Fragen zum Fernabsatzgesetz

Posent

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Hallo. Ich habe ein tablet gekauft und das display ist defekt. Das tablet
Code:
ist vor 8 tagen entgegen genommen worden. Wenn ich jetzt das Tablet reklamiere und ein neues erhalte bin ich über die 14 tsge drüber. Kann ich wenn ich das neue tablet erhalte und das wieder defekt, noch per fernabsatzgesetz zurück treten, weil die frist neu beginnt ab der reklamation?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem Sinn und Zweck des Fernabsatzrechtes entsprechend wäre es, wenn die Frist erst mit Erhalt einer testbaren Kaufsache beginnt.

Mir ist dazu allerdings keine Entscheidung bekannt und meine Palandtausgabe von 2007 schreibt hierüber auch nichts Erhellendes.

I.Ü. gibt es das Fernabsatzgesetz schon lange nicht mehr...
 
DanielQ schrieb:
Wenn ich jetzt das Tablet reklamiere...

Wenn Du das Tablet "reklamierst" (also am Vertrag festhältst und nur den Defekt beanstandest), nimmst Du das Gewährleistungsrecht in Anspruch, nicht das Fernabsatzrecht. Dann wirkt selbstredend die Widerrufsfrist weiter und ist nur so lange gehemmt, wie das Tablet nicht in Deinem unmittelbaren Besitz war.

Wenn Du aber schlauerweise jetzt das Widerrufsrecht ausübst (indem Du dies explizit so mitteilst) und dies mit einer sofortigen, aber neuerlichen Bestellung verbindest, erhältst Du abermals ein vollumfängliches Widerrufsrecht. ;)

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Wenn Du das Tablet "reklamierst" (also am Vertrag festhältst und nur den Defekt beanstandest), nimmst Du das Gewährleistungsrecht in Anspruch, nicht das Fernabsatzrecht. Dann wirkt selbstredend die Widerrufsfrist weiter und ist nur so lange gehemmt, wie das Tablet nicht in Deinem unmittelbaren Besitz war.

Wenn Du aber schlauerweise jetzt das Widerrufsrecht ausübst (indem Du dies explizit so mitteilst) und dies mit einer sofortigen, aber neuerlichen Bestellung verbindest, erhältst Du abermals ein vollumfängliches Widerrufsrecht. ;)

MfG,
Dominion.

DANKE !

Ich wiederhole nochmal:
1.) Wenn ich reklamiere, dann bleibt die Zeit quasi stehen bis ich einen neues Tablet erhalte. Das heißt bei mir folgendes: Ich hatte das "alte" Tablet bereits 8 Tage und könnte das (was vielleicht erst in 1-2 Wochen geliefert werden würde) "neue" Tablet nochmal 6 Tage ausprobieren ?

2.) Wenn ich jetzt einfach nur von Widerrufrecht gebraucht mache, wird der Kauf/Vertrag stoniert und wenn ich neu bestelle hätte ich wieder 14 Tage ! Das ist klar :-)

Welche Rolle spielt es eigentlich das ich das Tablet durch ein Vertrag erhalten habe ? Ich muss ggf. doch lediglich die erhaltenen/genutzten Leistungen ausgleichen und das war es oder ?

PS: Als Info hier das Angebot:
http://www.sparhandy.de/livedeal2.html?et_cid=1364&et_lid=294103
Tablet Huawei Mediapad (leider hatten auch andere schon tote Bereiche auf dem Display)
 
Hmm, sicher bin ich mir da nicht.

Hängt entscheidend von der Frage ab, ob auch unter Einschluss eines solchen Vertrages beide Verträge (Telekommunikationsvertrag und Kaufvertrag) unter das Fernabsatzrecht fallen, wenn sie miteinander verknüpft angeboten werden.

Unter Verbraucherschutzgesichtspunkten, mit denen recht viel argumentiert wird, würde ich das für möglich halten.

Vielleicht weiß DocFoster hier weiteres.

MfG,
Dominion.
 
Stichwort ist "Lesen", das solltest du vielleicht lernen, denn der TE interessiert sich für das Widerrufsrecht, bzw. den Fristlauf und nicht für die Nacherfüllung.

Und lesen solltest du auch den § 440 BGB, denn dort hat der Gesetzgeber dem Verkäufer grds. nur 2 Nachbesserungsversuche eingeräumt.
 
@ _killy_:

Erstens:
Was hat Dein Beitrag mit dem Thema zu tun?

Zweitens:
Es sind eben nicht drei, sondern zwei Nachbesserungsversuche. Versuche Dich mal in der Lektüre des § 440 S2 : klick. ;)

MfG,
Dominion.


EDIT:
Doc Foster war schneller... ;)
 
Man kann sich doch auch mal vertippen ... wisst ihr, die 3 liegt unweit von der 2 entfernt ;-)

Ich hab den TE ja nur auf die Alternative der Nachbesserung hingewiesen. Schließlich ist es genau die Situation die er beschrieben hat -> weiteres defektes Gerät erhalten, nach Rücksendung des ersten defekten Geräts ...
 
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