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Frage zur Widerrufsbelehrung:

BmwM3Michi

Vice Admiral Pro
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Mai 2009
Beiträge
6.871
.
Ein gewerblicher Händler auf Ebay schreibt mir folgende Widerrufbelehrung:

Ware kann vom Käufer nur zurückgesendet werden wenn diese unmittelbar nach Erhalt nachweislich beschädigt oder ein Artikel sein sollte der nicht der Artikelbeschreibung entspricht.

Habe teuere Klamotten gekauft die kann ich also bei nichtgefallen oder wenn die Größe
nicht hinhaut nicht zurückgeben?

Hat sich an den gesetzlichen Bestimmungen was geändert oder will der mich nur verkohlen?

Danke

Gruß Michi
 
Nein, da hat sich nichts geändert. Wenn das wirklich ein gewerblicher Händler ist muss er bei einem Verkauf über das Internet die ganz normalen 14 Tage Rückgaberecht gewähren. Allerdings kann man sich bei solchen dreisten Klauseln wahrscheinlich gleich auf jede Menge Stress einstellen falls man was zurücksendet.
 
Sollte es sich tatsächlich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, ist die Widerrufsbelehrung nicht nur unzulässig und damit nichtig, sondern obendrein auch noch abmahnfähig.

MfG,
Dominion.
 
ich wollte den Veräufer deswegen bei ebay melden,

doch über "Angebot melden" komme ich nur zu einer Auswahl und

da ist nix mit "rechtswiedrige Widerrufbelehrung" zur Auswahl und ich kann den

Veräufer ja nicht wegen was melden was er garnet verbrochen hat :mad:
 
Du kannst Ihn ja Abmahnen lassen. Ist zwar nicht die feine Art, bzw. sollte wenn dann ein anderer gewerblicher Händler machen, aber er nutzt ja den Status "Gewerbe" ohne dessen Pflichten.
 
Der Ebayer gibt an das er Privatperson ist. Wobei das stark bezweifelt werden darf. Kannst Ebay und dem Finanzamt halt den Tipp geben mal nachzuschauen, besonders das Finanzamt könnte sich freuen.
 
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