S
Sinthuria
Gast
Andiac, ob man die Motive für eine Straftat nachvollziehen kann oder nicht, ändert nichts an der Schuldfrage. Begeht man nachweislich eine solche Tat dann hat man auch die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Die Motive oder die persönliche Situation haben lediglich Auswirkungen auf das Strafmaß.
Persönliche Befindlichkeiten wie du sie ansprichst können nicht über Schuld oder Unschuld entscheiden. Denn das sind sehr subjektive Empfindungen. Wann und warum sich jemand emotional verletzt fühlt und in welchem Maß ist so individuell, dass es keine Grundlage für eine einheitliche Rechtssprechung sein kann. Zumal so etwas eine Spirale von Vergeltungsaktionen auslösen würde.
Persönliche Befindlichkeiten wie du sie ansprichst können nicht über Schuld oder Unschuld entscheiden. Denn das sind sehr subjektive Empfindungen. Wann und warum sich jemand emotional verletzt fühlt und in welchem Maß ist so individuell, dass es keine Grundlage für eine einheitliche Rechtssprechung sein kann. Zumal so etwas eine Spirale von Vergeltungsaktionen auslösen würde.
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