Frage zur Rechnung bei Weiterverkauf

DMark2oo6

Ensign
Registriert
Okt. 2012
Beiträge
181
Hallo zusammen,

habe bisher noch nie meine Hardware weiter verkauft. Bin daher unerfahren in dieser Hinsicht.

Habe einen wenige Monate alten PC zusammen gebaut (siehe Signatur). Möchte jetzt aber eine neue GPU und anderen RAM.

Ich habe eine Rechnung von Mindfactory mit etlichen einzelnen Teilen drauf von knapp über 1000€.

Was ich mich frage:

Wenn ich z.B. meine Grafikkarte verkaufe, gebe ich einfach eine Kopie der gesamten Rechnung mit? Habe ja nur die Rechnung von meinem kompletten Kauf. Geht ja eigentlich gar nicht anders. Oder muss ich da noch irgendwas beachten? Möchte ja dem Käufer die Garantie für das verkaufte Teil übertragen.

Vielen Dank für Antworten!
 
Nun ja, wenn Du zum Beispiel die Grafikkarte vertickst, da solltest Du erst einmal in die Garantiebedingungen des Herstellers der Grafikkarte durchlesen; Garantie ist nämlich keine Sache des Händlers Mindfactory, sondern eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er nach seinem freien Belieben geben kann oder nicht und gestalten kann, wie er will. Meist gewähren die Hersteller nämlich nur einem Erstkäufer Garantie, nicht aber bei Weiterverkauf.

Etwas anders sieht es mit der gesetzlichen Mängelhaftung des Händlers aus; Deine Rechte daraus kannst Du möglicherweise beim Weiterverkauf an den Käufer abtreten; allerdings auch nur dann, wenn dies in den Verkaufsbedingungen des Händlers nicht ausgeschlossen worden ist.

Egal, ob nun Dein Käufer ggfls. Gewährleistung des Händlers oder Garantie beim Hersteller geltend machen könnte und müsste, in beiden Fällen bräuchte er natürlich den Nachweis des Kaufs beim Händler. Dazu bedarf es aber nicht der Übergabe Deiner Rechnung, sondern Du kannst Deinem Kunden ganz einfach formlos, am besten schriftlich, bestätigen, wann und wo Du das Gerät erworben hast und dazu ggfls. noch die Rechnungs - oder Belegnummer mitteilen. Du kannst ihm natürlich auch eine Kopie Deiner Originalrechnung an die Hand geben; wenn Du Deinem Käufer aber den Kaufpreis oder die anderen von Dir erworbenen Sachen nicht preigeben willst, kannst Du diese auch entsprechend schwärzen oder weißen.

Aber Achtung: Wenn Du selbst weiterverkaufst, haftest Du gegenüber Deinem Käufer selbst für die Mängelfreiheit der Ware und kannst selbst von diesem im Falle der Gewährleistung in Anspruch genommen werden; diese Haftung kannst Du bei einem Privatverkauf zwar ausschließen, dabei musst Du aber aufpassen, dass Du den Ausschluss der Gewährleistung formal auch richtig mit dem Käufer vereinbarst, sonst könntest am Ende Du der Gelackmeierte sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke!

Das mit dem schwärzen des Preises ist eine gute Idee! Meine Grafikkarte kostet nämlich jetzt 120€ mehr als ich bezahlt habe.
 
Zurück
Oben