A
atlas77
Gast
Mal eine Frage in die Runde, vielleicht hat jemand Erfahrung..
Wenn ein Kunde einen bestellten Artikel bekommt(per Online Versand), der offensichtlich benutzt wurde, aber erstmal so nicht defekt ist, und er dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht(ihn zurückschickt), und diesen Artikel dann vom Onlineshop zurückbekommt mit dem Hinweis, er habe diesen Artikel so beschädigt, das die Gewährleistung/Garantie erloschen ist, also der Abzug wegen Beschädigung 100% betragen würde, und der Kunde aber überzeugt ist, er habe diesen Artikel nicht beschädigt, wie ist denn dann die Rechtslage?
Also nehmen wir an, es sind keine Fotos vorhanden, eventuell ein Zeuge, wo liegt die Beweispflicht?Wie muss vorgegangen werden?
Bin gespannt...
MFG
Wenn ein Kunde einen bestellten Artikel bekommt(per Online Versand), der offensichtlich benutzt wurde, aber erstmal so nicht defekt ist, und er dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht(ihn zurückschickt), und diesen Artikel dann vom Onlineshop zurückbekommt mit dem Hinweis, er habe diesen Artikel so beschädigt, das die Gewährleistung/Garantie erloschen ist, also der Abzug wegen Beschädigung 100% betragen würde, und der Kunde aber überzeugt ist, er habe diesen Artikel nicht beschädigt, wie ist denn dann die Rechtslage?
Also nehmen wir an, es sind keine Fotos vorhanden, eventuell ein Zeuge, wo liegt die Beweispflicht?Wie muss vorgegangen werden?
Bin gespannt...
MFG