Garantie?! Alternate rät zum Hersteller schicken ...

Tyrax

Cadet 2nd Year
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Okt. 2005
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28
Hallo,


zwei Freunde von mir haben sich vor 9 Monaten zwei Grafikkarten von Sparkle gekauft
( 7900 GT ). Beide Grafikkarten zeigen nun die selben Grafikfehler an
die vorher nicht da waren ... hab treiber und den ganzen kram aktualisiert hat aber nicht geholfen.

Alternate rät nun die Grafikkarten direkt an den Hersteller zu schicken

... das wäre also hier ... 13F, No. 2,Sec 1 Fu Hsing S.Rd. Taipei, Taiwan, R.O.C. ... irgendwo

Oder hat Sparkle auch ne Niederlassung in Deutschland ? konnte nüschts finden

was tun ?
 
Alternate muss sich um die Abwicklung kümmern. An Hersteller wendet sich der Käufer nur wenn der Händler nicht mehr exisitert oder dieGarantie abgelaufen ist.
Da aber 2 Jahre Garantie in D bestehen muss Alternate sich darum kümmern. Die Frage die sich eher stellt ist die, ob sie das kostenfrei machen oder nicht. Da nach 6 Monaten die Beweislast umgekehrt wird kann es sich evtl um einen kostenpflichtigen Dienst handeln, der vom Kunden bezahlt werden muss, sollte er nicht beweisen können, das der Fehler schon beim Kauf vorlag.

Aber Alternate muss sich zunächst um die Abwicklung kümmern. IMO.
 
Ja, aber dazu muss er Alternate beweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorgelegen hat. Wenn er das kann gut, wenn nicht, dann mal lieb nachfragen, ob sie nicht das Paket nach Taiwan schicken wollen. Wenn sie es nicht kostenfrei machen, dann können sie dafür von dir Geld verlangen, oder du schickst sie ein.

Vorher würde ich aber beim Hersteller nachfragen, ob er überhaupt Reparaturen über den Kunden annimmt.
 
LOOOOL !

Philip Reis Strasse in Linden ?!
Jetzt ratet mal die Adresse von Alternate.de :D :D :D
 
Die Frage ist zwar eigentlich schon geklärt, aber dennoch ein kurzer Beitrag zur Begriffsklärung:

Alternate ist die Muttergesellschaft von Wave, ebenso gehört noch Maxcom dazu (beide nur für Wiederverkäufer und nicht für Endkunden). Weiterhin gehört noch Mix Computer dazu.

Gewerbliche Verkäufer (Händler) haben die gesetzliche Verpflichtung in Deutschland, dem Käufer 2 Jahre Gewährliestung zu geben, d. h. dass gewährleistet sein muss, dass das Produkt bei Auslieferung in einem mangelfreien Zustand sein muss und auch kein versteckter Mangel vorliegt. Allerdings wechselt nach 6 Monaten die Beweispflicht, d. h. der Käufer muss nach eben diesen 6 Monaten von sich aus beweisen, dass der Mangel beim Kauf vorgelegen hat bzw. kein versteckter Mangel war. (Diesen Beweis antreten kann man im Übrigen so gut wie ausschließlich mittels eines gerichtlich anerkannten Gutachters).

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er auch beliebig gestalten kann. Übernimmt der Händler die Garantieabwicklung, kann er eine Aufwandsentschädigung dafür verlangen. Häufig übernehmen die Händler das aber aus Kulanz kostenfrei oder weil der Hersteller die Abwicklung über Händler/Distributoren bevorzugt.
 
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