung bleibt. Die Herstellergarantie kann dadurch verfallen. ist aber bei jedem Hersteller, oft bei diversen Serien des gleichen Herstellers unterschiedlich geregelt. Musst halt nachsehen ob Festplattentausch in der Garantie erlaubt ist oder nicht.
 
Danke für deine Antwort.
Ich sage ja, da man ja die Möglichkeit hat, eine neue Festplatte zu tauschen, würde es mich wundern, wenn Sie sagen, dass man keine Garantie mehr hat.

Jeder, der sich ein bisschen mit PC´s auskennt und den schneller machen will, baut eine SSD ein und nutzt da das Betriebssystem.

Leider gibt es ja nicht die Möglichkeit so wie früher, es von einer Cd zu installieren.
Anstatt es direkt zu installieren, könnte man den Pc auch einfach so lassen und eine DVD mit Windows8 mitschicken.
 
Ob die Garantie verfällt wenn du die HDD löscht auf der sich das Betriebssystem befindet, steht in den Garantiebedingungen. Der Hersteller des Notebooks legt die/ seine Garantiebedingungen fest.

Du solltest dir jedoch im klaren/ bewusst sein, dass wenn du die HDD löscht und dabei auch die Recovery-Partition löscht und es kommt zu einem Gewährleistungs-/ Garantiefall und du schickst das Gerät incl. der HDD ein und die Recovery-Partition ist nicht mehr vorhanden, kann es sein, dass dir der Hersteller des Notebooks für die Wiederherstellung des Werks-/ Verkaufszustands dies in Rechnung stellt.
 
Bei Acer soll man das Gerät ohne HDD einschicken (es sei denn, die HDD ist kaputt). Man sollte generell immer die HDD ausbauen, zwecks Datenschutz, dies das.
 
Ich habe die Garantiebedingungen durchgelesen und gesehen, dass Sie keine Garantie auf jegliche Software inkl. des Betriebssystems geben.
 
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