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NewsGalaxy-Tablets verletzen iPad-Geschmacksmuster nicht
Apple hat in den Niederlanden einen erheblichen Rückschlag in der inzwischen fast weltweit geführten Auseinandersetzung mit Samsung hinnehmen müssen. Ein Gericht in Den Haag folgte bei seiner Rechtssprechung einem britischen Urteil aus dem letzten Jahr.
Von einem Rückschlag kann man aber eher weniger sprechen; der "Nuklearkieg" ist bereits seit ca. 1 Jahr de facto verloren.
Das Nachfolgen entsprechender offizieller Urteile ist nur noch Formsache.
Problematisch ist nur, daß Samsung durch die vorhergehenden Urteile enorme Einbußen hatte, daß es die Geräte in zumindest einigen Ländern in der EU nicht verkaufen wurde. Das Ziel Apples ist damit dennoch erreicht, denn während Apple seine iPad verkaufen durfte, war dies bei den Galaxy 10.1 nicht möglich. Und jetzt wird sie keiner mehr kaufen, weil sie zu alt sind.
Das Positive ist aber, daß hierdurch zukünftige hirnrissige Klagen entfallen könnten. Hoffentlich.
Ich weiß ja nicht so ganz, aber android-Tablets disqualifizieren sich doch selbst wegen der ui die die Firmen draufsetzen, oder?
Ich würde mir nie und nimmer etwas anderes als nexus7/10 kaufen. (Die iPad's lass ich jetzt mal aus der Gleichung raus)
Ich fande diese ganze Klagewelle seitens Apple eh übertrieben.
Wie soll ein Tablet sonst aussehen? Ich meine ein Display mit 1-2cm Rand "drumrum" für die Finger und das die Ecken nicht scharfkantig sein sollten, sondern eher abgerundet ist wohl auch irgendwie einleuchtend. Habt Ihr euch schonmal Monitore der neueren Generation angeschaut - die sehen auch alle gleich aus...Display in der Mitte mit einem schmalen Rahmen und die Ecken sind diesmal zwar auch gerundet aber eben nicht so stark. Da klagt auch niemand, warum sollte nat. jedem klar sein.
und deswegen könnten diese Trotzklagen seitens Apple ein teurer Bumerang werden. Falls es so kommt, wirds der teuerste Denkzettel der jüngeren Vergangenheit - und hoffentlich ein Wendepunkt im "Wirtschaftskrieg auf Patent/Designebene"... abgerundete Ecken und leuchtende Icons nach dem Einschalten
Problematisch ist nur, daß Samsung durch die vorhergehenden Urteile enorme Einbußen hatte, daß es die Geräte in zumindest einigen Ländern in der EU nicht verkaufen wurde.
@Forum-Fraggle: Nicht ganz, zwar konnte Samsung keine Geräte verkaufen, aber auch Apple ging das Risiko ein, dass bei einer anderen Rechtsprechung Schadensersatzforderungen auf Apple zukommt. Ich habe nur keine Ahnung, was nun Samsung fordern kann.
Naja, sollte Samsung vor ausreichend Gerichten Recht bekommen, ist das fast schon ein doppelter Gewinn für die.
Abgesehen davon, dass das Image dadurch enorm gewinnt und das Image von Apple enorm leidet, werden die sicher auch Schadenersatz bekommen. Also werden die für Geräte bezahlt, die sie gar nicht gebaut haben.
Die verbleibenden finanziellen Verluste können mir der verbundenen Werbung verrechnet werden, da das Thema doch sehr präsent in der Presse war. Unterm Strich wäre Samsung dann der große Gewinner und alles wäre anders gelaufen als Apple es sich gedacht und gewünscht hätte.
... weil das britische Berufungsgericht, welches das Urteil des High Court in London bestätigt hatte, durch das Urteil eine Entscheidung für ganz Europa getätigt habe.
... darf mit einem schnellen Urteil nicht gerechnet werden, denn eine Prüfung durch das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt könnte sich über Jahre hinweg ziehen.
Ja entweder wurde eine Entscheidung fuer ganz Europa getroffen, oder nicht?! Wenn dies so ist, warum muss das HABM dann noch eine jahrelange Pruefung folgen lassen??
Ich hoffe schon, dass Samsung dann aber auch noch Schadenersatz einklagen kann wenn Ihre Produkte unberechtigterweise mit einem Verkaufsverbot belegt wurden.
wer dieses "geschmacksmuster" angenommen hat, gehört schlicht bestraft. dümmer geht es ja kaum.
das die EU damit zu tun hat, erstaunt mich nun nicht im mindesten. da werden gelder für dummfug zum fenster rausgeworfen und man sagt, man habe kein geld um die schulen etc. da bekomme ich echt das brechen. das geld ist von den bürgern. wird zeit, das diese EU-fritzen das berücksichtigen.
Apple selbst Produziert verdammt gute Produkte, habe jetzt seit Freitag ein Iphone 5, und bereue den Kauf bis Heute nicht, mal gucken wie das nach 3-5 Monaten aussieht. Ich verstehe nicht was viele gegen Apple haben, die ganzen Patentklagerei ist doch eh nur ein Hintergrundgeschehen. Wen Apple ein Galaxy gerät in den Läden verbietet, kann man es immer noch im Internet bestellen, sollte zumindest kein Problem Darstellen. Ich würde mir eher kein Samsung gerät (mit android) kaufen, weil die extrem unhandlich sind und schei*ße aussehen.
Samsung selbst hat Mist mit den Tablets gebaut. Zuerst hatten die über Vodafone ein ziemlich dickes 10.1 vertrieben.
Dann stellte man fest dass es dem Ipad nicht das Wasser reichen konnte, also ließ man das erste 10.1 ins Wasser fallen.
Nach paar Monaten, natürlich ganz ohne auf das Ipad zu schielen, kam zufälligerweise das 10.1 das auch noch ähnlich wie das Ipad aussah.
Ich selbst wartete und wartete und hatte keine Lust mehr zu warten, weil Samsung einfach nicht zu potte kam. Also wurde ein Ipad2 gekauft - zum Glück, denn kurz danach produzierte Samsung erneut einen Refresh.
Natürlich lieferte Samsung (wie üblich) keinen Support für die Geräte. Die rühren sich wohl nur wenn es 10 Millionen mal über die Theke geht.
und deswegen könnten diese Trotzklagen seitens Apple ein teurer Bumerang werden. Falls es so kommt, wirds der teuerste Denkzettel der jüngeren Vergangenheit
@Forum-Fraggle: Nicht ganz, zwar konnte Samsung keine Geräte verkaufen, aber auch Apple ging das Risiko ein, dass bei einer anderen Rechtsprechung Schadensersatzforderungen auf Apple zukommt.
Nun, dazu müßte aber Samsung die Schadensersatzklage erfolgreich bestreiten. Das steht noch aus. Dazu kommt der Punkt, daß eigentlich ja nicht Apple den Schaden bei Samsung verursacht hat, sondern die Gerichte. Denn die haben zuvor ja anders gesprochen. Meinem Rechtsempfinden nach könnte Apple lediglich für den Schaden, der durch eine einstweilige Verfügung entstanden ist, verklagt werden. Nicht aber für die Folgen eines Urteils, außer, sie hätten falsche Beweise vorgelegt.