Garantie auf Phenom X6 1090T (Boxed, ohne Rechnung-->Gewinnspiel)

Dark|

Lt. Junior Grade
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Jan. 2011
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Hallo,

heute ist mein AMD PH X6 1090T Prozessor, den ich bei einem Gewinnspiel gewonnen habe, angekommen. Es lag keine Rechnung bei sondern nur ein Zettel des Veranstalters, auf dem mir viel Spaß mit dem Prozessor gewünscht wird :p

Nun frage ich mich, wie es mit der Garantie bei Boxed CPUs, ohne Rechnung, von Gewinnspielen aussieht.

Ich nehme mal an, dass vom Veranstalter keine gewährleistet wird und von AMD (wg. keiner Kaufbestätigung) auch nicht.

Sehe ich da was falsch oder habe ich keine Chance falls er mal schlapp macht?

MfG Dark

PS: Falls das Thema unter "Recht" nicht passend ist, bitte verschieben.
 
steht auf dem "Herzlichen Glückwunsch" Zettel ein datum?

oder hast du bei einem seriösen anbieter gewonnen?
 
Gewonnen habe ich bei dem chip.de Adventskalender-Gewinnspiel.
Für mich ein seriöser Anbieter bzw. sehe ich keine Hinweise auf einen unseriösen :)

Nein, auf dem Zettel ist kein Datum vermerkt, aber die Anschrift von chip.de ;)
 
Erstmal Glückwunsch zur gewonnenen CPU! Normalerweise brauchst du nach deutschem Recht keine Rechnung (auch wenn du z. B. was bei MM umtauschst). Es reicht ein Zeuge, der bezeugen kannst, dass du das Objekt erworben hast.
Ansonsten wird Chip sich nicht querstellen, denke ich. Zudem geht das evtl. auch nach Seriennummer (wie bei Handys und IMEI).
 
Vielen Dank :)
Habe mich sehr gefreut, da ich noch fast nie etwas gewonnen habe.

Wegen einer Kaufbestätigung habe ich Chip schon angeschrieben, doch da es ein Gewinnspiel seie, kann ich von ihnen kein Gewährleistungsansprüche erwarten, obwohl ich ja nur die Kaufbestätigung brauche ^^. Der Support würde ja dann eh nicht über Chip laufen sondern direkt über AMD.

Laut AMD HP brauchen die den Kaufnachweis. Ich denke, dass ich mich morgen telefonisch noch genauer informieren werde ;)
 
Bist du dir da sicher?
Oder ist mit Kaufbestätigung die Seriennummer gemeint?

Processor in a box (PIB) 3 Year Limited

...

Please be prepared to provide: (1) your name, address, and telephone numbers; (2) proof of purchase; (3) a description of the type of boxed processor; (4) a description of the computer system including the brand and model; and (5) an explanation of the problem. The Customer Care Representative may need additional information from you depending on the nature of the problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Gabbermafia
Für die Gewährleistung braucht theoretisch man keine Rechnung!

Bei der Garantie ist man immer vom Hersteller und dessen Kulanz abhängig.

Da du eine Bestätigung hast, dass du die CPU legal und als "Erstkäufer" erworben hast, sollte das kein Problem sein.

Da CPUs so gut wie nicht kaputt gehen, musst du dir aber keine größeren Sorgen machen.
 
Für die Gewährleistung braucht theoretisch man keine Rechnung!

Das ist grds. richtig aber einen Vertrag, aus dem (Gewährleistungs-)Ansprüche herrühren, den braucht man wohl schon.
Deshalb wäre zunächst zu klären, ob zw. Gewinner und Gewinnspielbetreiber ein solcher zustandekommt und falls man das bejaht, welche Art von Vertrag.
Ein Kaufvertrag mit den Rechten aus § 437 BGB jedenfalls nicht.

Bei der Garantie ist man immer vom Hersteller und dessen Kulanz abhängig.

Wenn der Hersteller eine Garantie gewährt und deren Voraussetzungen vorliegen, ist der Garantienehmer auf nichts "angewiesen".
 
Dark| schrieb:
Bist du dir da sicher?
Oder ist mit Kaufbestätigung die Seriennummer gemeint?

ich hätte es wohl anders formulieren sollen, das kaufdatum ist natürlich sinnvoll damit du auch volle 3 Jahre kriegst.

grundsätzlich läuft es so das du mit der Seriennummer dich bei AMD auf der Site registrieren lassen kannst kriegst dann ne RMA nummer.

Zur Reklamation schickt man auch nur die CPU in der kleinen plastik box
(also ohne Kühler/OVP etc.!)

gilt allerdings nur für Boxed CPUs
 
Du kannst bei AMD Warranty die CPU-ID eingeben und die nehmen dann ohne Rechnung (und Kühler xD) die defekte CPU entgegen. Habs scho gemacht.
 
Danke für alle Antworten. Sieht also doch besser aus wie vorher geglaubt :)
 
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