Garantie auf Graka aber keine Abtretungserklärung.

b3nb0hne

Commander
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Hallo liebe CB'ler,

ich wende mich an Euch mit der Hoffnung eines "juritischen" Kniff, wie ich meine defekte Grafikkarte doch ersetzt bekomme.

Rückblick:

Vor 1 Monat habe ich in einem Forum eine Grafikarte der Marke Palit erstanden, Rechnung des Verkäufers mit Kaufdatum September war dabei,. Der Preis war für mich mehr als Fair und alle waren Happy.
2 Wochen nach dem ich die Karte im Betrieb hatte, kam das jehe aus für die Karte, ergerlich, aber ich hab ja noch die Garantie.
Somit beim Händler angerufen, Sachlage erklärt, dieser sagte ich soll eine Abtretungserklärung vom 1. Käufer holen und dann mit der RMA Nummer einschicken.

So nun beginnt die Reise:

Verkäufer im Forum Kontaktiert: Dieser war nicht der 1. Besitzer, der gibt mir eine Email Adresse. Auf dieser Antwortet "natürlich" niemand. Telefonnummer geuscht, keine gefunden. Brief vor 2 Wochen abgesetzt. Bis dato keine Antwort. Palit direkt kontaktiert, zum Händler verwiesen. Händler angerufen, die bestehen auf die Abtretungserklärung.

So nun steh ich mit einer Grafikkarte da die mir 330 EUr gekostet hat, defekt ist und trotz Garantie nicht ausgetauscht/repariert wird.

Was kann ich Euer Meinung nach noch tun? Weinen? :D

LG

BEn
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast überhaupt keinen Anspruch darauf, dass dir der ursprüngliche Käufer seine Ansprüche abtritt.

Setze dich doch erstmal mit Palit selbst in Verbindung, vielleicht sind die der Garantieabwicklung kulanter als der Verkäufer im Wege der Sachmängelhaftung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schon getan, die Verweisen mich auf den Händler und dieser will die Abtretungserklärung :/
 
Tja dann wohl hoffen das der 1. Besitzer sich doch noch auf mein Schreiben meldet...
 
Wenn die Nageneu im Septemper gekauft worden ist dann ist die Garantie hier völlig egal.
Hier greift die ganz normale Gesetzliche Gewährleistung (Und die steht über der Herstellergarantie")

Wer auf der Rechung steht sollte IMHO egal sein, du hast die Rechung zur passenden Grafikkarte, fertig
 

Nur leider kommt es auf deine "humble opinion" hier nicht an, sondern die Frage ist eine rechtliche.
Ansprüche wegen eines Sachmangels kann nur der Käufer geltend machen; der TE ist aber gerade nicht Vertragspartner des Shops und somit hat er auch keine Ansprüche gegen diesen.
 
Manche Händler zeigen sich bei sowas durchaus "kulanter". Aber ich stimme Doc zu, ohne den Erstkäufer wird das höchstwahrscheinlich nix.
 
Dem kreativen Anwalt würde hier sicherlich etwas einfallen, aber diese Kreativität kostet eben auch Geld.
 
Tja nur die Frage was günstiger ist. Kreativität mit ungewissen Ausgang bezahlen, oder die 330 Euroen gleich direkt abschreiben :/
 
Doc Foster schrieb:
Nur leider kommt es auf deine "humble opinion" hier nicht an, sondern die Frage ist eine rechtliche.
Ansprüche wegen eines Sachmangels kann nur der Käufer geltend machen; der TE ist aber gerade nicht Vertragspartner des Shops und somit hat er auch keine Ansprüche gegen diesen.

Der Käufer hat eine Art Kaufvertrag mit dem vorherigen Käufer gemacht, es gibt ja sicherlich Emailverkehr über den Verkauf der Karte und auch ist Geld geflossen was sicherlich auch nachweisbar ist, also ist er der neue Besitzer der Karte und damit kann er sehr wohl gegenüber dem Händler auftreten.
Die gesetzliche Gewährleistung ist demach auch übertragbar.
 
Mit dem letzten Beitrag hast du dich natürlich in der Sache gänzlich disqualifiziert.

Bei derart fehlendem Grundverständnis der Materie hilft auch keine Korrektur mehr.
 
Dann hast du nun die einmalige möglichkeit dich zu Qualifizieren :p
 
Theortisch verstehe ich Silica's ansatz, in der Tat gibt es zu allen Bewegungen der Karte aufzeichnungen. Ob diese tatsächlich Hilfreich sind ist eine andere Frage.
 
Der "Ansatz" ist aber schlicht falsch, denn Ansprüche können grds. nur im Verhältnis Käufer-Verkäufer geltend gemacht werden.
 
Zumindest in diesem Fall, in meinem Job sind beispielsweise Garantien auch produktbezogen und nicht an den ursprünglichen Käufer gebunden. Ein Blick in die AGB gibt vielleicht Aufschluss.
 
Der TE will doch im Prinzip ne Lösung weil der Hersteller auf den Händler verweist, und dieser eine Abtretungserklärung fordert, wenn der TE die Unterlagen beisammen hätte könnte er doch /Garantie/ Gewährleistungsansprüche geltend machen, hat er aber nicht.
 
Man darf das nicht durcheinander bringen.

Ansprüche aus der Sachmängelhaftung stehen grds. nur dem Käufer zu.
Ansprüche aus einer bestehenden Garantie bestimmen sich zunächst nach deren Bedingungen. Legt der Garantiegeber bspw. fest, dass die Garantie nur an das Produkt gebunden ist, dann kann auch der Drittkäufer noch Rechte daraus ableiten.
Allerdings überlässt der Garantiegeber hier die Abwicklung offensichtlich dem Verkäufer und gegen den hat man wiederum (wohl) keinerlei Ansprüche aus der Garantie.
Wenn das vom Garantiegeber so nicht gewollt ist, muss an ihm den Fall schildern und auf ein Einlenken hoffen.
 
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