vielleicht mal mein senf noch dazu um klarheit zu schaffen
wurde ja schon gesagt, garantie gibt der hersteller, gewährleistung der händler.
man hat NICHT 2 jahre garantie auf alles !!!
man hat aber als privatkunde bei kauf eines neuproduktes bei einem händler IMMER 2 jahre gewährleistung.
die gewährleistung deckt mängel welche bei der übergabe der ware (also meist kaufdatum) bereits vorhanden waren, NICHT mängel welche im nachhinein auftreten (z.b. durch materialfehler).
solche fehler werden wenn überhaupt durch die herstellergarantie gedeckt.
in den ersten 6 monaten ist das ganze kein thema, da hier der gesetzgeber davon ausgeht das der mangel bereits bei übergabe vorhanden war --> gewährleistungsanspruch.
allerdings hat der händler auch in ersten 6 monaten das recht die vermeintlich defekte ware zu prüfen und ggf. einzuschicken bezgl. prüfung und ggf. reparatur oder tausch durch den hersteller.
und zum thema beweislastumkehr; natürlich gibt es kulante händler, welche in der 2 jährigen gewährleistung die produkte direkt umtauschen. das lässt sich aber nur machen wenn die menge der produkte entsprechend klein ist.
in einem grossen fachmarkt ist die menge der reklamationen einfach derartig hoch, dass man nicht einfach jedem kunden sofort einen neuen artikel mitgeben kann.
die kosten wären derartig hoch, dass sich das im preis wiederspiegeln würde.
dazu kommen entsprechend geringe spannen bei computerprodukten, der gewinn ist quasi gleich NULL und nur mit zubehör wie tintenpatronen, kabel, etc. wird geld verdient.
fazit: eine lange herstellergarantie ist immer mehr wert wie die 2 jährige geährleistung (welche man sowieso hat, also keine besonderheit, auch wenn viele kleine händler gern damit werben

)