[Frust-Topic] Schmerzensgeld

Nachdem mein Anwalt seinen Arbeitgeber angeschrieben hat, hat der Kerl nun plötzlich sie sagenhaft lächerliche Summe von 25 Euro überwiesen mit der Bitte, zukünftig seinen Arbeitgeber nicht mehr an zu schreiben. Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll... :skull_alt:
 
Ist es nicht ein wenig übertrieben den Mann wegen dem Geld bei seinem Arbeitgeber zu denunzieren?
Dieser hat damit doch überhaupt nichts zu tun.
Das er vor Gericht verloren hat und dir Geld schuldet ist klar, aber das geht doch eigentlich ein bisschen zu weit, oder?
Klar, ich würde auch auf mein Geld bestehen jedoch ist das schon ein ziemlich harter Schritt.
(Auch in Anbetracht dessen, das du jetzt nur 25€ erhalten hast.)
 
Ist es nicht ein wenig übertrieben den Mann wegen dem Geld bei seinem Arbeitgeber zu denunzieren?

Was ist daran verwerflich eine Lohnpfändung zu beantragen, beim Arbeitgeber, wenn der Mann nicht
zahlt/zahlen will? Hat mit denunzieren nichts am Hut sondern ist sein gutes Recht um an seine Kohle zu kommen.
 
was anderes ist eine gehaltspfändung ja auch nicht ;)

@te
du kannst - wie schon gesagt - über deinen anwalt prüfen lassen, welche möglichkeiten der schuldeintreibung bestehen. bzgl. der überschreibung des autos könnte man zb das datum der überschreibung in erfahrung bringen. wenn dieses zb nach dem urteil übertragen wurde, hätte man einen ansatzpunkt dafür, dass er es nur getan hat, um nicht zahlen zu müssen.

bedenke aber, dass ein nicht-jurist keinerlei rechtsberatung geben darf. daher frag deinen anwalt dazu und zieh die sache durch. der titel ist ja lange genug vollstreckbar, auch wenns ärgerlich ist.

nochmal zum thema "vorbestraft"
hab ich irgendwo was überlesen? wie hoch fiel die strafe aus (haft bzw. tagessätze)? ggf. ist er nämlich nicht in dem sinne "vorbestraft", dass es in einem einfachen führungszeugnis auftaucht. und die fristen, wann ein eintrag gelöscht wird, richten sich ebenfalls nach art und schwere der tat .... vorsicht mit pauschalaussagen ....
 
Die genaue Höhe der Strafe ist mir nur als absolute Zahl bekannt, nämlich etwa 800 bis 900 Euro. Wieviele Tagessätze das waren und wie lange er hätte alternativ in den Knast gehen müssen, weiß ich leider nicht, da ich in dem Strafverfahren auch als Opfer nur Zeugen-Status hatte und von der Statsanwaltschaft nicht über das Urteil informiert wurde. Dass er tatsächlich in der Sache verurteilt wurde, weiß ich darüber, dass mein Anwalt Akteneinsicht in den Fall hatte. Ich persönlich hab' die Akten aber nicht eingesehen. Eventuell könnte ich die Anzahl der Tagessätze zwar bei meinem Anwalt erfragen und auch wie lange er hätte eingebunkert werden sollen, aber diese Informationen bringen mich in dem Wunsch mein Geld zurück zu bekommen absolut nicht weiter.
 
das nicht, aber 800-900 euro sind keine 90+ tagessätze, woraus folgert, er ist für "normale" arbeitgeber nicht vorbestraft (kein eintrag im einfachen führungszeugnis)
 
Hallo Acrylium ,

ich hatte mal so einen ähnlichen Fall.
Nur dort war es ein Auto mit 100000 Km mehr als im Kaufvertrag angegeben.
Ist bestimmt 15 Jahre her. Der Motor wurde zerlegt und ein Kolben vermessen.
Dadurch wurde die Laufleistung ermittelt. Ich habe den Prozess vor Gericht gewonnen.
Nur die "gute" Frau hatte nichts mehr als der Gerichtsvollzieher sie 3 mal besucht hatte.
Ein Inkasso Unternehmen wollte eine Anzahlung ob sie Erfolg haben oder nicht.
Das habe ich dann nicht in Anspruch genommen,wäre bestimmt Perlen vor die Säue gewesen.
Ich habe alles probiert aber den Betrag von 2400 DM + 12% Zinsen pro Jahr habe
ich abgeschrieben.
Das einzigste was du machen kannst ist abwarten.

Trotzdem wünsche ich dir viel Erfolg !

Gruß BRM1
 
Inzwischen sind wieder einige Jahre ins Land gezogen, doch ich habe mein Geld noch immer nicht erhalten. Wie ich über Bekannte und Facebook erfahren habe, hat der Kerl mittlerweile auch eine unbefristete Festanstellung bei einem guten Arbeitgeber, doch da ich weder die Anschrift des Arbeitgebers noch seine private Anschrift kenne und auch keine Möglichkeit habe, diese zu erfahren, habe ich wohl keine Chance mehr an mein Geld zu gelangen.

Bei Facebook brüstet sich der Typ mit seiner neuen Wohnung, seinem Auto, seiner PlayStation 3, seinem FullHD-TV und seinem tollen Job.

Laut Einwohnermeldeamt hat er sich auch seit Jahren nicht umgemeldet und ist immer noch an seinem alten Wohnort gemeldet, obwohl er da schon jahrelang nicht mehr wohnt sondern nur noch seine Eltern. Daher kann ich auch keinen Gerichtsvollzieher losschicken der etwas pfänden könnte. Und er selbst achtet peinlichst genau darauf, seine aktuelle Adresse nirgends an zu geben. Berhörenangelegenheiten wie Steuererklärung und Ausweis wickelt er aber noch über seinen gemeldeten Ort (der ja gleichzeitig Wohnort seiner Eltern ist) ab.

Es ist zum heulen... :(
 
Ist ja echt doof für dich.
Aber mit ein "wenig" Recherche (1 - 2 Wochen) sollte man die Adresse doch rausbekommen.
Heutzutage ist doch nichts unmöglich.
 
Vorausgesetzt seine Angaben bei Facebook stimmen, benötigst du nur den Arbeitgeber. Wenn die eV vorliegt, kommst du so am ehesten an dein Geld. Sach- oder Kontopfändung sind meistens nicht der Bringer, da Sachwerte abzüglich der Kosten kaum deine Auslagen decken und solche Typen meist auch nichts auf dem Konto haben. Also ran an die Gehaltspfändung.

Den Arbeitgeber rausfinden wird dich Mühe kosten und da hängt es davon ab, wie sehr du das willst. Sei kreativ. Von Bildern, die er im Internet verbreitet, die GPS Daten auslesen, Nachbarn, Bekannte oder Eltern unter Vorwand kontaktieren, es stehen dir alle Möglichkeiten offen.
 
Ich versteh nicht wirklich wieso nicht vollstreckt werden kann nur weil er woanders wohnt?

Konten und weiteres werden doch vermutlich bekannt sein, ansonsten müsste doch irgendjemand Sozialämter/Arbeitsamt oder sonstjemand über seine Tätigkeit informiert sein, woraus doch auch wiederum der Arbeitgeber rauszufinden wäre?

Ansonsten wenn er nicht gemeldet ist evtl. einfach mal dem Finanzamt/Ordnungsämter diese Facebook Daten zuspielen, könnte die ja interessieren wenn das Schwarzarbeit und Ordnungswidrigkeiten sind?
 
Nein, seine Bankverbindung ist mittlerweile nicht mehr gültig. Er hat sich wohl auch seit er umgezogen ist ein neues Bankkonto bei einer anderen Bank zugelegt damit ihm nichts mehr gepfändet werden kann. Denn solange niemand sein Konto oder Anschrift kennt, kann auch kein Gerichtsvollzieher etwas pfänden. Da er arbeitet hat er mit dem Sozialamt nichts zu tun. Lediglich das Finanzamt dürfte etwas wissen, aber erstens dürfen die vermutlich aus datenschuztrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilen und zweitens ist unbekannt welches Finanzamt für ihn zuständig ist. Ohne Anschrift ist so etwas einfach nicht heras zu bekommen.

Dass er sich nicht umgemeldet hat ist lediglich eine geringfügige Ordnungswiedrigkeit. Da kräht auf den Ämtern kein Hahn nach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sagt denn die Polizei?
Das ist ja einer der ersten Wege.
 
Hast du denn mal versucht die Forderungen an ein Inkassountenrehmen zu verkaufen? Diese sollten nämlich wenig Probleme haben seine aktuelle Adresse über Auskunfteien ausfindig zu machen, und auf diese Weise kommst du zumindest an einen Teil dessen, was dir zusteht.

