Frage zur Rechtslage, Online-Versand, Ware beschädigt

  • Ersteller Ersteller atlas77
  • Erstellt am Erstellt am
A

atlas77

Gast
Mal eine Frage in die Runde, vielleicht hat jemand Erfahrung..

Wenn ein Kunde einen bestellten Artikel bekommt(per Online Versand), der offensichtlich benutzt wurde, aber erstmal so nicht defekt ist, und er dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht(ihn zurückschickt), und diesen Artikel dann vom Onlineshop zurückbekommt mit dem Hinweis, er habe diesen Artikel so beschädigt, das die Gewährleistung/Garantie erloschen ist, also der Abzug wegen Beschädigung 100% betragen würde, und der Kunde aber überzeugt ist, er habe diesen Artikel nicht beschädigt, wie ist denn dann die Rechtslage?
Also nehmen wir an, es sind keine Fotos vorhanden, eventuell ein Zeuge, wo liegt die Beweispflicht?Wie muss vorgegangen werden?

Bin gespannt...

MFG
 
Wenn sich der Verkäufer darauf beruft, dass die Sache beschädigt zurück gekommen ist, dann muss er dies im Zweifel auch beweisen.

Auf der anderen Seite ist es natürlich unklug, bei einer festgestellten Wertminderung diese nicht zu dokumentieren.

eventuell ein Zeuge

Entweder es gibt einen Zeugen oder eben keinen, Prozessbetrug ist nie eine gute Idee.
 
Zurück
Oben