Garantie ab Kauf oder Lieferdatum?

BlubbsDE schrieb:
Ich kenne keinen seriösen Laden, der eine Rechnung vor Auslieferung erstellt. Und übrigens das gleiche mit der Bezahlung.
Liegt die Rechnung nicht häufig im Paket? Wenn die Sendung dann 2 Wochen unterwegs ist - irgendwo in Lagern schmort - dann ist der Zustelltag ja zwangläufig später.
 
Ja genau. Ist ja allgemein bekannt, Hardwareversand brauchte, Alternate braucht 14 Tage von Übergabe des Pakets zum Transportdienstleister bis zur Lieferung zum Kunden.

DHL und UPS haben ja soviel überschüssige Lagerfläche. Die stellen Pakete einfach mal für 14 Tage ins Regal. Weil sie es können.
 
Wenns Dir denn tatsächlich auf den exakten Liefertag ankommt, druck doch einfach die Lieferbestätigung aus einer email oder von den DHL/Hermes etc Seiten aus
 
BlubbsDE schrieb:
Ja, die Legals kommen. Macht es aber unmöglich, den Kauf bei genau diesem Händler nachzuweisen, ohne Rechnung. Aber egal.

Bei Gewährleistung hat der Händler die Rechnung bereits. Kauf nachweisen geht aber auch über Zeugen, Kontobewegungen, etc.
 
Wenn kein separates Lieferdatum auf der Rechnung steht, ist das Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum. Muss ab aber auch so angegeben werden. Aber wie es zum Endkunden ist weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also kann ich den Händler verpflichten mit eine neue Rechnung mit Lieferdarum zuzusenden?

BlubbsDE schrieb:
Ja genau. Ist ja allgemein bekannt, Hardwareversand brauchte, Alternate braucht 14 Tage von Übergabe des Pakets zum Transportdienstleister bis zur Lieferung zum Kunden.

DHL und UPS haben ja soviel überschüssige Lagerfläche. Die stellen Pakete einfach mal für 14 Tage ins Regal. Weil sie es können.
jo, oftmals bestellen die dann erst die Arikel oder es geht über 2-3 Speditionen.
 
Verpflichten?
Wohl kaum. Du hast doch genügend sonstige Nachweise im Normalfall, s.o.
Ausserdem dürfen Rechnungen im Nachhinein nicht verändert werden.
 
Ich glaub nach sieben Jahren ist jegliche Garantie eh dahin...
 
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EVGA 10 Jahre, Corsair etc. auf RAM 30 Jahre (gesetzliches Maximum).
 
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deYoda schrieb:
Wenn das Rechnungsdatum = Leistungsdatum ist, stimmt das ja nicht, wenn es Leistungsdatum 2 Wochen später ist. Dann müsste man doch den Händler in die Pflicht nehmen können, das zu korrigieren.
 
gidato schrieb:
wie gemäß garantiebestimmungen

ab kauf oder lieferung? das verstehe ich mehr :)

Kommt drauf an, wie die Garantiebedingungen des Herstellers sind.
Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung.
Western Digital gibt Garantie zum Beispiel ab Herstellungsdatum.
Wenn man da eine SSD oder HDD erwischt, die bereits seit einem Jahr beim Händler im Regal liegt -> Pech gehabt.
 
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