Für Rasenmäher Führerschein?

D

Donnidonis

Gast
Also ich habe eine frage:)
Ich frage für ne freundinn die 13 ist.
braucht die wenn sie mit dem rasenmäher im dorf über straßen fährt ein führerschein?
ich habe im google mal geguckt, und irgendwas mit 6 km/h und sowas gefunden, das aber nicht verstanden.
kann mir das mal wer erklären ob sie es nun darf, oder nicht?;)
wie gesagt 13 jahre:)
 
wenn man sich im öffentlichen Straßenverkehr befindet braucht man ein Fahrzeug, dass Blinker, Bremslicht usw hat... Mit allem was unter 6kmh fährt muss man auf dem Bürgersteig fahren, soweit einer vorhanden ist ... ;) wie schnell wird denn der olle aufsitzmäher?
 
afaik ist alles langsamer als 6km/h sowas wie'n Fußgänger - also auch kein Führerschein notwendig.
 
http://www.rechtslexikon-online.de/Fahrerlaubnis.html

"Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeuges, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist (Mofas), beträgt 15 Jahre."

Das würde bedeuten das sie damit nicht fahren darf. Was auch noch zu bedenken ist: Um im Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen muss das Fahrzeug auch die notwendigen Sicherheitsmerkmale (Licht, blinker...) aufweisen, was es warscheinlich nicht tun wird. Und ausserdem ist man damit nicht versichert, wenn also was passiert steht man ziemlich dumm da~




cya
cr@zy
 
also licht blinker sollte kein problem sein, es geht halt nur darum ob sie damit fahren dürfte auf der straße, oder halt wenn sie auf dem bürgersteig fährt die seite wechseln dürfte. und selbst wenn er unter 6km/h fährt, dürfte sie nicht fahren?
 
Ich schätz mal die kommst aus einem Dorf, die dortigen Polizisten werden schon nicht so scharf sein, wenn man mit einem Rasenmäher ein paar Hundert Meter herumgurkt, oder?
In so einem Fall braucht man doch wirklich nicht das Gesetz übertrieben genau auslegen.
 
ich weiß aber ich habe auch gelesen mann könnte 50 euro strafe bekommen. klar ich denke auch 50 meter man soll sich nicht so anstellen, aber wenn halt mal welche kommen die alles sehr streng nehmen sieht es bitter aus. wie alt führerschein erst später machen dürfen un so....
also is es verboten?!
 
ich würd einfach mal im landrats amt anrufen und da fragen, is sinnvoller, wenn sie pech hat, und sie nen führerschein braucht und erwischt wird is das fahren ohne führerschein..., desweiteren is die frage ob es sinnvoll is eine 13jährige auf der strapße rumgurcken zulassen...,
aufm privat gelände ist es kein stress das ist klar
 
also ich bin schon öfters mit dem Aufsitzmäher eines Freundes rumgefahren und es hat nie jemand etwas gesagt ;) Man sollte vielleicht nicht auf Hauptstraßen fahren oder auf Straßen wo man andere Verkehrsteilnehmer behindert, aber ansonsten ist es denke ich eher unproblematisch. Selbst wenn die Polizei kommt, dann werden sie ein 13jähriges Mädchen höchstens aufklären oder im schlimmsten Fall ein Verwarngeld von ein paar Euro ausprechen. Abgesehen davon ist sie mit 13 Jahren sowieso noch nicht Strafmündig fällt mir gerade auf.
 
also is es ohne führerschein (mofa) definitiv verboten?
eine klare antwort einfach ja oder nein;)
Ergänzung ()

@wasi1306

klar klar keine hauptstraße, es sind ja eh nur seitenstarßen wo jede 3 stunden mal ein auto kommt ;)
 
Dieser Forenbeitrag ist vielleicht ganz interessant für dich ;)
 
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1.
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
1a.
Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,
2.
motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
3.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Abs. 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.



Sie darf das Ding also fahren. Ist nicht verboten.


P.S.: Der Absatz stammt aus der Fahrerlaubnisverordnung. Die ist überall in Deutschland gültig. Also auch auf Dorfhaupt- und Nebenstraßen...*g*
 
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Die Frage ist doch schon lange geklärt, warum nochmals diese Wiederholung mit falschem
Ergebniss für den Threadersteller?
Ist das so schwer die vorhergehenden Beiträge zu lesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Aufsitzrasenmähers maximal 6 km/h beträgt (ist den Papieren des Herstellers zu entnehmen), ist weder eine Zulassung noch eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erforderlich, wenn Du damit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen fährst.
Da es sich um eine Arbeitsmaschine handelt wird für diese auch keine Fahrerlaubnis benötigt.

§10 (3) Fev: "Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.
Also darf man es mit 13 nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun gut, diesen Absatz hab ich nicht beachtet.
 
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@Hexenkönig

@phil.
Wie kommst du auf die Idee das Ergebnis wäre falsch?
Ist die Fahrerlaubinsverordnung ungültig geworden?
Kennst du eine rechtliche Grundlage, die die Notwendigkeit und Bestimmungen für eine Fahrerlaubnis genauer regelt als die...mhm..*räusper*..."*Fahrerlaubnisverordnung*"?

Also wenn du keine schlüssigen Argumente vorlegen kannst, erzähl doch nicht, meine Antwort wäre falsch.

Und ein selbstfahrender Rasenmäher ist ja per Definition eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Denn ein Rasenmäher den ich schieben muss, fährt nicht selbst und ist eine Maschine, die eine Arbeit verrichtet.
Demnach unterliegt der oben beschrieben fahrende Rasenmäher der Norm des §4 (1) Nr.3 FeV.

Nur, weil es seltsam klingt, heißt es nicht, dass es verboten ist.
Ein Rasenmäher, der nicht schneller als 6 km/h fährt ist nicht fahrerlaubnispflichtig.
Dabei bleibe ich.
§10 (3) Fev: "Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre.
Ball flach halten und erst mal selber schlau machen.
 
Auch mit Staplern und ähnlichem darf man nur eine Straße ÜBERQUEREN oder sie möglichst kurz befahren.
Was Auslegungssache ist.
Um dauerhaft auf der Straße fahren zu dürfen ist eine Lichtanlage usw. erforderlich.

Staplerschein machen hilft!
:)
 
Ich habe mal eine Frage.
Darf ich auf meinem Grundstück mit dem Aufsitzmäher fahren, obwohl ich 14 Jahre alt bin? Wenn nicht, ab wann dann? Ich will nicht auf der Straße fahren, sondern nur auf unserem Hof um den Rasen zu mähen.
Vielleicht hat ja jemand eine Antwort darauf. Würde mich freuen.
 
@Marius
Ich hab einen Staplerschein, aus Fun mal gemacht, und um auf der Straße mit dem Ding fahren zu dürfen, sei es auch nur 5m, brauchst du einen Autofürherschein, ansonsten ist es strikt verboten.
 
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