Du hast doch einen Gerichtsbeschluß, in dem steht, dass er dir Schmerzensgeld zahlen muß.
Sprich: Einen Titel.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei da nichts macht.
Zeig ihn an. Dann müssen sie tätig werden.
Zitat
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=49843&:
Sehr geehrter Ratsuchender,
hier haben Sie ein echtes Problem, da Sie eine Anschrift zunächst ermitteln müssen um auf dem gesetzlich zulässigen Wege weiter vorgehen zu können.
Sofern über das Einwohnermeldeamt und auch in Form einer Postanfrage keine neue Adresse zu ermitteln ist, sollten Sie hier Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, sowohl unter dem Gesichtspunkt der Gläugigerbenachteiligung als auch wegen des Verstosses gegen die Meldevorshriften. Letzteres ist zwar nur als Ordnungswidrigkeitenverfahren zu behandeln, kann aber hier den Vorteil bringen, dass die Staatsanwaltschaft zunächst die Ermittlungen aufnimmt. Durch eine Akteneinsicht könnten Sie dann die Adresse erfahren.
Liegt die Adresse vor, kann dann nur erneut die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wobei Sie vorab bei dem zuständigen Amtsgericht fragen könne, ob Eintragungen bereist vorhanden sind. Da hier vor zwei Jahren die eidesstattliche Versicherung abgegebenn worden ist, dürfte die Zwangsvollstreckung erst nach Ablauf eines weiteren Jahres erfolgreich sein.
Möglich ist es aber auch - und das könnte sich aus dem Protokoll der eidesstattlichen Versicherung ergeben - gegebenenfalls Rentenanwartschaften schon zu pfänden, wobei es natürlich auch immer auf das Alter des Schuldners ankommt.
Dieses wären die Maßnahmen, die Sie jetzt einleiten könnten. Möglich ist allerdings auch, die Forderung gegebenenfalls zu einem gewissen prozentualen Anteil zu verkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle