Frage zur Steuererklärung (Diskussion mit einem Kollegen )

eddietwo

Commander
Registriert
Dez. 2016
Beiträge
2.079
Hey

bin heute Mittag mit einem Arbeitskollegen ins Gespräch gekommen.
Dieser hat mir erzählt dass er früher selbstständig war mit einer Versicherung.

Nun hat er seine Erklärung selbst eingereicht über Elster.

Er ist der Meinung dass man den Steuerfreibetrag vom Umsatz abziehen kann.

Banales Beispiel:
Jemand macht 30.000 Umsatz und der Freibetrag liegt bei 10.000 EUR
Dann sagt er man muss nur 20.000 als zuverteuertes Einkommen angeben.

Ich bin der Meinung dass wenn man >10.000 ist ALLES angeben muss.
Also die 30.000.

Andere Abzüge mal außen vor.
Rein banales Beispiel.

Vlt hat ja jemand Ahnung.

Es geht immerhin um einen Kasten Bier bei unserer Diskussion :D
 
eddietwo schrieb:
Er hatte recht -.-

Ich glaube nicht.

Wenn du den Grundfreibetrag meinst, dann meinst du vermutlich Einkommens(jahres)steuer (??). Und nein, da kannst du nicht Einkommen in Höhe des GrFB einfach nicht angeben....
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7
Ja ich lese gerade dass der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird.
OKay dann hatte ich doch recht XD
 
Auf so eine Schnapsidee muss man erst mal kommen... Kein Wunder, dass er die längste Zeit selbstständig gewesen ist. Aber beim Thema Steuern drückt Vater Staat ja gerne mal beide Augen zu ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MarkusMaier
Mit Steuerfreibetrag ist das steuerfreie Einkommen pro Person gemeint. Das setzt man nicht vom Einkommen ab, sondern wird durch das Amt bei der Steuerermittlung berücksichtigt.

Eine Pflicht, die Steuererklärung vom Berater anfertigen zu lassen kenne ich nicht . Jedoch gibt es Regeln fuer doppelte Buchführung ( Bilanzierung) und unzählige weitere fuer Versteuerung von Einnahmen und Ausgaben von Pkw, Internet, Miete, Inventar, Abschreibung etc.
Ich gehe davon aus, dass nur Fachleute IT gestützt das regelkonform umsetzen.

In meinem 1. Jahr waren 5 Monate Geschäft drin. Das konnte ich noch selbst machen und ging durch ohne Beanstandungen.
 
Zurück
Oben