P
Paros_Hilti
Gast
Hallo Zusammen,
ich arbeite jetzt inzwischen im Sicherheitsgewerbe und hier habe ich in Hessen Anspruch auf 31 Tage Urlaub im Jahr. Nun ist es so, dass ich noch 11 Tage Urlaub für das laufende Kalenderjahr habe. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich diese 11 Tage Urlaub im Dezember vom 20. bis 31. zu nehmen sind (ist auch mein Wunsch der Zeitraum) sprich das alle 11 Tage so aufgebraucht werden.
Ich bin der Meinung, das das so gesetzlich nicht erlaubt ist und ich länger frei/ Urlaub haben müsste weil hier einige Tage auf einen Feiertag fallen und auf einen Sonntag. Eigentlich dürfte mein AG mir nur 6 Tage Urlaub für diesen Zeitraum berechnen oder täusche ich mich da?
Im Bundesurlaubsgesetzt heißt es:
" Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
Nach meinem Verständnis dürften mir hier nur 6 Tage Urlaub statt 11 Tage berechnet werden. Kann mir das bitte mal jemand bestätigen? Danke!
ich arbeite jetzt inzwischen im Sicherheitsgewerbe und hier habe ich in Hessen Anspruch auf 31 Tage Urlaub im Jahr. Nun ist es so, dass ich noch 11 Tage Urlaub für das laufende Kalenderjahr habe. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich diese 11 Tage Urlaub im Dezember vom 20. bis 31. zu nehmen sind (ist auch mein Wunsch der Zeitraum) sprich das alle 11 Tage so aufgebraucht werden.
Ich bin der Meinung, das das so gesetzlich nicht erlaubt ist und ich länger frei/ Urlaub haben müsste weil hier einige Tage auf einen Feiertag fallen und auf einen Sonntag. Eigentlich dürfte mein AG mir nur 6 Tage Urlaub für diesen Zeitraum berechnen oder täusche ich mich da?
Im Bundesurlaubsgesetzt heißt es:
" Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
Nach meinem Verständnis dürften mir hier nur 6 Tage Urlaub statt 11 Tage berechnet werden. Kann mir das bitte mal jemand bestätigen? Danke!