Frage zur Datenspeicherung und -übertragung via Bluetooth-Geräten

WAEMMS

Newbie
Registriert
März 2025
Beiträge
3
Betreff: Frage zur Datenspeicherung und -übertragung via Bluetooth-Geräten


Guten Tag,


ich habe diesmal eine etwas speziellere Frage. Es geht darum, dass immer mehr Geräte – auch Alltagsgegenstände – mit Bluetooth ausgestattet sind. In vielen Justizeinrichtungen sind solche Geräte verboten, mit der Begründung, dass über Bluetooth Daten übertragen werden können.


Meine Frage ist daher:
Können auf Geräten wie zum Beispiel einer elektrischen Zahnbürste oder einer Smartwatch tatsächlich Daten gespeichert werden? Und wenn ja, welche Art von Daten?


Falls keine Speicherung möglich ist – umso besser. Ich möchte einfach nur verstehen, ob über Bluetooth tatsächlich Daten wie Filme oder andere Dateien auf solche Geräte übertragen werden können. Gerade bei Smartwatches scheint das technisch nachvollziehbar, aber wie sieht es bei einer modernen, digitalen Zahnbürste aus?


Hintergrund meiner Frage ist, dass das Verbot oft mit der Möglichkeit der Datenübertragung begründet wird. Daher würde ich gerne die Einschätzung von Personen einholen, die sich technisch mit Bluetooth auskennen.


Vielen Dank im Voraus!
 
WAEMMS schrieb:
In vielen Justizeinrichtungen sind solche Geräte verboten, mit der Begründung, dass über Bluetooth Daten übertragen werden können.
Bitte mit Link ... denn dafür gibt es zu viele Geräte die Bluetooth können...

WAEMMS schrieb:
Meine Frage ist daher:
Können auf Geräten wie zum Beispiel einer elektrischen Zahnbürste oder einer Smartwatch tatsächlich Daten gespeichert werden? Und wenn ja, welche Art von Daten?

0 und 1 .... daher alles

Die Frage ist eher welches dieser Geräte ist vielleicht Manipuliert und hat einen größeren Speicher als nötig... das sie Speicher haben wenn Bluetooth genutzt wird ist eher "normal" es werden ja Informationen übertragen und die werden zwischengespeichert eh sie ausgeführt werden.

Eigentlich müssen sich ja Bluetooth-Geräte Pairen um einen Datenstrom gemeinsam zu nutzen.. aber gehackte Geräte lauschen auch so mit.

Aber Gegenfrage ... ist das Bluetoothfähige Smartphone auch verboten?

Oder gibt es ein allgemeines Handyverbot z.B. im Gerichtsaal ( mitführen .... nicht nutzen )
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WAEMMS
WAEMMS schrieb:
Meine Frage ist daher:
Können auf Geräten wie zum Beispiel einer elektrischen Zahnbürste oder einer Smartwatch tatsächlich Daten gespeichert werden? Und wenn ja, welche Art von Daten?
Meinst Du unveraenderte kommerzielle Produkte oder manipulierte?
Bluetooth Kommunikation funktioniert ueber Profile die je nach Einsatzzweck auf dem Geraet vorhanden sind. Deshalb waere zuerst zu pruefen welche Profile eine elektronische Zahnbuerste verwendet. Falls irgendwelche Nutzerdaten mit einer App ausgetauscht werden (z.B. Dauer des Zahneputzens) wird auch ein Buffer zum zwischenspeichern vorhanden sein. Wird sich aber eher im kB bewegen. Bei Smartwatches sieht es schon anders aus. Manche koennen Musik speichern, haben also deutlich mehr Speicher.
Prinzipiell koennen bei ausreichendem Speicherplatz alle moeglichen Daten gespeichert werden. Die Kontrolle hat die dafuer zustaendige Applikation/Firmware des Geraets.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: WAEMMS
xxMuahdibxx schrieb:
Bitte mit Link ... denn dafür gibt es zu viele Geräte die Bluetooth können...
Hier zum Beispiel :
https://www.mi.com/de/product/redmi-watch-4/
oder halt die Zahnbürste
https://www.amazon.de/dp/B094HPM7H5?psc=1&ascsubtag=ecSEP3jm39jm9fixigo (Beispielprodukt)
xxMuahdibxx schrieb:
ber Gegenfrage ... ist das Bluetoothfähige Smartphone auch verboten?

Oder gibt es ein allgemeines Handyverbot z.B. im Gerichtsaal ( mitführen .... nicht nutzen )
Ja, weil halt Aufnahmen gemacht werden können (Audio, Bild), aber auch nicht zu kontrollieren ist, was drauf ist. Dazu eine unerlaubte Kommunikation möglich sein kann. Beispiel man hat eine Telefonüberwachung und umgeht das mit einem Handy, was man mitgebracht bekommt. Deshalb sind Handys, PC aber auch Videospielkonsolen verboten.
 
@WAEMMS bedenke das Hersteller sich in aller Weise absichern und globale Gesetze einhalten müssen ... der Hersteller kann aber kein allgemein rechtskräftiges Verbot darüber aussprechen.

Und ich frage nach einem Link vom Gesetzgeber her das es verboten ist und keine Geräte die Bluetooth haben können ... so weit solltest aber schon gekommen sein das die Funktionen mir bekannt sind.

Und noch einmal hast du Juristisch nachweisbares Material was sagt was verboten ist ...

die Nutzung ... oder das Mitbringen ...

Das was ich gefunden habe untersagt nur die Nutzung.
 
Zurück
Oben