Frage zum Widerrufsrecht (Call & Surf) bei der Telekom?

  • Ersteller Ersteller alffrommars
  • Erstellt am Erstellt am
A

alffrommars

Gast
hallo!
ich habe paar probleme bei der umstellung des tarifes mit dem internet, denn es geht nicht^^

jetzt die frage, ab wann fängt die frist wirklich an? ab der auftragsbestätigung 04. oder ab der umstellung / freischaltung des anschlusses 12.?

die nette frau am telefon meinte am 04. wo der brief versendet wurde.
dem glaube ich aber nich so recht?


mfg
alffrommars
 
Soweit ich das beurteilen kann gilt Widerruf ab dem Zeitpunkt ab dem man die Dienstleistung nutzen kann, aber ich bin da kein Experte und mir auch nicht sicher. Auf jeden Fall müssen sie dich über den Widerruf informieren sonst gilt der immer.
Naja und in deinem Fall ist das ja auch schon fast egal, da es selbst bei dem Vierten noch fünf Tage gibt in denen du den Wiederruf geltend machen kannst.
 
Diesbezüglich habe ich beim Kundenservice auch angerufen und mehrmals die Antwort bekommen, dass die Widerspruchsfrist erst ab der Auftragsbestätigung gilt.

Dies soll nochmal seperat auf der Auftragsbestätigung stehen.Und wie schon gesagt müssen
die dich erstmal darüber informieren und können nicht einfach davon ausgehen das jeder diesbezüglich Ahnung hat. Also für klingt das plausibel.
 
ab der auftragsbestätigung 04. Mit der Auftragsbestätigung hast Du auch die Infos/AGBs zum Wiederspruch erhalten. Die Umstellung/Freischaltung kann ja noch länger dauern, wenn Du z.B. die Freischaltung erst nach 2 Monaten wünschen würdest. Wenn Du Probleme mit der Freischaltung hast könntest Du ja vom Vertrag zurücktreten wegen Nichterfüllung.
 
genau die probleme hab ich ja^^
das dsl is zwar freigeschaltet aber meine logindaten sind falsch, ego kann ich das dsl nicht nutzen und die bekommen es nich hin mir neue zu erstellen weil den ihr system nich geht.
desweiteren wurde mein dsl einfach mal auf 3mbit gekürzt weil es angeblich technisch nicht möglich ist 6mbit zu liefern. mach ich aber nen dsl test komm ich auf 16000er und die mutti am telefon meint auch 6mbit sind verfügbar, allerdings erst ab montag :confused_alt:

hab ma viel vom rosa riesen gehalten aber das is echt das letze ...

allerdings bezweifel ich das die frist ab 04. beginnt da ich den brief nicht am 04. erhalten habe. so schnell ist die post auch nich das sie am selben tag noch ausliefert^^
 
Wenn Du am 04. den Brief erhalten hast beginnt die Frist, Du hast doch Online bestellt und alles per Mail zugesandt bekommen?

Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist (§ 355 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 BGB). Wird die Belehrung erst nach Vertragschluss erteilt, beträgt die Frist einen Monat (§ 355 Abs. 2 Satz 2 BGB). Gleiches gilt bei Verträgen über Teilzeit-Wohnrechte, wenn dem Verbraucher vor Vertragsschluss ein Prospekt mit einer allgemeinen Beschreibung des Wohngebäudes oder des Bestandes an Wohngebäuden sowie den Angaben nach § 2 der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Sprache ausgehändigt worden ist (§§ 485 Abs. 3, 482, 483 Abs. 1 BGB). Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen - dies betrifft Teilzeit-Wohnrechteverträge, Verbraucherdarlehensverträge, Verträge mit Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge -, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, sein schriftliche Antrag oder eine Abschrift der einen oder des anderen zur Verfügung gestellt werden (§ 355 Abs. 2 Satz 3 BGB). Beim Fernabsatzgesetz beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer seine besonderen Informationspflichten nach § 1 BGB-InfoV erfüllt hat, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses (§ 312d Abs. 1 BGB). Fehlt beim Teilzeit-Wohnrechtevertrag eine der in § 2 BGB-InfoV vorgeschriebenen Angaben, beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn dem Verbraucher diese Angabe schriftlich mitgeteilt wird (§ 485 Abs. 4 BGB). Demgegenüber erlischt beim Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung das Widerrufsrecht vor Ablauf der Frist, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Verbraucher die Dienstleistung selbst veranlasst hat (§ 312d Abs. 3 BGB). Beim Fernunterrichtsvertrag beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Zugang der ersten Lieferung des Fernlehrmaterials (§ 4 FernUSG). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 Satz 2 BGB).
 