Außerdem liegt dir die Sache dann nicht mehr auf der Seele.
 
Ist es in Deutschland nicht eine Straftat, wenn man wo gemeldet ist wo man gar nicht die meiste Zeit des Jahres auch tatsächlich lebt, einfach nochmal deswegen direkt verklagen/anzeigen, etc.
 
Nein, ist es nicht.
Nur eine Ordungswidrigkeit.
 
Das ganze klingt mir irgendwie doch sehr dubios.
Wollt ihr mir jetzt ernsthaft sagen dass ein Gerichtsvollzieher sich derart verarschen lässt?
Niemals.
Wenn der an den gemeldeten Wohnsitz kommt dann fragt der da doch wo der jetzt wohnt und dann haben die Leute dort doch Auskunftspflicht?
Es handelt sich hier ja nicht um den Eismann sondern um eine staatlich befugte Person. Ähnlich wie Polizei usw. ?


Und Banken haben bei staatlichen Pfändungen Auskunftspflicht...
 
Also wenn der Gerichtsvollzieher zu dem Haus geht in dem er eigentlich gemeldet ist und seine dort lebenden Eltern fragt, sagen die einfach sie wissen nicht wo ihr Sohn derzeit wohnt weil sie keinen Kontakt mehr zu ihm hätten. Was soll der Gerichtsvollzieher dann bitte machen?

Seine Bank müsste tatsächlich Auskunft über seinen Wohnsitz geben und es wäre sogar möglich sein Konto zu pfänden, doch auch hierfür muss ich erst mal wissen bei welcher Bank er ein Konto führt.

Die Polizei interessiert so ein Fall auch nicht, da der Kerl ja bereits verurteilt ist, und sich vor seinen Gläubigern zu verstecken ist keine Straftat in Deutschland.

Sich nicht um zu melden ist nur eine Ordnungswidrigkeit und wird praktisch nicht geahndet. Es liegt also ganz an mir allein seinen Wohnsitz ausfindig zu machen.

Und selbst wenn es mir gelingt ihn ausfindig zu machen, dann zieht er einfach wieder um und das Spiel geht von neuem los. Ich weiß einfach nicht mehr weiter...
 
Und selbst wenn es mir gelingt ihn ausfindig zu machen, dann zieht er einfach wieder um und das Spiel geht von neuem los. Ich weiß einfach nicht mehr weiter...

Dann ist aber erstmal sein "toller neuer Job" weg und er darf von vorne anfangen! Spätestens nach dem 2-3 mal wird er das kotzen bekommen :D
 
Du hast doch einen Gerichtsbeschluß, in dem steht, dass er dir Schmerzensgeld zahlen muß.
Sprich: Einen Titel.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei da nichts macht.
Zeig ihn an. Dann müssen sie tätig werden.

Zitat http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=49843&:
Sehr geehrter Ratsuchender,

hier haben Sie ein echtes Problem, da Sie eine Anschrift zunächst ermitteln müssen um auf dem gesetzlich zulässigen Wege weiter vorgehen zu können.

Sofern über das Einwohnermeldeamt und auch in Form einer Postanfrage keine neue Adresse zu ermitteln ist, sollten Sie hier Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Gläugigerbenachteiligung als auch wegen des Verstosses gegen die Meldevorshriften. Letzteres ist zwar nur als Ordnungswidrigkeitenverfahren zu behandeln, kann aber hier den Vorteil bringen, dass die Staatsanwaltschaft zunächst die Ermittlungen aufnimmt. Durch eine Akteneinsicht könnten Sie dann die Adresse erfahren.

Liegt die Adresse vor, kann dann nur erneut die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wobei Sie vorab bei dem zuständigen Amtsgericht fragen könne, ob Eintragungen bereist vorhanden sind. Da hier vor zwei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegebenn worden ist, dürfte die Zwangsvollstreckung erst nach Ablauf eines weiteren Jahres erfolgreich sein.

Möglich ist es aber auch - und das könnte sich aus dem Protokoll der eidesstattlichen Versicherung ergeben - gegebenenfalls Rentenanwartschaften schon zu pfänden, wobei es natürlich auch immer auf das Alter des Schuldners ankommt.

Dieses wären die Maßnahmen, die Sie jetzt einleiten könnten. Möglich ist allerdings auch, die Forderung gegebenenfalls zu einem gewissen prozentualen Anteil zu verkaufen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
 
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