Frage zum Widerrufsrecht bezüglich Prüfung der Ware

Sniffer

Ensign
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Feb. 2005
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165
Hallo CB´ler,

Situation: Ich möchte mir gerne bei Amazon ein Notebook bestellen. Da ich das gewünschte Notebook in keinem mir bekannten Fachhandel ansehen kann werde ich es vor Inbetriebnahme genauestens anschauen und bei eventuellem Nichtgefallen zurückschicken (14 tägiges Widerrufsrecht).

Jetzt meine Frage: Kann mir jemand in "normalem" Deutsch sagen, was der von mir "fett" markierte Satz bedeutet:

...Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen oder für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache, die als Folge einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme der Sache (d.h. Ingebrauchnahme nur zu dem Zweck, zu dem das jeweilige Produkt bestimmt und gedacht ist) vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
(Quelle AGB von Amazon)

Mir ist es wichtig zu wissen, dass bei einer eventuellen Rücksendung kein Wertersatz o. Ä. auf mich zukommt (pfleglicher Umgang natürlich Vorausgesetz).


Besten Dank
Sniffer
 
Ok so habe ich das auch geglaubt verstanden zu haben :)

Besten Dank
Gruß Sniffer
 
Du hast für selbst verursachte Schäden zu haften. Dies beinhaltet auch Kratzer und dergleichen. Es macht daher immer Sinn, Pakete im Beisein eines Zeugen zu öffnen (sonst könnte man Dir im ungünstigsten Falle bereits vorhandene Gebrauchsspuren zur Last legen).

Du darfst das Notebook auf jeden Fall einmal starten, etwa um das Display auf Pixelfehler zu überprüfen (dies dürftest Du auch im Ladengeschäft).

Wenn Du jedoch Programme installierst und sie nicht wieder vor der Zurücksendung deinstallierst, so entsteht Deinem Vertragspartner ein Schaden (ein Mitarbeiter muss, um das Gerät wieder für den Weiterverkauf tauglich zu machen, die Programme deinstallieren).

Ein (geringfügiger) Schaden kann auch entstehen, wenn Du die Verpackung unsachgemäß aufreißt und sie damit unbrauchbar machst (es sei denn, die Verpackung lässt sich nicht ohne Beschädigung öffnen - dann musst Du sie so schonend wie möglich öffnen).

Abschließend noch ein Tip: Es gibt Geschäfte, die gerne nur den Tagespreis von Geräten zurückerstatten wollen (dieser sinkt idR, weshalb sie dem Kunden nur den verminderten Preis erstatten wollen. Dies ist gänzlich unzulässig, sollte so etwas geschehen, brauchst Du Dich nicht darauf einzulassen.

MfG,
Dominion.
 
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