Garantie bei Kauf eines gebrauchten Laptops?

CaTFaN!

Pixelschubser
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Guten Morgen zusammen.

ich habe vor mir ein Laptop zu kaufen der 3 Wochen alt ist, also noch fast 2 Jahre Garantie hat. Da ich auf die schnelle nichts finden konnte frage ich mich nun ob ich im Fall eines Defekts das Gerät problemlos umtauschen kann, obwohl die Rechnung nicht über meinen Namen läuft? Ist das problemlos möglich oder gibt es hier Einschränkungen ?
 
Das ist von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Am besten mal in die AGB´s schauen.
 
...glaubst du nicht, das es angebracht wäre, einfach den Hersteller des NB zu kontaktieren?
 
ka3 schrieb:
...glaubst du nicht, das es angebracht wäre, einfach den Hersteller des NB zu kontaktieren?
Nein, weil die wieder Tage brauchen um mir eine Antwort zu schreiben und ich das Notebook heute Abend kaufen will ;)

Hersteller ist Asus.
 
Bei Asus sollte das kein Problem sein.

Deren Support ist aber recht schnell. Wenn du Glück hast, antworten die innerhalb von ein paar Stunden.
 
Biete doch den Verkäufer eine "Abtretungserklärung der Gewährleistungsansprüche" zu unterschreiben, wo er sich bereit erklärt die Gewähreleistungansprüche auf deinen Namen zu übertragen, gesetzlich schon mal davon gehört, dass beim Kauf von Gebrauchtgütern üblich sei.

Google mal, vll findest dazu etwas.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke auch, dass dir die Garantiebestimmungen bzw der Support von Asus mehr helfen können, als wir. Schließlich können nur die dir eine 100%ige Gewissheit geben.
 
Kaufvertrag oder Abtretungserklärung sind super Ideen (Kaufvertrag sollte man eh immer machen).
Normal gibt sowas aber keine Probleme. Du hast das Gerät und die Rechnung, daher sollte alles glatt gehen.
 
Guten Morgen,

soweit du noch die Quittung hast, sollte es keine Probleme mit geben.
Wo hast du den denn gekauft??
 
kommt auf den Hersteller an, bei Alienware gibts die Garantie nur für den Käufer, bei Verkauf erlischt sie. Aber bei den meisten sollte es keine Probleme geben...
 
kommt auf den Hersteller an, bei Alienware gibts die Garantie nur für den Käufer, bei Verkauf erlischt sie. Aber bei den meisten sollte es keine Probleme geben...

Alienware = Dell, und bei Dell kann man den Besitzerstautus doch explizit online ändern, gerade wegen der Garantie, oder lieg ich jetzt falsch?
 
....zu dämlich, sich einmal per Suchmaschine schlau zumachen?
k.A. wieviele Notebooks es gibt und deren Hersteller!
Sich ein bischen Mühe geben macht Sinn....
Gidday
 
Solltest du über die Rechnung und/oder die Garantiekarte verfügen und es handelt sich bei dem Händler, bei dem es der Erstkäufer erworben hat um einen offiziellen Handelspartner von Asus, dann hast du i. d. R. Garantieanspruch, es sei denn es liegt ein selbstverschuldeter Schaden an dem Gerät vor. Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung kannst du allerdings nicht geltend machen, da dies dem Erstkäufer vorbehalten und nicht übertragbar ist. Es kann aber hinsichtlich der Garantieansprüche Abweichungen geben, die in den AGB's zu finden sein sollten, dies ist ja jedem Hersteller überlassen, es handelt sich schließlich um eine freiwillige Leistung.
 
DeRtoZz schrieb:
Biete doch den Verkäufer eine "Abtretungserklärung der Gewährleistungsansprüche" zu unterschreiben

hier gehts um garantie, nicht um gewährleistung -.-

@boromir
da hast du wohl was verwechselt....

@te
ob und wie du die garantieansprüche übertragen kannst steht in den garantiebedingungen des herstellers. der verkäufer sollte die vorliegen haben. ansonsten schau auf der hp von asus ;)
 
Alufoliengrille schrieb:
kommt auf den Hersteller an, bei Alienware gibts die Garantie nur für den Käufer, bei Verkauf erlischt sie. Aber bei den meisten sollte es keine Probleme geben...

Das ist falsch!

Wie 666eraser666 schon schreibt kann man bei Dell eine Eigentumsubertragung machen.
 
DeRtoZz schrieb:
Biete doch den Verkäufer eine "Abtretungserklärung der Gewährleistungsansprüche" zu unterschreiben, wo er sich bereit erklärt die Gewähreleistungansprüche auf deinen Namen zu übertragen

Er will die Garantie, nicht die quasi nutzlose Gewährleistung!
 
FrEaK2000 schrieb:
... im Fall eines Defekts das Gerät problemlos umtauschen kann...

UMTAUSCHEN geht nicht, egal ob Gewährleistung, Garantie, whatever. Irgendwelche Kulanzdinge vom Händler kannst du wahrscheinlich auch vergessen.
Mit der Garantie und Gewährleistung solltest du aber keine Probleme bekommen. Lass dir am besten noch eine Abtrittserklärung geben und frage den Verkäufer ob er das Notebook beim Hersteller registriert hat.

I.d.R. weiss der Hersteller ja garnicht wer der Käufer ist. Notebook Reparaturen laufen ja fast immer über das Reparaturzentrum des Geräteherstellers. Wenn du es beim Verkäufer reklamierst schickt er es auch nur dort hin, selber reparieren ist meistens nicht möglich.

Ich habe auch schon für Freunde und Bekannte die Garantieabwicklung gemacht, also deren Name auf der Rechnung, mein Name in den RMA Unterlagen. Hatte da bisher nie Probleme. Sollte es irgendwann Probleme geben kannst du immernoch sagen es war ein Geschenk dass der Käufer halt auf seinen Namen gekauft hat.
 
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