Sniffer
Ensign
- Registriert
- Feb. 2005
- Beiträge
- 165
Hallo CB´ler,
Situation: Ich möchte mir gerne bei Amazon ein Notebook bestellen. Da ich das gewünschte Notebook in keinem mir bekannten Fachhandel ansehen kann werde ich es vor Inbetriebnahme genauestens anschauen und bei eventuellem Nichtgefallen zurückschicken (14 tägiges Widerrufsrecht).
Jetzt meine Frage: Kann mir jemand in "normalem" Deutsch sagen, was der von mir "fett" markierte Satz bedeutet:
...Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
(Quelle AGB von Amazon)
Mir ist es wichtig zu wissen, dass bei einer eventuellen Rücksendung kein Wertersatz o. Ä. auf mich zukommt (pfleglicher Umgang natürlich Vorausgesetz).
Besten Dank
Sniffer
Situation: Ich möchte mir gerne bei Amazon ein Notebook bestellen. Da ich das gewünschte Notebook in keinem mir bekannten Fachhandel ansehen kann werde ich es vor Inbetriebnahme genauestens anschauen und bei eventuellem Nichtgefallen zurückschicken (14 tägiges Widerrufsrecht).
Jetzt meine Frage: Kann mir jemand in "normalem" Deutsch sagen, was der von mir "fett" markierte Satz bedeutet:
...Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
(Quelle AGB von Amazon)
Mir ist es wichtig zu wissen, dass bei einer eventuellen Rücksendung kein Wertersatz o. Ä. auf mich zukommt (pfleglicher Umgang natürlich Vorausgesetz).
Besten Dank
Sniffer