Fragen zur Steuerklasse 3/5 vs 4/4 verheiratet mit Kind

don-omar

Lt. Junior Grade
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Hallo,

Meine Frau ist in Elternzeit und bekommt ab 01. März kein Elterngeld mehr. Unser Kind ist 1Jahr alt.
Momentan sind wir beide in Steuerklasse 4. Sie würde gerne noch ein Jahr bei unserem Kind bleiben und ich werde alleine arbeiten gehen. Ist es nun ratsam die für mich in die Steuerklasse 3 zu wechseln ?
Ich arbeite in Österreich, zahle aber Steuern in Deutschland und muss somit jedes Quartal eine Steuervorauszahlung leisten.


Was ist Steuerfreibetrag ?
Was ist Kinderfreibetrag ?
 
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In Deutschland kann das Sinn machen, durch den niedrigeren Satz in 3 bleibt halt monatlich mehr netto.
Gesamtjahr ist es nach Einkommenssteuererklärung wieder egal.

Gehe von aus, ist in Österreich ähnlich.

Freibeträge und Co, Steuerrechner und Regelungen zum Wechsel findest Du zB auf der Seite des Finanzministriums.
GGfs. rechne Dir das auch mal individuell mit online-Steuerrechnern durch.
 
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Um einen häufigen Irrtum gleich auszuräumen: Die Gesamtsteuerlast bei 3/5 und 4/4 ist identisch, wenn in beiden Fällen eine Steuererklärung abgegeben wird. Man kann also durch Wahl der Steuerklassen keine Steuern sparen. Der einzige Unterschied ist, dass man bei 4/4 im Laufe des Jahres mehr Steuern zahlt und bei der Steuererklärung zurückerhält, während man bei 3/5 unter dem Jahr weniger zahlt, dafür weniger zurückerhält oder sogar nochmal nachzahlen muss.

In eurem speziellen Fall ist es während des einen verdienstfreien Jahres sinnvoll, dass ihr die Steuerklasse wechselt. Wenn deine Frau wieder arbeitet, gerne aber an einem Wechsel in Steuerklasse 4/4 zurück denken. Auch die Steuerklasse 4 mit Faktor kann sinnvoller sein als 3/5.

Zu den anderen Fragen: Ein Freibetrag bezeichnet generell einen Betrag, der nicht besteuert wird. Ein bekanntes Beispiel ist der Sparerfreibetrag von 801€, d.h. für erhaltene Zinsen bis zu dem Betrag musst du keine Steuer zahlen. Ein anderer wichtiger ist der sog. Grundfreibetrag bei Arbeitseinkommen, oder vereinfacht gesprochen: Bis 10.000€ Bruttogehalt im Jahr muss man keine Einkommenssteuer zahlen.

Der Kinderfreibetrag ist auch ein Erstattungsbeitrag, der auf die Steuer mit angerechnet wird. Allerdings wird der mit Kindergeld verrechnet. Für viele Haushalte heißt es: Das Kindergeld war eh schon höher als der Kinderfreibetrag, d.h. er ändert nichts an der Steuer.
 
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Als Randnotiz wenn (weiterer) Nachwuchs geplant ist: Der Wechsel der Steuerklasse wäre 1 Jahr vor der Elternzeit mit Elterngeld interessant gewesen. Lohnersatzleistungen berechnen sich am Netto der vergangenen Monate.
Ist das Gehalt nierdriger als der Deckelbetrag für 1800€ Elterngeld, sollte der Partner in die günstigere Steuerklasse wechseln. Das muß allerdings für mindestens die letzten sieben Monate Arbeit passieren, sonst wird wird die Sk nicht anerkannt. Kann mehrere 100€ Elterngeld ausmachen und die höhere Steuerlast gibts mit der Steuereklärung zurück.
 
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Für Deutschland plant die aktuelle Regierung ja, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Somit müssen Eheleute dann 4/4 nehmen.
Begründung: man erhofft sich dadurch, dass die Frauen (die zumeist in SK 5 sind) dann mehr arbeiten gehen, da sie ja mehr Netto bekommen ...

M.E. ist dies völliger Schwachsinn:
1. geht man heute mehr arbeiten, bekommt man auch bei SK 5 mehr Netto raus ...
2. die Teilzeitquote entsteht ja nicht an Spaß an der Freude, sondern weil man meist Kinder hat und deren Betreuung dann am Nachmittag übernehmen muss
3. es gibt immer noch kein Gesetz, wonach man seine Teilzeitquote erhöhen darf - hierfür muss man zwingend den Arbeitgeber wechseln, wenn dieser sich gegen eine Erhöhung der Quote sperrt

Für mich plant die Regierung eher zinsfreie Darlehen für die Regierung finanziert durch die Eheleute. Man zahlt innerhalb des Jahres deutlich mehr Einkommensteuer und kann sich das Geld erst im Folgejahr zurückholen.
 
