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Sinthuria
Gast
Terces schrieb:Wäre Kachelmann schuldig gesprochen worden, hätte er alle Kosten übernehmen müssen. Egal ob es nun mehr oder weniger Beweise gegeben hätte.
Schuldspruch = Kosten übernehmen
Nun wurde er frei gesprochen und der Staat muss alle Kosten tragen. Das "Lausemädchen" kommt ohne einen Schaden davon. Will Kachelmann nun noch Schadensersatz (um seine Anwaltskosten zu decken) muss er den Staat verklagen und dieser dann im falle eines Zuspruchs noch einmal zahlen.
Da frage ich mich wieder, warum nicht das "Lausemädchen"?
So einfach ist das nicht. Er kann zwar eine zivilrechtliche Klage auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz einrechen, allerdings dürfte das wenig Aussicht auf Erfolg haben. Denn er wurde frei gesprochen weil ihm eine Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Einen Vorsatz der Nebenklägerin ihm zu schaden, dürfte unter den Umständen kaum nachzuweisen sein.
Einen Teil der Anwaltskosten bekommt Kachelmann auch jetzt schon wieder. Allerdings nur den gesetzlich vorgeschriebenen Satz. Da das Honorar des Anwalts aber darüber liegen dürfte, wird er wohl auf einen Teil der Kosten sitzen bleiben.