Zuletzt bearbeitet:
nö hab nich online da ich das nich mit der mail hinbekommen habe ... is mir zu dämlich bei den ne mail adresse anzulegen und dann ???
unübersichtlich und mit mehr links auf der page geht auch nich^^

hab per telefon bestellt und das ganze per post am 05. bekommen. 04. steht auf dem brief drauf ...

also erlischt das widerrufsrecht am 20. , somit ist der letzte tag der 19. wo ich den brief losschicken sollte wenn alles nix hilft.
 
Es gilt nicht das abschicken sondern das ankommen, Du hast am 5. den Text bekommen, dann muss spätestens nach 14 Tagen bei der Telekom der Wiederuf eingehen.

Zwar genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wirksam wird dieser allerdings erst und nur dann, wenn er dem Empfänger zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB).
Also rechtzeitig absenden, Du sagst ja selbst, das die Post nicht so schnell ist. Am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Du auch nachweisen kannst, wann es abgegangen und angekommen ist.
 
naja ich geb den noch bis freitag aber dann is auch gut.
ich zahl doch nich 10€ mehr für nur 3 anstelle 6 mbit wenn die 2 mbit 30me kosten.
wär ich doch schön blöde ...

alle nachbarn haben 6 mbit oder mehr und bei mir schalten die nur auf 3 oder wie :freak:
 
Du hast jetzt schon die 2er Leitung gehabt von der TCom und hast aufgestockt auf C&C Comfort mit 6er Leitung, hast aber Deine Zugangsdaten nicht um zu surfen, wie stellst Du denn dann fest, dass Du nur 3er Leitung hast?
 
nee ich hatte noch kein inet hier ... bin praktisch "neukunde"
und die zugangsdaten die ich bekommen habe gehen nicht weil die t-online nummer falsch ist.
und die konnten mir keine neue geben da den ihr system immer abgestürzt. und das mit den 3mbit hab auch auch erst letztens entdeckt.

das mit den 3mbit stell ich fest das es als klausel extra auf dem auftrag steht und es das speedport anzeigt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das mit den 3mbit stell ich fest das es als klausel extra auf dem auftrag steht
Und das hat Dir vorher natürlich niemand gesagt, dann hast Du doch ein Wiederrufsrecht, warum zögerst Du oder bekommst Du ab Montag dann auch die 6er Leitung?
 
nee hat niemand gesagt, nur das es geht das cc aber nich mit einschränkungen oder so.
steht halt nur vorne drauf dsl 6000 (3072 R) und dann auf ner rückseite als anmerkung.
aber wenn die auftragsbestätigung kommt is ja das kind schon in brunnen gefallen.

na angeblich ginge das erst ab montag auf 6mbit umzustellen ...
aber bisher steht nur die leitung aber kann ja nich on damit und die telefonflat is aktiv. hoffe ich^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sonst bei 0180 5 30 5000 anrufen - Sofortkennung beauftragen !! Lass dich zum 2nd Level weiterverbinden.

Wenn er dir 16 000 anzeigt in der Verfügbarkeitsabfrage , dann wird das wahrscheinlich über Entertain laufen ! Wenn du möchtest kann ich mal die Verfügbarkeit prüfen.
 
kannst du machen aber der widerruf geht morgen raus.
mir wird einfach kein 6000er dsl freigeschalten weil bei uns angeblich ein spezieller anschluss ist^^
der techniker hat gesagt es geht bis 16000 aber es geht nich^^
da es ja auch an einer schlechten leitung liegen kann, glasfaser (da würde garkein dsl gehen^^).
nur gut das die häuser vor mir und hinter mir bis 16mbit haben ... auch von anderen anbietern die die leitungen ja nur mieten von der telekom.
naja egal ...

ich hoffe ich komm wieder raus aus dem vertrag da da ja so ne schöne klausel vorhanden ist^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben