garantie bei hardware von verkäufer oder hersteller?

neliweidner

Ensign
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hi
ich würde mal gern wissen, wenn ich eine cpu kaufe, und die plötzlich kaputt geht.(also noch in den 2 jahren garantiezeit)
von wem bekomm ich dann ersatz/repaeratur?
müssten doch eig. beide, also der händler oder der hersteller (amd, intel) ersetzten (also einer von beiden).
kann ich mir das aussuchen?
danke
neliweidner
 
in den ersten 6 monaten tauscht es der verkäufer es vor ort aus wenn es denn die cpu noch gibt wenn nicht kriegst du eine gleichwertige cpu oder dein geld zurück und nach denn 6 monaten muss es der verkäufer einschicken das kann schonmal bis zu 4 wochen dauern.
 
Anspruch auf Garantie hast du nur gegenüber deinem Händler. Er hats dir verkauft, er gibt die Garantie aus. viele Hersteller übernehmen jedoch von sich aus selbst die Garantieabwicklung. Ansprechpartner ist aber immer der Händler

Gruss
skar
 
Händler geben keine Garantie! Nur Gewährleistung! Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Und Verkäufer die diese dumme 6 Monate Beweislastumkehr-Sache durchziehen, sind keine guten Händler. Es gibt genügend Händler die viel kundenfreundlicher denken und dem Kunden volle zwei Jahre Gewährleistung bieten, ohne wenn und aber.
 
vielleicht mal mein senf noch dazu um klarheit zu schaffen :D

wurde ja schon gesagt, garantie gibt der hersteller, gewährleistung der händler.

man hat NICHT 2 jahre garantie auf alles !!!

man hat aber als privatkunde bei kauf eines neuproduktes bei einem händler IMMER 2 jahre gewährleistung.
die gewährleistung deckt mängel welche bei der übergabe der ware (also meist kaufdatum) bereits vorhanden waren, NICHT mängel welche im nachhinein auftreten (z.b. durch materialfehler).
solche fehler werden wenn überhaupt durch die herstellergarantie gedeckt.

in den ersten 6 monaten ist das ganze kein thema, da hier der gesetzgeber davon ausgeht das der mangel bereits bei übergabe vorhanden war --> gewährleistungsanspruch.

allerdings hat der händler auch in ersten 6 monaten das recht die vermeintlich defekte ware zu prüfen und ggf. einzuschicken bezgl. prüfung und ggf. reparatur oder tausch durch den hersteller.

und zum thema beweislastumkehr; natürlich gibt es kulante händler, welche in der 2 jährigen gewährleistung die produkte direkt umtauschen. das lässt sich aber nur machen wenn die menge der produkte entsprechend klein ist.
in einem grossen fachmarkt ist die menge der reklamationen einfach derartig hoch, dass man nicht einfach jedem kunden sofort einen neuen artikel mitgeben kann.

die kosten wären derartig hoch, dass sich das im preis wiederspiegeln würde.

dazu kommen entsprechend geringe spannen bei computerprodukten, der gewinn ist quasi gleich NULL und nur mit zubehör wie tintenpatronen, kabel, etc. wird geld verdient.

fazit: eine lange herstellergarantie ist immer mehr wert wie die 2 jährige geährleistung (welche man sowieso hat, also keine besonderheit, auch wenn viele kleine händler gern damit werben ;) )
 
@lalas, sehr schöner Beitrag!

Aber eine kleine Anmerkung:
lalas schrieb:
allerdings hat der händler auch in ersten 6 monaten das recht die vermeintlich defekte ware zu prüfen und ggf. einzuschicken bezgl. prüfung und ggf. reparatur oder tausch durch den hersteller.

Das Wahlrecht liegt beim Käufer, nicht beim Händler. Wird in der Praxis vom Händler gern übersehen, und vom Käufer nicht gewußt.
 
hallo wenn ich grade mal den thread hier sehe hab ich eine frage.

ich habe kein kaputte grafikkarte von abit (ca ein halbes jahr alt) aber da über forum gekauft keine rechnung (sie wurde bei einem tunier gewonnen bei dem abit sponsor war)
also schreib ich ne e-mail zu abit. die sagen aber das ich das über den händler abwocklen muss da die keine einzel packete annehmen...
 
magix schrieb:
hallo wenn ich grade mal den thread hier sehe hab ich eine frage.

ich habe kein kaputte grafikkarte von abit (ca ein halbes jahr alt) aber da über forum gekauft keine rechnung (sie wurde bei einem tunier gewonnen bei dem abit sponsor war)
also schreib ich ne e-mail zu abit. die sagen aber das ich das über den händler abwocklen muss da die keine einzel packete annehmen...
Es werden aber auch Ausnahmen gemacht bei z.B. insolvent gegangenen Händlern etc. Einfach Abit mal die Umstände erläutern. Jeder anständige Hersteller sollte sich da eigentlich kulant zeigen.

MfG
 
also ne e-mail schicken in der ich schreibe das ich die karte von meinem ''freund'' geschenkt bekommen habe der sie bei diesem tounier gewonnen hat? können die das nachprüfen welche karte die da verschenkt habe?^^
 
magix schrieb:
also ne e-mail schicken in der ich schreibe das ich die karte von meinem ''freund'' geschenkt bekommen habe der sie bei diesem tounier gewonnen hat? können die das nachprüfen welche karte die da verschenkt habe?^^
Die sehen ja anhand der Seriennummer an welchen Distributor oder Händler die Karte raus gegangen ist. Kann schon alles nachverfolgt werden.
Schreib einfach ne Email wie es war. Und sag dass die Karte bei einem Turnier gewonnen wurde. Wer die gewonnen hat hat ja nicht zu interessieren.

Viel Erfolg ;)
 
ok hoffentlich muss ich dne nicht wiederm mitm anwalt drohen bis ich nach 3 wochen ne e-mail zurück bekommen.
 
magix schrieb:
ok hoffentlich muss ich dne nicht wiederm mitm anwalt drohen bis ich nach 3 wochen ne e-mail zurück bekommen.

wenn man an den falschen gerät, dann bewirkt das drohen mit dem anwalt oftmals eine trotz-reaktion.

immer freundlich bleiben und daran denken das der gegenüber nur seinen job macht und bestimmt nicht aus spass um den kunden zu ärgern solche probleme bereitet.

das hat schon seinen grund warum ein händler/hersteller sich quer stellt....und der grund ist nicht weil man den kunden gerne ärgert ;)

zum thema wahlrecht des kunden bei gewährleistung; der kunde muss auf jeden fall zunächst dem händler die "nacherfüllung" ermöglichen. erst wenn die nacherfüllung fehlschlägt hat der kunde die wahl (rücktritt, umtausch, reparatur).

wer also nach 5 monaten feststellt das seine grafikkarte defekt ist, bekommt nicht sofort eine neue.

die aussage "....aber ich brauche meinen PC beruflich...." zählt übrigens genauso wenig. für solche fälle gibt es schliesslich leasingverträge wo im falle eines defektes innerhalb einer kurzen frist das gerät repariert oder ausgetauscht wird.
 
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