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Für mehr Gerechtigkeit dürfen kinderlose Ehen nicht besser gestellt sein als ein (unverheirateter) alleinerziehender Elternteil.
 
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T00L schrieb:
Für mehr Gerechtigkeit dürfen kinderlose Ehen nicht besser gestellt sein als ein (unverheirateter) alleinerziehender Elternteil.

Sorry, aber nicht jede kinderlose Ehe ist gewollt. Gerecht wäre eine Steuerentlastung der Menschen, nicht noch mehr Steuern.
 
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Das Argument lass ich nicht zählen, beider können weiterhin arbeiten. Zwei arbeitsfähige Personen muß ich nicht entlasten, sondern Kinder und deren Familien.
 
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@T00L

Aber das Ehegattensplitting wird nicht für kinderlose Eheleute abgeschafft, sondern für alle Eheleute. Kinderfreibeträge gibt es ja heute schon. Somit ist es eine Mehrbelastung für Familien.
 
Tja und wenn ein Ehepartner nicht mehr arbeiten gehen kann? Was dann? Womit werden denn Ehepaare entlastet?
 
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User_0815 schrieb:
Tja und wenn ein Ehepartner nicht mehr arbeiten gehen kann? Was dann? Womit werden denn Ehepaare entlastet?
Das Einkommen des arbeitenden Ehepartners wird um den Grundfreibetrag des anderen entlastet, entweder monatlich durch SK 3/5 oder bei der Einkommenssteuererklärung.
Ausserdem wird es in irgendeiner Form eine Ersatzleistung (Rente, Kraqnkengeld ...) geben.
 
@T00L Die Freigrenzen sind so hoch, das es keinen Cent am Jahresende zurückgibt, eher muss ich nachzahlen. Rente/Krankengeld gibt es nicht. Die Rentenkasse zahlt nur, wenn Derjenige Todesabsichten hat, ansonsten ist man ja nicht wirklich krank. Klar ich bekomme einen gewissen Aufschlag weil ein Partner SK5 hat und kein Geld bekommt. Das deckt aber lange nicht die Kosten die man als Alleinverdiener bei zwei Personen stemmen muss, im Gegensatz zu Paaren wo beide gleichgut verdienen.
 
Richtig ist, dass die Abschaffung des Ehegattensplitting im Koalitionsvertrag steht. Das ist aber maximal eine Absichtserklärung und noch kein Fakt. Eventuell stehen dieser Abschaffung noch verfassungsrechtliche Hürden entgegen.
 
strempe schrieb:
Richtig ist, dass die Abschaffung des Ehegattensplitting im Koalitionsvertrag steht.
Nein, das steht da eben nicht. Da steht (Fettmarkierung von mir):
Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung
und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden. Im Zuge einer
verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die
Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen,

das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft


Und jetzt rate mal, was das Faktorverfahren ist ;)
 
Das seit 2010 bestehende Faktorverfahren in den Lohnsteuerklasen IV/IV ist eine Art Ergänzung des existierenden Ehegattensplitting in den Lohnsteuerklassen III/V. Durch den Faktor zahlt man "etwas" mehr Lohnsteuer jedoch wird als eine der positiven Auswirkungen eine saftige Nachzahlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgemildert bzw. unwahrscheinlich.

Letzten Endes ist es eine Frage des "Wording" was man darunter verstehen kann oder möchte. Nichts worüber man streiten sollte ;) :schluck:
 
foo_1337 schrieb:
... werden wir die
Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen,

das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft

Sowas können auch nur Politiker schreiben. Die leben in ihrer eigenen Wolke.

M.E. wird durch die Abschaffung von 3/5 keine wesentliche Verbesserung für das Einkommen der Frau bedeuten. Am Ende werden viele ja in der Teilzeitquote bleiben, die sie heute schon haben. Man hat ja fleißig gerechnet, wie viel man arbeiten kann, so dass es auch mit der Kinderbetreuung funktioniert. Hier sehe ich echt wenig Luft nach oben. Auch fehlt als Maßnahme, dass Recht die Teilzeitquote zu erhöhen. Am Ende fehlt den Familien innerhalb des Jahres dann Liquidität - mehr schafft diese Regelung nicht.
 
Die Neuerung dürfte ohnehin nur zukünftige Ehepaare betreffen. Die Rollenverteilung bzgl. des Familieneinkommens in langjährigen Bestandsehen, die von beiden Partnern einvernehmlich und bewusst gewählt wurden, kann man doch nicht gegen deren Willen von heute auf morgen auf den Kopf stellen. Oder geht es um eine verdeckte Steuererhöhung? Dann müsste man natürlich auch Bestandsehen ins Visier nehmen.
 
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