"Freiheitsstrafe für Abmahnanwalt" (Gravenreuth)

Doch, die Zulassung ist nur zwingend zu widerrufen, wenn einem Rechtsanwalt durch das BVerfG ein Grundrecht entzogen wurde oder er durch ein Strafgericht zu einer derart hohen Strafe verurteilt wurde, mit der er zugleich die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat.

Genauer nachzulesen in der Bundesrechtsanwaltsordnung; § 14 BRAO:
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__14.html

Daneben kann die Anwaltskammer auch bei standesrechtlichen Verfehlungen die Zulassung als Rechtsanwalt entziehen.
 
Das ich das noch erleben darf! Darauf warte ich bereits seit über 15 Jahren, schon in der Mailbox-Szene hat Gravenreuth sein Unwesen getrieben. Ich freue mich, dass er nun endlich mal eine Quittung für sein egoistisches Handeln bekommt, das er seit so vielen Jahren im Namen der Gerechtigkeit führt. Ein kleiner Trost, unzählige Geschädigte. Insofern begrüße ich auch die Begründung der Richterin, warum die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

*ich schmeiss 'ne virtuelle Runde!*

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