- Registriert
- Mai 2009
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Hallo liebe CB'ler,
wieder hoffe ich das Ihr mir mit Rat & Tat zur Seite steht.
Wie in einem anderen Thread besprochen habe ich meinen Arbeitgeber letztes Jahr gewechselt und musste daher auch umziehen.
Ich bekam im September die Zusage und habe meine Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt.
Leider habe ich keinen Führerschein und jeden Tag 150 Kilometer zu pendeln zwischen Köln & Frankfurt war keine Option.
Daher habe ich zum 13.10.2013 eine Wohnung in der Nähe meines neuen Arbeitgebers bezogen.
Für die neue Wohnung vielen zusätzlich 2 1/2 Mieten an.
Diese habe ich als Werbungskosten versucht geltend zu machen. Heute kam der Steuerbescheid mit dem Kommentar:"Mietaufwendungen für die neue Wohnung konnten nicht berücksichtigt werden, da diese bereits bewohnt wurde (Umzug 13.10.2013).
Spontanes googlen hat mir nur das gezeigt:"Die Zweitwohnung darf allerdings nicht zum neuen Lebensmittelpunkt werden. Wenn etwa die Familie an den Beschäftigungsort umzieht und die Hauptwohnung aufgibt oder nur für Besuchszwecke vorhält, ist es mit der doppelten Haushaltsführung vorbei."
Am 13.10. bin ich allerdings nur mit einem Koffer im Zug umgezogen. Offiziell mit Transporter, etc bin ich erst am 21.12.2013 umgezogen. Dafür gibt es auch Belege die ich natürlich eingereicht habe.
Wäre über ein paar Tipps sehr dankbar.
Viele Grüße,
Lipo
wieder hoffe ich das Ihr mir mit Rat & Tat zur Seite steht.
Wie in einem anderen Thread besprochen habe ich meinen Arbeitgeber letztes Jahr gewechselt und musste daher auch umziehen.
Ich bekam im September die Zusage und habe meine Wohnung zum 31.12.2013 gekündigt.
Leider habe ich keinen Führerschein und jeden Tag 150 Kilometer zu pendeln zwischen Köln & Frankfurt war keine Option.
Daher habe ich zum 13.10.2013 eine Wohnung in der Nähe meines neuen Arbeitgebers bezogen.
Für die neue Wohnung vielen zusätzlich 2 1/2 Mieten an.
Diese habe ich als Werbungskosten versucht geltend zu machen. Heute kam der Steuerbescheid mit dem Kommentar:"Mietaufwendungen für die neue Wohnung konnten nicht berücksichtigt werden, da diese bereits bewohnt wurde (Umzug 13.10.2013).
Spontanes googlen hat mir nur das gezeigt:"Die Zweitwohnung darf allerdings nicht zum neuen Lebensmittelpunkt werden. Wenn etwa die Familie an den Beschäftigungsort umzieht und die Hauptwohnung aufgibt oder nur für Besuchszwecke vorhält, ist es mit der doppelten Haushaltsführung vorbei."
Am 13.10. bin ich allerdings nur mit einem Koffer im Zug umgezogen. Offiziell mit Transporter, etc bin ich erst am 21.12.2013 umgezogen. Dafür gibt es auch Belege die ich natürlich eingereicht habe.
Wäre über ein paar Tipps sehr dankbar.
Viele Grüße,
Lipo